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Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen – BGH stärkt weiter Rechte der Gebrauchtfahrzeugkäufer
LawBike.de - Motorrad. Motorradrecht. Verkehr vom 06.06.2013
§ 25 KrPflG 2004
Erlaubnis bei Vorlage von Nachweisen anderer EWR-Vertragsstaaten
- Inhalt
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- ächlich und rechtmäßig die Tätigkeit der Krankenschwester oder des
- allgemeine Pflege verantwortlich sind, in Rumänien ununterbrochen tatsächlich und rechtm
- Bescheinigung mindestens drei Jahre lang ununterbrochen tatsächlich und rechtmäßig den
- verantwortlich sind, im Falle Sloweniens vor dem 25. Juni 1991 begonnen wurde,ist die Erlaubnis zu erteilen
- Krankenpflegers, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, in ihrem Hoheitsgebiet ausgeübt hat
Art 3 GrBerichtVtrNLD1G
- Inhalt
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- ändischem Recht bestimmt, in das Grundbuch eingetragen und in der Zwangsvollstreckung behandelt
- Rechtsverordnung 1.Vorschriften darüber zu treffen, in welcher Weise Rechte, deren Inhalt sich nach niederl
- werden, 2.Vorschriften zur Überleitung solcher Rechte an Grundstücken zu treffen, die in
- vergleichbare Einrichtungen des deutschen Rechts übergeleitet werden können. Die
BGH - VI ZR 75/06
Bundesgerichtshof vom 12.12.2006
- Inhalt
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- einzuordnen, woraus zu Recht hergeleitet wird, dass grundsätzlich ein Vortrittsrecht des äußerst rechts
- . Außerdem ist der rechts eingeordnete Fahrzeugführer durch das Rechtsfahrgebot in § 2 Abs. 2 Satz 1
- Berufungsgericht zu Recht abstellt - über § 1 Abs. 2 StVO die für den Spurwechsel geltende Sorgfalt auch in einem
- in die zweispurige B.allee abbiegen wollte, hatte den Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts betätigt
- Stadtautobahn durfte der Zeuge F. nach rechts in die B.allee parallel zu dem auf der rechten
Recht vs. Technik: Dyson unterliegt beim Gericht der Europäischen Union in der Frage der Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern
Rechtsanwalt Dr. Peter Nagel vom 13.11.2015
SozG Marburg - S 12 KA 429/07
Sozialgericht Marburg vom 08.10.2008
- Inhalt
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- prozentuale Aufschläge gewährt würden. Erst recht gelte dies im Vergleich mit den entsprechend
- , wurde er für die Quartale II und III/05 und z. T. auch IV/05 rückwirkend in Kraft gesetzt. Hierbei
- Quartale II und III/05 beide in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. 09. 2007 wird die
- Augenheilkunde zur vertragsärztlichen Versorgung mit Praxissitz in A-Stadt zugelassen. Mit Honorarbescheid
- vom 22.01.2006 setzte die Beklagte für das Quartal II/05 das Bruttohonorar im Primär- und
LSG Baden-Württemberg - L 7 U 1931/02
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 23.01.2003
- Inhalt
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- , stelle vom ersten Tag des Inkrafttretens des SGB VII an sicher, welches Recht anzuwenden ist. Im
- über das materielle Recht der Verletztenrente der Versi-cherten. Die Anwendung dieses Rechts
- . § 56 Abs. 1 SGB VII; zum alten Recht § 581 Abs. 1 und 2 RVO). § 72 Abs. 1 SGB VII ist jedoch hier nicht
- entstanden und fällig geworden ist (Ricke in Kasseler Kommentar, § 214 SGB VII, aaO). Diese im wesentlichen
- beiden Anspruchsarten bei der Frage, welches Recht anzuwenden ist, grundlegend unterschiedlich zu
LSG Bayern - L 9 AL 283/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 27.03.2003
- Inhalt
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- in der Lite- ratur wird zu Recht diese Auffassung vertreten (Wissing in: Wissing und andere, SGB III
- 13.06.2000. In einem Erörterungstermin des Sozialgerichts machte er im Wesentlichen geltend, die Gründe
- , die ihn bewogen hätten, weiterhin nicht mit G. zu sprechen, seien die gleichen gewesen wie im
- Arbeitslosengeld zu gewähren. Mit einem Besuch im Computerbildungszentrum sei es doch nicht getan. Im
- Kläger habe kein subjektives öffentliches Recht zugestanden, aus dem sich ein Anspruch auf die Zuweisung
LSG Baden-Württemberg - L 13 RA 1250/01
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 05.03.2002
- Inhalt
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- habe es zu Recht abgelehnt, im Versicherungskonto der Klägerin Kindererziehungs- und
