Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
05.06.2014

Im Norden keine Binder mehr

Krawatten und Fliegen

Zumindest die weiße Fliege wird in Schleswig-Holstein vor Gericht zukünftig nicht mehr gebraucht.

Nach einem Beitrag der LTO schafft Schleswig-Holstein als zweites Bundesland nach den Baden-Württemberg die Krawattenpflicht für Rechtsanwälte ab (hier ist die männliche Form tatsächlich zutreffend, da für Frauen die Krawattenpflicht nicht galt. Ihnen war es freigestellt, eine weiße Schleife zu tragen).

Was ist dahinter wohl die Intention? Leider ist die Niederschrift aus der Sitzung des Innen- und Rechtsausschuss des Landtages noch nicht online, so dass es darüber nur zu rätseln gilt. Laut den antragstellenden Piraten “kommt es darauf an, was ein Anwalt auf dem Hals trägt, nicht was er um den Hals trägt.” Zudem sollen Anwälte davor geschützt werden “wegen Kleidungsdetails” vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.

Sollte vielleicht auch eine immer weiter gehende Abkehr vom Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege hin zum Unternehmer und freiberuflichen Mandantenvertreter ein Thema im Hintergrund sein? Es wird sich nicht leugnen lassen, dass die Pflicht, eine weiße Krawatte zu tragen und zumindest im Strafverfahren sich damit optisch auf eine Ebene mit Staatsanwälten und Richtern zu begeben, Ausdruck dessen ist.

Verwiesen wird von den Piraten als Beleg für die Rechtsanwälten drohende Gefahr übrigens auf ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgerichts, in dem die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts aber nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Dort ging es aber auch um Bayern und da besteht die Krawattenpflicht ja noch, wenn auch nicht in weiß.

 

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