Rechtsanwalt Mathias Klose
Rechtsschutzversicherung für SGB II-Aufstocker - Kein Leistungsausschluss wegen Zusammenhangs mit einer selbständigen Tätigkeit
Der Mandant ist als selbständiger Handwerker tätig und lebt als sog. Aufstocker ergänzend von Leistungen nach dem SGB II