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BGH - IV ZR 212/04
Bundesgerichtshof vom 26.07.2004
- Inhalt
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- in Abteilung II unter Nr. 2 und 3 bestehenden Rechte mit dem Vorrang vor den Rechten in Abteilung
- Anspruch. Sie ist Eigentümerin eines Grundstücks, das mit einem Erbbaurecht belastet ist. Im
- einzutragen. Allerdings treten, wovon das Berufungsgericht zu Recht ausgegangen ist, die auf sie
- . Von Rechts wegen Tatbestand: Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Berichtigung des Grundbuchs in
- § 104 Satz 1 VVG i.V. mit § 107b VVG sind mit Befriedigung der Realgläubigerin deren dingliche Rechte
§ 10a BHO
Geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten
- Inhalt
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- reicht, verfügt das Vertrauensgremium über die gleichen Rechte wie das Parlamentarische
- (BGBl. I S. 2346) für die Dauer der Wahlperiode gewählt wird. Soweit sein Recht auf Kontrolle
- des Parlamentarischen Kontrollgremiums.(3) Der Bundesrechnungshof prüft in den Fällen des
- (1) Bei Ausgaben, deren Verwendung geheimzuhalten ist, kann der Haushaltsplan bestimmen, daß
- Bundestag in Ausnahmefällen die Bewilligung von Ausgaben, die nach geheimzuhaltenden Wirtschaftspl
BGH - XII ZR 8/11
Bundesgerichtshof vom 20.02.2013
- Inhalt
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- Zeitpunkt rechtshängig geworden ist, zu dem eine Ehescheidung im maltesischen Recht noch nicht
- Deutschland unmittelbar geltendes Recht sei. 8Die Zuständigkeitsregelung in Art. 3 Abs. 1 lit. a erster
- . Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Antragstellerin begehrt die Scheidung der im November 1996 in Malta
- hätten, deren Recht eine Ehescheidung vorgesehen habe, könne in Bezug auf Malta, das seit 2004 der
- geplant sei, die eine "Notzuständigkeit" für die Fälle vorsehe, in denen das Recht des
SozG Augsburg - S 10 KR 320/04
Sozialgericht Augsburg vom 20.04.2005
- Inhalt
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- Gericht § 35 a Abs. 6 SGB IV in der nunmehr gültigen Fassung nicht für verfassungswidrig hält. Im
- Schutzbereiches auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Di Fabio in Maunz-Dürig, Rdz 173
- Sozialstaatsprinzip Vorrang eingeräumt vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Sinne von Art. 2 Abs. 1
- . Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Klägerin als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht
- a Abs. 6 Satz 2 SGB IV erinnert. Im Folgenden hat die Beklagte am 05.08.2004 einen entsprechenden
§ 4 BGBEG
Sondervorschriften für dingliche Nutzungsrechte und Gebäudeeigentum
- Inhalt
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- ;rgerlichen Gesetzbuchs Anwendung. Ist das Nutzungsrecht nicht im Grundbuch eingetragen, so reicht die
- , für das ein Gebäudegrundbuchblatt anzulegen ist, in Verbindung mit einem Nutzungsrecht an dem betroffenen Grundstück besteht.
- dinglichen Rechts am Gebäude der in Satz 1 genannten Art aufgrund der Vorschriften über den ö
- Eigentums oder eines sonstigen Rechts an dem belasteten Grundstück kann in diesem Fall die
- Eigentums oder sonstigen Rechts in dem für den öffentlichen Glauben des Grundbuchs maß
BSG - B 4 RA 43/01 R
Bundessozialgericht vom 31.10.2002
- Inhalt
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- zu Recht zurückgewiesen hat. 1. Keiner abschließenden Entscheidung bedarf in diesem Zusammenhang, ob
- zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern, "bevor" der Eingriff in das Recht auf
- zu ermöglichen. Im Übrigen ist das BVA an den Vorschlag der Kommission nicht strikt gebunden in dem
- selbstbestimmtes Leben in freier Verantwortung auf der Grundlage eigener Rechte weitgehend ausgeschlossen
- Sozialgerichts Halle vom 30. September 1998 sowie die Aberkennung des Rechts auf Entschädigungsrente im
BGH - V ZR 171/09
Bundesgerichtshof vom 16.04.2010
- Inhalt
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- und Dr. Roth für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts
- mit Faserzementplatten gegen Witterungseinflüsse geschützt, soweit die Wand in Höhe und Breite über
- . Nach § 903 BGB ist der Eigentümer einer Sache berechtigt, mit dieser 7nach Belieben zu verfahren. Die
- Frankfurt MDR 1982, 848). Eine an die Grenze gebaute Mauer wird von dem bürgerlichen Recht und von dem
- Göttingen vom 31. August 2009 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand
§ 1255 BGB
Aufhebung des Pfandrechts
- Inhalt
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- Pfandrecht aufgebe.(2) Ist das Pfandrecht mit dem Recht eines Dritten belastet, so ist die Zustimmung des
- (1) Zur Aufhebung des Pfandrechts durch Rechtsgeschäft genügt die Erklärung des
- Dritten erforderlich. Die Zustimmung ist demjenigen gegenüber zu erklären, zu dessen Gunsten sie erfolgt; sie ist unwiderruflich.
