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StGH Hessen - P.St. 826
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.03.2017
StGH Hessen - P.St. 1876
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 08.10.2003
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: Staatsgerichtshof des Landes Hessen Entscheidungsdatum: 08.10.2003 Normen: § 124
- Einlegung eines Rechtsbehelfs allerdings, wenn dessen Zulässigkeit höchst zweifelhaft ist (vgl. BVerfG
StGH Hessen - P.St. 1775
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 12.09.2002
StGH Hessen - P.St. 1294
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 20.10.1999
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: Staatsgerichtshof des Landes Hessen Normen: Art 137 Verf HE, § 19 Abs 2 Nr 10
- Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 1996 und zur Änderung anderer
- : 51. Das Kommunale Gebietsrechenzentrum Kommunale Informationsverarbeitung in Hessen
- Zweckverbände erfasse. Die einfachgesetzliche Gesetzgebungspraxis in Hessen lege ein umfassendes
- . 137 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen (kurz: Hessische Verfassung - HV -) noch im Gesetz
StGH Hessen - P.St. 72
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.03.2017
StGH Hessen - P.St. 191
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.03.2017
StGH Hessen - P.St. 1821
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 09.12.2002
StGH Hessen - P.St. 835
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: Staatsgerichtshof des Landes Hessen Entscheidungsdatum: 26.10.1977 Normen: Art 15
- Landes Hessen eingegangen am 6. September 1976, beantragt der Antragsteller festzustellen, 15 Das
- Land Hessen hat dadurch gegen den Artikel 33 Abs. 4 und 5 Grundgesetz, §§ 1 und 2
- Anwendung des § 90 BVerfGG möglich sein, den Staatsgerichtshof des Landes Hessen anzurufen. In
- der festgesetzten Pflichtstundenzahl abschließe. 19 Das Land Hessen könne sich demgegenüber nicht
StGH Hessen - P.St. 1197
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.07.1994
- Inhalt
-
- Quelle: Gericht: Staatsgerichtshof des Landes Hessen Normen: Art 31 GG, Art 100 Abs 3 GG, Art 20
StGH Hessen - P.St. 782
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.03.2017
StGH Hessen - P.St. 1564
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 09.08.2000
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: Staatsgerichtshof des Landes Hessen Normen: Art 132 Verf HE, § 45 Abs 2 StGHG
- Verfassungsgericht unterliegt, geltend zu machen. Es genügt, wenn dessen Beseitigung aus anderen Gründen
- ). Dessen bedarf es gerade im vorliegenden Fall, in dem es um die Einschätzung der Aggressivität und
- durch das angerufene Verfassungsgericht unterliegt, geltend zu machen. Es genügt, wenn dessen
StGH Hessen - P.St. 2016
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 10.12.2007
- Inhalt
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- : Staatsgerichtshof des Landes Hessen Staatsgerichtshof des Landes Hessen Entscheidungsdatum: 10.12.2007
- . 306 und - berichtigt - GVBl. 2005 I S. 95) sind mit der Verfassung des Landes Hessen vereinbar
- Hessen - StGH - zwei Normenkontrollanträge eingereicht. Sie richten sich gegen § 68 Abs. 2 des
- Tradition des Landes Hessen angemessen Rechnung zu tragen. 5§ 86 Abs. 3 HSchG: 6Zur Gewährleistung der
- Landes Hessen angemessen Rechnung zu tragen. Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst kann die zuständige
StGH Hessen - P.St. 1511
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 11.09.2002
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: Staatsgerichtshof des Landes Hessen Entscheidungsdatum: 11.09.2002 Normen: Art 1
- Verfassung des Landes Hessen kurz: Hessische Verfassung- HV -). 10 Beide Beschlüsse verstießen gegen das
- auf der Verletzung eines von der Verfassung des Landes Hessen gewährten Grundrechts beruhe. Soweit
- höchsten in der Sache zuständigen Gerichts des Landes Hessen (ständige jeweils höchsten in der Sache
- zuständigen Gerichts des Landes Hessen (ständige Rechtsprechung des StGH: vgl. etwa Beschluss vom
StGH Hessen - P.St. 996
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 14.12.1983
- Inhalt
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- Quelle: Norm: § 14 StGHG Gericht: Staatsgerichtshof des Landes Hessen Entscheidungsdatum
- 131 Abs . 1 und 3 der Verfassung des Landes Hessen - HV -, §§ 45 ff des Gesetzes über den
- Verfassung des Landes Hessen gewährten Grundrecht verletzt worden zu sein . 72 . Im vorliegenden
- Unterliegen im Prozeß gelten . Insbesondere bestehen Ähnlichkeiten mit dem Strafverfahren , dessen
- Widerspruchsverfahrens . Angesichts dessen kann allenfalls eine Anwendung der §§ 91 a ZPO , 161 Abs . 2 VwGO und
StGH Hessen - P.St. 1309
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.09.2000
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: Staatsgerichtshof des Landes Hessen Normen: § 16 Abs 1 S 2 StGHG, § 33 BVerfGG
- bundesrechtlichem Verfahrensrecht durch Gerichte des Landes Hessen auf ihre Vereinbarkeit mit Grundrechten
- gemäß Art. 100 Abs. 3, 1. Alt. GG dessen Entscheidung einholen. 3. Ist ein Urteil eines hessischen
- Gerichte des Landes Hessen auf ihre Vereinbarkeit mit Grundrechten der Hessischen Verfassung zu
- . GG dessen Entscheidung einholen. Ist - wie hier - ein Urteil eines hessischen Gerichts unter