Rechtsanwalt Christopher von Preuschen
Herabsetzung/Befristung des nachehelichen Unterhalts wegen ehebedingter Nachteile – sekundäre Beweislast des Unterhaltsgläubigers
Der BGH hat mit Entscheidung vom 20.03.2013 nochmals klargestellt, wie sich die Beweislast hinsichtlich des Vorliegens e