Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
21.10.2015

Bewährungswiderruf wegen "alter" Straftat

Wieder kein Sozialrecht, aber wieder die Frage der Bewährung und auch wieder berichtenswert:

Der Mandant war im Juli 2015 zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden wegen Körperverletzungen im August 2014. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht widerruft die Strafaussetzung zur Bewährung u.a. dann, wenn die verurteilte Person in der Bewährungszeit eine neue Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat (§ 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB), der Betroffene also während laufender Bewährung wieder straffällig wird - man spricht hier von Bewährungsversagen.

Im August 2015 erhebt die Staatsanwaltschaft Regensburg gegen den Mandanten wegen einer Straftat im Januar 2015, also einer vor der Bewährungszeit begangenen Straftat, wieder Anklage.

Darüberhinaus wurde der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung beantragt. Ein Vorgehen, über das man getrost den Kopf schütteln kann. Manchmal schadet auch ein Blick in die Akten nichts.


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