Artikel
04.05.2015
Einvernehmliche Vertragsänderungen mit Wirkung ab dem Betriebsübergang
Der einzelvertragliche Inhaltsschutz nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB steht einer einvernehmlichen Veränderung des Arbeitsverhältnisses mit dem Inhalt einer Gehaltsreduzierung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber mit Wirkung ab dem Betriebsübergang ...