Der beste Rechtsanwalt - eine Suche mit Erfolg
ralf moebius vom 20.08.2010
- Inhalt
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- -Recht schon seit langem fachkundig bedienen. Erst der zweite Treffer ist spannend, denn der erste
- zählt nur Deutschland. Ich werde schnell fündig, denn eine Suchmaschine kann ich als Fachanwalt für IT
BGH - III ZR 204/03
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Gebrauche zu fischen", nur mit Genehmigung der Fischereibehörde Erlaubnisscheine in Ausübung dieses Rechts
- Benutzung bestimmter Fanggeräte beschränkt ist (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nds. FischG), dieses Recht verpachten
- es sich bei dem Recht des Beklagten zu 1 nur um ein "beschränktes" Fischereirecht im Sinne des
- Klage mit Recht abgewiesen. Weder sind die von der Klägerin geltend gemachten Unterlassungsansprüche
- Übertragbarkeit einer solchen Berechtigung im Wege der Unterverpachtung. Im Ergebnis unterliegt dieses Recht
BGH - XII ZR 107/08
Bundesgerichtshof vom 09.12.2009
- Inhalt
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- Geldwertentwicklung, wie sie das iranische Recht vorsieht, ist zwar auch nach deutschem Recht - im Wege der Auslegung
- dieses Rechts an die iranische Geldwertentwicklung anzupassen sei. Nach welchem Recht Vereinbarungen
- Staatsangehörigkeit. Die Ehe wurde 2006 auf Antrag beider Parteien in Deutschland nach deutschem Recht
- Auffassung des Oberlandesgerichts ist das Klagebegehren nach iranischem Recht zu beurteilen. Die Morgengabe
- berufene iranische Recht sehe vor, den als Morgengabe in iranischer Währung vereinbarten Geldbetrag
fair trial Grundsatz
Pascal Kokken vom 24.06.2011
- Inhalt
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- Grundsatz auf das angloamerkanische Recht zurück. Er umfasst mindestens die folgenden Rechte des
- Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen
- Menschenrechtskonvention in Deutschland “nur” einfaches Recht darstellt, hat das Bundesverfassungsgericht einen eigenen
- fair trial Grundsatz aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 III GG in Verbindung mit Art. 2 I, 2 II
- Recht auf Akteneinsicht für den Verteidiger über § 147 I StPO hinaus, BVerfG NJW 1994, 3219. Dazu
FG Münster - 8 K 1543/07 E
Finanzgericht Münster vom 15.12.2010
- Inhalt
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- wäre. Auch im Art. 6 des Lizenzvertrages wird von der Übertragung der Rechte gesprochen. 61Zwar ist im
- anzusehen, da der Erfinder oder Patentinhaber im Falle der Einräumung eines Rechts in der Regel von seinem
- mit der Klin. Lizenzrechte an andere zu vergeben. Im Falle der Auflösung der AG ist die AG
- Lizenz in die Patentrolle eintragen zu lassen. 12Das zu lizenzierende Recht sei nicht dauerhaft der AG
- ist aus ihrer Sicht ungewiss, ob das Recht endgültig beim Lizenznehmer verbleibt. Der Kaufvertrag
Rechtsanwalt Marcus Dury
Inhaber / Rechtsanwalt | DURY LEGAL Rechtsanwälte
IT-Recht
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheberrecht und Medienrecht
- Qualifikation
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- Fachanwalt für IT-Recht
- Schule
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- Universität Stockholm IT-Recht / Rechtsinformatik Master of Law & Informatics (LL.M. IT-Recht)
- Bietet
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- IT-Recht, insb. IT-Vertragsrecht, laufende Beratung in IT-Projekten, IT-Projektmanagement (ITIL
- ) - Fachanwaltslehrgang IT-Recht, Domainrecht (Deutschland & UDRP, ADR) Domains inkl. new gTLD Applicant
- Guidebook Version 3, IT-Security, IT-Sicherheit, IT Compliance (ISO27001, BSI-Grundschutz, 8. EU-RL
- Organisationen
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- Arbeitsgemeinschaft für IT-Recht), DAV (Deutscher Anwaltsverein), SAV (Saarländischer Anwaltsverein), RAK
- DGRI (Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik), DAVIT (Deutscher Anwaltsverein
§ 593 BGB
Änderung von Landpachtverträgen
- Inhalt
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- Vorteile erwachsen sollen, wenn er die Rechte nach den Absätzen 1 bis 4 ausübt oder nicht ausübt, ist unwirksam.
- Änderungsverlangen erklärt wird.(4) Weigert sich ein Vertragsteil, in eine Änderung
- beantragen.(5) Auf das Recht, eine Änderung des Vertrags nach den Absätzen 1 bis 4 zu verlangen
- Verpflichtungen in ein grobes Missverhältnis zueinander geraten sind, so kann jeder Vertragsteil
- eine Änderung des Vertrags mit Ausnahme der Pachtdauer verlangen. Verbessert oder