Der vom Kabinett vorgelegte Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes stieß bei den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates zwar grundsätzlich auf Zustimmung, in einigen Punkten sah er jedoch noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Zunächst bemängeln die Länder, dass die Neuregelung statt in einem eigenständigen Gesetz in einem Unterabschnitt des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgen soll. Inhaltlich fordert der Bundesrat eine weitere Einschränkung der Videoüberwachung am Arbeitsplatz sowie eine restriktivere Handhabung der Möglichkeiten des verdachtlosen Datenabgleichs zur Korruptionsbekämpfung. Hierfür müssten nach Ansicht der Länder tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben sein.
Auch tritt der Bundesrat dafür ein, die Verständlichkeit der Bestimmungen für juristische Laien zu erhöhen.
Weiter schlagen die Länder vor, dass Zulässigkeit und Umfang der privaten Nutzung der im Betrieb genutzten Telekommunikationsdienste gesetzlich geregelt wird, um diesbezügliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorzubeugen.
Insgesamt kommt der Bundesrat mit seinen Vorschlägen zur Nachbesserung in weiten Teilen den Forderungen der Datenschützer entgegen.