- der Vormerkung gültigen Recht in einem künftigen Leistungsfall möglicherweise rechtserheblich und
- diesem Personenkreis ist zu erwarten, dass sie mit ihrer Familie zu einem späteren Zeitpunkt in den
- (neu: Art. 18 EGV) verbürgten Recht Gebrauch machen, sich in den Mitgliedsstaaten frei zu bewegen
- der Deutschland gearbeitet. Sie ist vielmehr nach ihrer Heirat im Jahre 1965 in die Niederlande
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 4705/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.12.2008
- Inhalt
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- entspricht, und dass das Abkommen am 31. Juli 1998 als innerstaatliches Recht in Kraft getreten ist
- 1. im August 2001 zusammen mit seiner Ehefrau und den Klägern zu 2. und 3. in die Republik
- ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Im Neuenheimer Feld 535, 69130 Heidelberg
- Abkommens in innerstaatliches Recht begründeten individual- rechtlichen Einbürgerungsanspruchs besteht auch
- deshalb ist eine Beweiserhebung über die mit dem Beweisantrag Nr. 1 im Schriftsatz vom 18. März 2008
BSG - S 11 RJ 730/99
Bundessozialgericht vom 26.07.2007
- Inhalt
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- "materielles Recht" zu werten wäre. 18 Im vorliegenden Zusammenhang unerheblich ist, ob sich - was eher
- gestellten Anträge im Einzelnen ist iS des § 123 Sozialgerichtsgesetz (SGG) über den von der Klägerin
- Recht deutlich widerspricht, hat der Leistungsträger im Erstattungsstreit die Fehlentscheidung zu
- Entgeltfortzahlung zahlte ihm die Klägerin KrG. In der Folgezeit einigte sich H. mit der AGmbH darüber, dass
- betrieblichen Altersversorgung im Vorgriff auf das Altersruhegeld mit Vollendung des 60. Lebensjahrs. Mit
LSG Nordrhein-Westfalen - L 3 RA 31/00
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 27.08.2001
- Inhalt
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- SGB VI auf Fälle zu reduzieren, in denen ein Recht auf eine "Beitrittsgebietsrente" wegen Alters mit
- sich jedenfalls in Fällen mit einer hohen Beitragsdichte im Versicherungsleben die mit dem SGB VI
- 65jährigen die Vorteile der abgestuften Rentenfälle nach dem neuen Recht (auf Antrag) in Anspruch nehmen
- benannten "Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts" in den §§ 300 Abs. 2, 300 Abs. 5 und 306 Abs. 1 SGB VI
- . Bescheid vom 20.06.1990). Die Rente wurde in den Folgejahren jeweils zum 01. Juli angepasst; mit der
EuGH - C-294/02
Europäischer Gerichtshof vom 17.03.2005
- Inhalt
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- Klage nicht rechts- und parteifähig war. Anwendbares Recht ist insoweit das Recht, das die Gründung
- 23.3 selbst in diesem Punkt nicht hinreichend klar ist, muss er im Zusammenhang mit den übrigen
- Contractor unless it has contributed to the default. Measures to be taken in the event of force majeure
- Schnittstellen für ein effizientes Börsensystem, das in professionelle IT-Anlagen von künftigen Verwendern
- IT environment [Euram] Co-operation with InterTeam in the analysis of the local IT environment [AMI
LG Düsseldorf - 12 O 273/09
Landgericht Düsseldorf vom 02.09.2009
- Inhalt
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- 29.06.2009 im Rahmen einer Reportage unter dem Titel "X" in der Sendung X ausgestrahlt worden ist
- Beratungsgespräch mit seiner "Patientin", die tatsächlich eine Reporterin der Antragsgegnerin ist, aber auch den
- Anfertigung Bild- und Tonaufnahmen sein Persönlichkeitsrecht, sein Recht am eigenen Bild und § 201 StGB
- . Die gesendeten Ausschnitte zeigen den Antragsteller in seiner X Arzt-Praxis bei einem
- Empfangsbereich der Praxis und das Treppenhaus. Hierbei steht im Streit, ob der Antragsteller und seine
BVerfG - 1 BvR 27/09
Bundesverfassungsgericht vom 24.02.2010
- Inhalt
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- Recht der DDR gewesen ist. 71 Diese Auffassung dürfte zwar im Gegensatz zu der Kommentarliteratur zu
- vorliegend allein in Frage stehende Konstellation, dass ein altes Recht im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 WHG
- darf, als sie bei einem aufrechterhaltenen Recht nach § 15 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 5 WHG
- dem am 1. März 1960 geltenden Recht die Aufhebung oder Beschränkung des Rechts ohne Entschädigung
- WHG ist allerdings nicht in jedem Fall geboten. 100 Zwar konnten die Inhaber alter Rechte den vormals