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BVB-Fahne auf Privatgrundstück: Bauaufsicht muss nicht einschreiten
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 14.11.2014
- Inhalt
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- Aufatmen bei Fußballfans, und nicht nur von Borussia Dortmund: Nachbarn, denen eine Fußballfahne
- ! – erregte die Gemüter und beschäftigte die Gerichte: Das Verwaltungsgericht Arnsberg und das
- optischen und akustischen Beeinträchtigungen und meinte, ein Fahnenmast sei als „Fremdwerbeanlage“ in
- – eine Werbeanlage? Ob Werbetafeln in reinen bzw. allgemeinen Wohnanlagen nach §§ 3 und 4 der
- Baunutzungsverordnung und das sonstige Bauplanungsrecht überhaupt auf Werbeanlagen anwendbar ist. Handwerksbetriebe
§ 8 II VOB/B: Kündigungsklausel bei Insolvenz unwirksam?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 27.03.2015
- Inhalt
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- darf der Bauherr ja jederzeit entscheiden, nicht weiterbauen zu wollen und dem Bauunternehmer zu
- wählen, ob er die noch offenen Verträge fortsetzen und erfüllen möchte oder nicht. § 119 InsO besagt
- Worten: Der Bauherr kann nur „frei“ kündigen und der Insolvenzverwalter kann mehr abrechnen
- einer absolut lesenswerten Entscheidung den aktuellen Streitstand dargestellt und mit guten Argumenten
- Insolvenzverwalters ist also überhaupt nicht berührt. Und selbst wenn der Insolvenzverwalter die
Bauvertrag: Bürgschaft mit Aufrechnungsverbot wirksam?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 10.02.2015
- Inhalt
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- – Klausel die gesamte Sicherungsabrede „infiziert“ und unwirksam macht oder ob nur der Einwendungsausschluss
- Ansbach (erste Instanz) und das OLG Nürnberg (Berufung) haben sich offenbar für Ansicht Nummer zwei
- Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) und die Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB) verzichten
- – Auftragnehmer zunächst zu verklagen und einen Zwangsvollstreckungsversuch unternehmen zu lassen
- verzichtet wird. Die rechtssichere Formulierung der Sicherheiten im Bauvertrag und der Bürgschaftsurkunden
Privatgutachten bei Mängeln – wer trägt die Kosten?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 25.10.2014
- Inhalt
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- . 31.3.2014 – 2 W 14/12 Vor dem OLG Zweibrücken stritten sich der Auftraggeber und ein Bauunternehmen über
- Privatgutachten vor, erklärte die Mängel für (teilweise) beseitigt und beantragte im weiteren Verlauf
- eines vom Gericht bestellten, öffentlich bestellten und vereidigten Gerichtssachverständigen, der im
- sachdienlich und so prozessbezogen, dass ihre Kosten im Kostenerstattungsverfahren berücksichtigt werden
§ 648a BGB: Verzicht auf Bauhandwerkersicherung möglich?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 17.07.2014
- Inhalt
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- durch einen anderen Bauunternehmer entstanden sind. Wie so oft hatten sich Auftraggeber und
- , setzte eine Frist und erklärte nach Fristablauf die Kündigung, der Auftraggeber setzte dem
- Auftragnehmer Fristen und erklärte seinerseits die Kündigung. Wer bekommt Recht? War die Kündigung des
- Bauunternehmers berechtigt, kann er den vereinbarten Preis abrechnen und muss lediglich ersparte
- fertiggestellten Teile des Bauvorhabens bezahlen und kann davon Schadensersatz abziehen
Architekt muss Wunschvorstellungen des Auftraggebers auf Machbarkeit prüfen
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 30.07.2014
- Inhalt
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- beauftragt und seine Wunschvorstellungen in einer Zeichnung skizziert, darf erwarten, dass der Architekt
- die Vorstellungen auf ihre Machbarkeit prüft und, soweit möglich, realisiert. Hält der Architekt
- Wohnanwesen errichtet haben wollte, sollte es eine bogenförmige Zufahrt zum Hauseingang und wendefrei wieder
- zurück zur Straße geben, so dass vor dem Eingang unter einem Vordach das Ein- und Aussteigen zu
- , wenn das Gebäude spiegelverkehrt geplant und gebaut worden wäre. Es ist davon auszugehen, dass
Ferienwohnungen: Heute läuft Anmeldefrist ab
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 31.07.2014
Gewährleistungssicherheit – entscheidend ist das vereinbarte Bürgschaftsmuster
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 28.04.2015
- Inhalt
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- und den Sicherheitseinbehalt auszahlen, wenn die Bürgschaft dem vereinbarten Muster entspricht. Etwas
- anderes gilt nur, wenn die Parteien zwischenzeitlich etwas anderes vereinbart haben und damit von
- . Zwischenzeitlich hatten die Parteien aber einen Vergleich geschlossen und vereinbart, den
- entworfen sein und vertraglich vereinbart werden. Ist der Bauherr ein Unternehmer, sollten die
- Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften auch Schadensersatz und Vertragsstrafen, ggf. auch
Bauüberwachender Architekt haftet nicht, wenn ihm Spezialkenntnisse fehlen?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 26.02.2015
- Inhalt
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- Generalplaner ein und beauftragte insbesondere die Bauüberwachung, auch die Überwachung der
- Errichtung (und Abdichtung) des Schwimmbades. Wegen Undichtigkeiten der Folie am Schwimmbeckenboden und einer
- Feuchtigkeitsschäden an angrenzenden Bauteilen. Der Bauherr verklagte das Bauunternehmen und den
- für drei Tage befüllt werden und anschließend nachgesehen werden müssen, ob Wasser austritt. Diese
- Prüfung sei aber nicht zwingend vorgeschrieben. Der Architekt sei einfacher Bauüberwacher und kein
Ist Bambus eine Hecke und ist Metallzaun gleich Maschendrahtzaun?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 28.10.2014
- Inhalt
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- Das OLG Karlsruhe hat in einem Nachbarschaftsstreit die Begriffe Hecke und Drahtzaun im Rechtssinne
- definiert. Auslöser war ein Nachbarschaftsstreit über das Kürzen einer Bambus-”Hecke” und eines
- – über Zaun und Hecke an der gemeinsamen Grundstücksgrenze. Dort hatte der Beklagte vor Jahren Bambus
- sind unterschiedlich, verhalten sich jedoch alle zu Fragen der Einfriedung an Grundstücksgrenzen und
- zu Abstand und Höhe von Gehölzen an Grundstücksgrenzen. Nach dem Nachbarrechtsgesetz (NRG) Baden
Bau: Kein Werklohn ohne Abnahme?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 28.10.2014
- Inhalt
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- sich der Auftraggeber nicht auf die fehlende Abnahme berufen, wenn er sie ernsthaft und endgültig
- bereits im Wege der Ersatzvornahme beseitigt und/oder verlangt der Auftraggeber Schadensersatz oder
- Minderung wegen der Mängel, so muss der Bauunternehmer keine Mängel mehr beseitigen und kann
- Instanz fehlerhaft entschieden und dem Bauunternehmer den Werklohn Zug um Zug gegen die
- . Anders mag es sein, wenn nach der Abnahme neue Mängel auftreten und der Auftraggeber der eigentlich
Rechtsanwältin Mareike Luther
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