Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
04.06.2018

Abgrenz­ung zwisch­en Mit­täter­schaft und Bei­hilfe

Bei der Beteiligung mehrerer Personen ist Mittäter, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die Tat einfügt, dass dieser als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Handeln als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint. Mittäterschaft erfordert zwar nicht zwingend eine eigene Mitwirkung am Kerngeschehen; ausreichen kann auch eine die Tatbestandsverwirklichung fördernde Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung.
Stets muss sich diese Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen. Ob ein Beteiligter ein so enges
Verhältnis zur Tat hat, ist auf Grund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen. Wesentliche Anhaltspunkte können dabei
der Grad des eigenen Interesses [...]