Heute möchte ich an dieser Stelle eine netz- und verfassungspolitische Debatte aufgreifen, die Bloggerinnen und Blogger in Ihrer Rechtsstellung sehr berührt. Ich habe in der taz das Interview mit dem Kollegen Ronneburger aus Berlin gelesen.
Dabei geht es um die Haftung von Bloggern für solche Seiteninhalte, die von Besuchern ihrer Seiten gepostet oder kommentiert wurden. Im konkreten Fall wurde gegen einen Bloggern Beugehaft verhängt, da dieser sich weigerte, die Daten eines Nutzers seines Blogs herauszugeben, der im Verdacht stand, jemanden durch seine Kommentare beleidigt zu haben.
Letztlich ist die verfassungsrechtliche Frage also: welche Art von Schutz genießen Bloggerinnen und Blogger? Fallen sie unter die Pressefreiheit? Ist die Tätigkeit und der gesamte Rahmen auch schon von der Meinungsfreiheit abgedeckt?
Ich denke, wir dürfen gespannt sein, in welche Richtung sich diese Debatte entwickeln wird und welche Gerichtsurteile folgen werden.
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