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04.05.2015
Sexuelle Belästigung der minderjährigen Nichte einer Kollegin - fristlose Kündigung
Die sexuelle Belästigung der minderjährigen Nichte einer Arbeitskollegin über Facebook rechtfertigt die fristlose Kündigung, auch wenn es sich hier um Verfehlungen im Privatbereich handelt. Denn dieses private Verhalten des Arbeitnehmers beeinträchtigt das Arbeitsverhältnis. Dies ist ...