Auf den dortigen aktuellen Beitrag möchte ich zunächst klarstellen, dass ich nicht die Annahme von markt intern, es gebe Handelsvertreter, die im Bereich von 1.900 € pro Monat verdienen für “starken Tobak halte”. Ich gehe davon aus, dass die wohl recherchiert ist und halte die Tatsache, dass es diese Verdienste gibt für starken Tobak. Gerade angesichts der wohl ansonsten glänzenden Situation des Dienstleisters, bei dem besagte Vertreterinnen und Vertreter beschäftigt sind und der Tatsache, dass das”hohe Insolvenzrisiko” dort bekannt zu sein scheint, ist dieser Tobak eben besonders stark.
Zurück zu uns Anwältinnen und Anwälten. Ja, es gibt wohl diejenigen, die als Hausmann oder Hausfrau neben dem guten Verdienst des Partners “so nebenbei” noch um die 1.900 € verdienen. Aber es gibt auch die, die aus der Masse der Juristen, die jedes Jahr die Unis und das Referendariat verlassen, nicht mit Top-Noten hervorstechen – warum auch immer.
Diese müssen sich oftmals (ohne guten Verdienst des Partners) mit anderen selbständigen Tätigkeiten zusätzlich zum Anwaltsdasein durchschlagen und können sich nicht das Dasein als Hausmann oder -frau mit Anwaltstätigkeiten nebenher vergüten.
Auch wenn das Klischee des taxifahrenden Juristen etwas aus der Mode gekommen ist, vom Tisch ist diese Situation bei weitem nicht.
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