Rechtsanwalt Joachim Sokolowski
Weigerung des Angeklagten seinen ehemaligen Verteidiger von der Schweigepflicht zu entbinden darf nicht gegen ihn verwertet werden.
In seinem Beschluss vom 5.10.2010 in dem Verfahren 3 StR 370/10 hat der Bundesgerichtshof unter Bezugnahme auf die