Rechtsanwalt Christopher von Preuschen

Rechtsgebiete
Familienrecht Arbeitsrecht Verkehrsrecht
07.01.2013

Düsseldorfer Tabelle 2013 – Änderung der Selbstbehalte

Entsprechend der Erhöhung der Hart IV Sätze wurden zum 01.01.2013 die folgenden Selbstbehalte erhöht:

Der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige, die Kindern bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, erhöht sich von 950 Euro auf 1.000 Euro.

Der Selbstbehalt gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern wurde von 1.150 Euro auf 1.200 Euro erhöht.

Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 Euro.

Der Selbstbehalt beim Elternunterhalt erhöht sich von 1.500 Euro auf 1.600 Euro.

Eine Erhöhung des Kindesunterhalts erfolgte für das Jahr 2013 indes nicht.