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§ 27 WiPrPrüfV
Prüfungsgebiete
- Inhalt
-
- , insbesondere Handelsstand und -geschäfte,c)Gesellschaftsrecht (Personengesellschaften und
- ist, mit Ausnahme des Familienrechts und des Erbrechts,b)Grundzüge des Handelsrechts
- Kapitalgesellschaften, Recht der verbundenen Unternehmen) und Corporate Governance,d)Umwandlungsrecht;2.Steuerrecht
- I a)Abgabenordnung und Nebengesetze, Finanzgerichtsordnung,b)Einkommen- und Körperschaftsteuer
- , Jahresabschluss und Lagebericht,b)rechtliche Vorschriften über die Pflichtprüfung des
FG Berlin-Brandenburg - 9 K 2168/03
Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- nicht den Bestimmungen des "Handelsrechts", sondern des deutschem "Gesellschaftsrechts" unterliegen, ist
- Haftung einer privatrechtlich inländischen Stiftung als Arbeitgeberin für nichteinbehaltene und
- ihres einzigen Vorstandes einzubehalten und an den Beklagten abzuführen verpflichtet gewesen ist
- und deshalb wegen Nichteinbehaltung und Nichtabführung dieser Abgaben für die Fehlbeträge als
- . Gegenstand der Stiftung ist die Aus- und Weiterbildung. Vorstand der Stiftung ist Herr xxx
§ 4 WiPrPrüfV
Prüfungsgebiete
- Inhalt
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- Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht;2.Handelsrecht, insbesondere Handelsstand und
- (1) Prüfungsgebiete sind 1.Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und
- .Steuerrecht.(2) Das Prüfungsgebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und
- Berufsrecht umfasst: 1.Rechnungslegung a)Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht,b
- )Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen,c
§ 36 PatAnwAPO
Mündliche Prüfung
- Inhalt
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- , Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht einschließlich des Kartellrechts und gerichtliches Verfahrensrecht
- ;fung soll sich auf folgende Rechtsgebiete erstrecken: 1.Bürgerliches Recht, Handelsrecht
- von Bedeutung sind;2.Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Recht der Arbeitnehmererfindungen;3
- .Markenrecht;4.Designrecht;5.Sortenschutzrecht;6.europäisches Gemeinschaftsrecht und zwischenstaatliche
- ;ndischen Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechts;7.Patentanwaltsordnung und Berufsordnung der Patentanw
Benedikt Mahr
Weitnauer Rechtsanwälte
Venture Capital und Startups
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
- Das sagt jusmeum
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- Rechtsanwalt Benedikt Mahr ist Rechtsanwalt seit 2012 und seit 2016 bei der im Bereich Venture
- Capital führenden Kanzlei Weitnauer tätig. Er berät Business Angels, institutionelle Investoren und
- Finanzierungsrunden, dabei vor allem die Gestaltung von Venture-Capital-Beteiligungsverträgen und die
- (Employee Stock Ownership Plans (ESPO) und Virtual Stock Option Plans (VSOP).
- Bietet
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- Benedikt Mahr berät Unternehmer, Business Angels und Venture Capital-Investoren, insbesondere aus
- den Branchen Finanztechnologie und IT, bei allen rechtlichen Fragen im Bereich Unternehmensfinanzierung und Transaktionen.
