Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
09.07.2013

Wettbewerb unter Kollegen

Schon oftmals habe ich in diesem Blog – und auch außerhalb – für die Ansicht geworben, Anwälte und Anwältinnen seien neben Organen der Rechtspflege auch Unternehmer und Unternehmerinnen. Für Unternehmer gilt in der sozialen Marktwirtschaft, dass sie in einem Wettbewerb untereinander um “Kunden” (in unserem Fall also um Mandanten) stehen. Doch ist dieses martwirtschaftliche Prinzip auch unbegrenzt auf unseren Berufsstand anwendbar? Ich meine, eine der Grenzen verläuft dort, wo der Kollege Wings in seinem Blog von “unseriösem Mandantenklau” berichtet.

Gerade im Strafrecht ist es eben nicht eine “normale Dienstleistung”, die wir bieten. Wir verkaufen nicht einen Handyvertrag. Hier ist es unsere Stellung als Organ der Rechtspflege, die in mehrerlei Hinsicht wirkt. Zum einen schützt sie uns vor Forderungen der Mandantschaft, die außerhalb des Rechtes liegen. Zum anderen aber soll sie unsere Mandantinnen und Mandanten auch vor unseriösen Herangehensweisen schützen. Ich denke, in einem vernünftigen Wettbewerb auf dem Anwaltsmarkt sind die Kriterien nicht die der geringen Strafe für im Strafrecht Rat suchende. Sie ist ein Kriterium, bei dem sich das Ergebnis zu einem nicht unerheblichen Teil dem Einfluss des Anwalts entzieht (“vor Gericht und auf hoher See…”).

Wo qualitativ hochwertige Rechtsberatung erbracht wird, da hat der Wettbewerb innerhalb unseres Berufsstandes einfach natürliche Grenzen.

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