Rechtsanwalt Nikolaus Lutje
Anwaltsfreundliches Urteil: Auch ohne Belehrung nach § 49 V BRAO darf RA nach RVG abrechnen!
„Richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrags hierauf hinzuweisen