Suche nach "mietrecht und wohnungseigentumsrecht"
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Einvernehmliche Vertragsänderungen mit Wirkung ab dem Betriebsübergang
Malte Winter vom 04.05.2015
- Inhalt
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- und dem Betriebserwerber mit Wirkung ab dem Betriebsübergang ...
Sexuelle Belästigung der minderjährigen Nichte einer Kollegin - fristlose Kündigung
Malte Winter vom 04.05.2015
Anspruch auf rechtliches Gehör
Malte Winter vom 04.05.2015
- Inhalt
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- der Auslegung und Anwendung der Präklusionsvorschriften einer strengeren ...
Verfahrens- und Geschäftsfähigkeit unter Betreuung stehender Beteiligter im Grundbuchverfahren
Malte Winter vom 04.05.2015
- Titel
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- Verfahrens- und Geschäftsfähigkeit unter Betreuung stehender Beteiligter im Grundbuchverfahren
- Inhalt
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- Es gilt der Erfahrungssatz, dass die Geschäftsfähigkeit die Regel und die Geschäftsunfähigkeit die
Mietpreisbremse
Malte Winter vom 04.05.2015
„Mietpreisbremse“ in Berlin ab 1.6. – politisch gewollter Rechtsbruch?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 30.04.2015
- Inhalt
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- . In Berlin wird das neue Mietrecht vom ersten möglichen Tag an gelten. Der Berliner Senat hat die
- bzw. 7 Jahre auf 10 Jahre ausgeweitet und das Zweckentfremdungsverbot eingeführt. Großer Unterschied
- Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes nach bestimmten Kriterien nachweisen kann und zusätzlich
- (§ 556d Abs. 2 BGB n.F.) hinwegsetzt und ohne solide Prüfung des Wohnungsmarktes in Berlin eine
- solche Verordnung erlässt, ist dreist und könnte sich als rechtswidrig erweisen. Keine
Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss von Zinssatz-Swap-Verträgen
Malte Winter vom 30.04.2015
Unfall - Schadensersatz für verpasstes Fußballspiel?
Malte Winter vom 29.04.2015
Täteridentifizierung auf Blitzerfoto
Malte Winter vom 29.04.2015
Kein Döner im Laden
Malte Winter vom 29.04.2015
Gewährleistungssicherheit – entscheidend ist das vereinbarte Bürgschaftsmuster
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 28.04.2015
- Inhalt
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- und den Sicherheitseinbehalt auszahlen, wenn die Bürgschaft dem vereinbarten Muster entspricht. Etwas
- anderes gilt nur, wenn die Parteien zwischenzeitlich etwas anderes vereinbart haben und damit von
- . Zwischenzeitlich hatten die Parteien aber einen Vergleich geschlossen und vereinbart, den
- entworfen sein und vertraglich vereinbart werden. Ist der Bauherr ein Unternehmer, sollten die
- Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften auch Schadensersatz und Vertragsstrafen, ggf. auch
Erbverzicht mit Folgen
Malte Winter vom 28.04.2015
Zeitgutschrift wegen des Sturms Ela?
Malte Winter vom 28.04.2015
Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der EU
Malte Winter vom 28.04.2015
Darlegungslast bei Vorschäden
Malte Winter vom 28.04.2015