Nun auch für Architektenhonorar: fällig ohne Abnahme!
Kurzmeldung
OLG Brandenburg, Urt. v. 14.1.2015 – 4 U 27/13
Werklohn, die Vergütung des Auftragnehmers bei einem Werkvertrag, wird mit der Abnahme fällig, sagt § 641 Abs. 1 BGB. Für die Vergütung von Architektenleistungen gilt § 15 HOAI: Das Honorar wird fällig mit der Abnahme, wenn eine prüffähige Schlussrechnung vorgelegt wurde. Bezogen auf einen Architektenvertrag hat das OLG Brandenburg die Voraussetzungen der Fälligkeit des Honorars nochmals untersucht: In dem entschiedenen Fall lag eine prüffähige Teilschlussrechnung vor, die Planungsleistung war aber nicht abgenommen. Auf den Streit, ob die von dem Architekten vorgelegte Entwurfsplanung ordnungsgemäß war, kam es nicht an. Richtig, denn ob die Leistung mangelhaft ist und der Auftraggeber deshalb die Nachbesserung der Planung verlangen oder der Honorarforderung Minderung oder Schadensersatz entgegenhalten kann, ist keine Frage der Fälligkeit der Vergütungsforderung. Schließlich kann auch auf die Abnahme verzichtet werden, wenn der Auftraggeber keine Erfüllung (Nacherfüllung) mehr verlangt, sondern die Parteien nur noch über die Abrechnung streiten. Verlangt der Auftraggeber Minderung oder Schadensersatz, so kann er mit den Gegenforderungen gegen die Honorarrechnung des Architekten aufrechnen. Es findet also nur noch die Abrechnung der gegenseitigen Forderungen statt; auf die Abnahme kommt es nicht mehr an. In diesem Sinne hatten zuletzt das OLG Düsseldorf (Urt. v. 11.12.2014 – 22 U 92/14) und das OLG Frankfurt (Urt. v. 29.9.2014 – 1 U 283/12) geurteilt, beide mit Berufung auf das Urteil des BGH vom 11.5.2006 – VII ZR 146/04. Das OLG Brandenburg wies in seinem Urteil noch darauf hin, dass es die alte, bis 2009 geltende HOAI angewandt habe und dass nach § 8 HOAI alter Fassung zwar die vertragsgemäße Fertigstellung, nicht aber die Abnahme Fälligkeitsvoraussetzung für das Architektenhonorar gewesen sei. Für Altverträge kann noch die alte HOAI anwendbar sein.
Rechtsanwalt Mathias Münch
BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, Berlin 0
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