In Großbrittanien reicht’s für Strafverteidiger bald vielleicht zu mehr als einem Kleinwagen – falls die Mandanten sich schuldig bekennen.
Der Kollege Martin Steiger berichtet in seinem Blog über geplante Neuerungen im britischen Prozessrecht, wo im Rahmen der “legal aid” zukünftig Verteidiger deutliche Gebührenerhöhungen erhalten sollen, wenn ihre Mandanten sich schuldig bekennen. Von 75 % Steigerung der Gebühren ist die Rede.
Natürlich kann ich die Situation nur aus Sicht des deutschen Rechts bewerten – das britische ist mir nicht bekannt. So ginge eine derartige Regelung hierzulande bei allem Wehklagen um die Not der Anwaltschaft wegen der niedrigen gesetzlichen Gebührensätze, das ja nach der letzten RVG-Reform ein wenig an Lautstärke verloren hat, doch wohl zu weit. Gerade Anwältinnen und Anwälten in wirtschaftlich schwierigen Situationen wird so der Anreiz gesetzt, ihre Mandantinnen und Mandanten nicht mehr objektiv sondern einseitig zu beraten. Die Stellung des Anwalts und der Anwältin als Organ der Rechtspflege verbietet eine derartige Drängung in eine Richtung.
Diese Idee ist wohl im Lichte von leeren Staatskassen und dem daraus resultierenden Willen, die Gerichte zu entlasten und so Kosten zu sparen, entstanden. Der fair trial-Grundsatz wird so bereits vor dem Beginn des Verfahrens ausgehebelt. Wenn die Beratung bereits vor dem Verfahren einseitig verläuft, wie soll ein faires Verfahren dann jemals zustande kommen?