Rechtsanwalt Joachim Sokolowski Qualifikation der besonders schweren Vergewaltigung Die Qualifikation der besonders schweren Vergewaltigung nach § 177 Abs. 8 Nr. 2a StGB (§ 177 Abs. 4 Nr. 2a StGB aF) set
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski Einziehung ist bei der Strafzumessung zu berücksichtigen Eine Einziehungsmaßnahme nach § 74 StGB hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentsch
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski Befangenheit bei Vorbefassung des Richters? Nicht selten wird gegenüber Richtern, die bereits in anderen Strafverfahren gegen den Mandanten mitgewirkt haben, Befan
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe Bei der Beteiligung mehrerer Personen ist Mittäter, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die Tat einfügt, dass dieser al
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski Beihilfe: Zivilrechtliche Herausgabepflicht rechtfertigt nicht die Ermöglichung einer strafbaren Handlung In seiner Entscheidung vom 9.05.2018 (5 StR 616/17) hat der BGH festgestellt, dass die vom Landgericht wegen Beihilfe