Ferienwohnungen: Heute läuft Anmeldefrist ab
Kurzmeldung
Aus aktuellem Anlass sei noch einmal darauf hingewiesen: Ferienwohnungen in Berlin müssen spätestens heute beim örtlichen Bezirksamt angemeldet werden. Das sieht die Berliner Zweckentfremdungsverbot-Verordnung vor.
Angemeldete Ferienwohnungen genießen noch bis zum 30.4.2016 Bestandsschutz. Erst dann müssen Ferienwohnungen wieder in Wohnraum zurück umgewandelt werden. Wurde die bis zum 31.7.2014 laufende Anmeldefrist verpasst, liegt am 1.8.2014 eine nicht genehmigte Zweckentfremdung vor. Eigentümer von Ferienwohnungen müssen dem Bezirksamt dann „berechtigte Gründe“ für die Versäumung der Frist nachweisen, damit die Ferienwohnung rückwirkend noch bis zum 30.4.2016 genehmigt werden kann.
Keine genehmigungspflichtige Nutzung als Ferienwohnung liegt vor, wenn die Wohnung nur vereinzelt für die Urlaubszeit des Eigentümers vermietet wird oder jeweils für längere Zeit als zwei Monate, z.B. semesterweise an Studenten, an Au-Pair-Mädchen, an Praktikanten oder Arbeiter, die sich mehrere Monate auf Montage in Berlin aufhalten.
Rechtsanwalt Mathias Münch
AKD Dittert, Südhoff & Partner, Berlin 0
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