Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.05.2015

Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse soll helfen, die Preissteigerungen für Wohnraummieten zu begrenzen. So dürfen bei Geltung der Mietpreisbremse die Mieten von Bestandswohnungen im Falle der Wiedervermietung höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden. Dies gilt jedoch nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt. Solche Gebiete können von den Ländern für maximal ...