Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
29.04.2015

Täteridentifizierung auf Blitzerfoto

Es liegt kein Verstoß gegen § 261 StPO vor, wenn das für einen Identitätsabgleich mit dem Messbild Formulierungen genutzt werden, die sich in weiten Teilen einer in der Akte befindlichen aber nicht eingeführten 'Kurzbegutachtung Lichtbildvergleich' des Sachverständigen ...