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Keine Minderung, wenn Mieter mit Fluglärm rechnen musste
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 04.08.2014
- Inhalt
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- Minderung bei Kenntnis Amts- und Landgericht Frankfurt/Main sind der Ansicht, der Mieter könne keine
- Flughafenausbau und der späteren Eröffnung einer zusätzlichen Start- und Landebahn erforderlich ist
- berichtet und diskutiert worden, so dass der Mieter mit der Flughafenerweiterung rechnen musste. Er
- , wonach zusätzlich zur Startbahn West keine weitere Start- und Landebahn geplant sei, noch auf die
- gefüllt und auch Bestandsgebäude entkernt und umgebaut werden und dass es dadurch zu Baulärm kommen kann
Immobilienmakler: Doch keine Courtage im Vorkaufsfall?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 30.01.2015
- Inhalt
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- werden, um dem Mieter zu schaden und ihn von der Ausübung des Vorkaufsrechts abzubringen. LG
- Maklerin dem Verkäufer Kaufinteressenten vermittelt und mit den Interessenten eine Provision in Höhe von 6
- Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Am Tag zuvor hatten der Verkäufer und die ursprünglichen Käufer einen
- Nachtrag beurkunden lassen: Der Käufer sollte 20.000 € zusätzlich zahlen und der Maklerin sollte eine
- Änderung im Kaufvertrag: Keine Provision? Bereits seit langem ist anerkannt, dass Verkäufer und Käufer
Nun auch für Architektenhonorar: fällig ohne Abnahme!
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 29.01.2015
- Inhalt
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- Entwurfsplanung ordnungsgemäß war, kam es nicht an. Richtig, denn ob die Leistung mangelhaft ist und der
- . 11.12.2014 – 22 U 92/14) und das OLG Frankfurt (Urt. v. 29.9.2014 – 1 U 283/12) geurteilt, beide mit
- Urteil noch darauf hin, dass es die alte, bis 2009 geltende HOAI angewandt habe und dass nach § 8 HOAI
Baumangel arglistig verschwiegen – keine Verjährung!
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 05.11.2014
- Inhalt
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- Kennt der Bauunternehmer einen Baumangel und verschweigt er ihn arglistig, kann er sich nicht auf
- , wenn 30 Brandschutzklappen bestellt sind, aber nur 18 eingebaut und 25 abgerechnet werden. Wenn der
- herstellen und sich ihnen Baumängel geradezu aufdrängen, müssen sie den Auftraggeber hierüber
Widerrufsrecht jetzt auch bei Maklerverträgen
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 31.07.2014
- Inhalt
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- auszuüben, müssen Sie uns [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail
- bringt zahlreiche und teilweise wesentliche Änderungen des Verbraucherrechts mit sich und betrifft
- nicht mehr nur Warenlieferungen und Dienstleistungen, auch Maklerverträge unterliegen nunmehr dem
- . oder außerhalb von Geschäftsräumen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden
- . Von KATRIN DITTERT und MATHIAS MÜNCH,Rechtsanwälte und Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht 1. Was
Innenarchitekt darf sich nicht Architekt nennen
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 18.07.2014
- Inhalt
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- , handelt er ordnungswidrig und muss damit rechnen, dass seine Kunden die abgeschlossenen
- mit der kompletten Bauplanung, Vergabe von Leistungen an Bauunternehmen und Bauüberwachung
- (Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI) beauftragen und führte im Architektenvertrag und den Planungsunterlagen
- jeweils den Titel „Architekt“. Planung und Bauausführung waren mangelhaft und unbrauchbar. Der Vertrag
- gleichzeitig Architekt war und nicht als solcher von der Architektenkammer geführt wurde, so dass der
Beweiserleichterung im Beweissicherungsverfahren
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 20.07.2014
- Inhalt
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- eine Partei oder ein Dritter die in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen
- Zeichnungen mit Materialangaben und Prüfzeugnisse der verwendeten Bauteile einzusehen. Das Gericht
Änderung des Leistungsverzeichnisses durch Architekt
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 24.07.2014
- Inhalt
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- 99/10 Erklärungen des Architekten gegenüber Bauunternehmern auf der Baustelle können für und gegen
- anfänglicher Beanstandung und Diskussion über die eingesetzten Baumaterialien (statt des
- 28.5.2014, und weiter: Lässt der Bauunternehmer zudem auch die ausgeschriebene Grundierung des
- Putzuntergrundes mit Haftgrund weg, so entspricht das Werk nicht mehr der vereinbarten Beschaffenheit und ist
- mussten und der Mangel von dem Bauunternehmer selbst zu vertreten war, erhält er nun nur einmal die
Rechtsanwalt Janos Dohr
Rechtsanwälte Peters & Pallaske
Baurecht und Architektenrecht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
- Qualifikation
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- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Interessiert
-
- Meine besonderen Interessen gelten dem (bau)technischen Bereich und der Verknüpfung zum Recht, Segeln und meiner Famile.
- Bietet
-
- Außergerichtliche Beratung und Vertretung im gesamten Bereich des Immobilienrechts, insbesondere
- für Wohnungseigentümergemeinschaften, WEG-Verwalter, Makler, Bauträger, Entwickler, Bauherren und Vermieter.
- Organisationen
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- Deutscher Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien (DAV) Bundesverband Zwangsverwaltung IGZ e.V. APRAXA
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- Fachlichen und interdisziplinären Austausch; neue Mandanten; Sachverständige
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