- Letze Fälle
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- , etc.) sowie Berater- und Geschäftsführeranstellungsverträgen
- , Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und sonsitgen gesellschaftsrechtlichen Fragen
- . Vertragserstellung und -verhandlung (Beteiligungsvertrag, Gesellschaftervereinbarung, sowie weitere damit verbundene Verträge und Beschlüsse)
- Beratung eines IT-Unternehmens bei der Erstellung und Implementierung eines virtuellen
- Mitarbeiterbeteiligungsprogramms, insbes. Vertragserstellung und -verhandlung (VSOP-Vertrag)
HessVGH - 11 UE 989/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 21.02.1989
- Inhalt
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- Teilgebiete Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. 4Der Präsident des Landgerichts
- Recht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bzw. der Zulassung zur Rechtsbeistandsprüfung. Zur
- Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Gesellschaftsrechts. 2Nach Erlangung der Fachhochschulreife
- Bürgerlichen Rechts, des Handels- und des Gesellschaftsrechts abgelehnt worden ist, sowie der dazu
- Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Hochschule Berlin und erhielt dort am 4. Januar 1978 den akademischen
Squeeze-out Abfindung Reloaded 2.0
Prof. Dr. Olaf Müller-Michaels vom 15.08.2010
- Inhalt
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- Interview in der Börsen-Zeitung und ein Kommentar von mir im Betriebs-Berater erschienen. Die Artikel
Wettbewerbspolitik 2009
Prof. Dr. Olaf Müller-Michaels vom 04.06.2010
- Inhalt
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- . Der Bericht behandelt die Entwicklung des EU Beihilfen– und Kartellrechts und ist ein sehr guter
- Überblick über die aktuellen Themen und Rechtsfragen auf diesen Gebieten. Einen Schwerpunkt bildet die
- Beurteilung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Finanz– und Wirtschaftskrise. Die
Skript Internationales Wirtschaftsrecht
Prof. Dr. Olaf Müller-Michaels vom 16.03.2010
Pausen Klau’n
Rechtsanwalt Sanjay Bakshi vom 30.06.2010
- Inhalt
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- beim Weckerläuten in der Früh wie eine Rakete aus dem Bett zischt und mit den Beinen unter den
- verbieten!? Chef: Und wie ich das kann! OK, zugegeben: Ein solcher Dialog wird eher selten
- stattfinden. Wichtig zu wissen ist aber immerhin: Der Chef kann unter Berücksichtigung seiner und der
- Interessen von Erwin, Erwin in die Pause schicken; und zwar unabhängig davon, wie viel Arbeitsstunden Erwin
- : Pause is’ nich’ Arbeit und wo nich Arbeit, da kein Lohn. Realistisch? Und also kein Traum? Ja, denn
Geschäftsführer mit Kündigungsschutz
Rechtsanwalt Sanjay Bakshi vom 18.05.2010
- Inhalt
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- gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.“ Nach Abberufung und Kündigung hat sich der Geschäftsführer u
- Kündigungsschutzgesetzes vereinbaren und den Geschäftsführer somit zumindest teilweise schützen. Vor einem sogenannten
“Emmely” und der Geschäftsführer
Rechtsanwalt Sanjay Bakshi vom 06.05.2010
- Inhalt
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- fragen bleibt allerdings, ob das OLG Celle auch einen Betrag i.H.v. € 1,30 noch als klein und damit
- relevant für eine Kündigung ansehen würde – und nicht als sehr klein und damit irrelevant. Immerhin
Falle bei der Einstellung von ehemals Selbständigen als Arbeitnehmer
Rechtsanwalt Sanjay Bakshi vom 16.04.2010
- Inhalt
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- hat und dies voraussichtlich auf dem laufenden Jahr so sein wird, bereits seit 01.01.2007. Es häufen
- - und Arbeitnehmerbeiträgen trägt. Tipp: Insbesondere bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern ist
- versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses beschäftigt und in diesen drei Jahren ebenso ein
- sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung selbständig tätig war und kein Jahresarbeitsentgelt aus einer
- werden. Lagen diese Bezüge über der Versicherungspflichtgrenze und liegt das aktuelle Gehalt bei dem
Bist Du dann mal weg?
Rechtsanwalt Sanjay Bakshi vom 12.04.2010
- Inhalt
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- und dem Betrieb eine Art Nabelschnur vorhanden ist; der eine also ohne den anderen nicht auskommt
- . Oder ob es sich umgekehrt verhält, ob also Außendienstmitarbeiter und Betrieb eigene Brötchen backen
michael zorn
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht