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Marco Dreßler

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

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Rechtsanwalt Lutz Schade

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Isa Kaiser

Verwaltungsrecht Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Steuerfalle Elektronische Rechnung

Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 26.05.2010
Inhalt
  • ausgedruckt und abgeheftet. In unzähligen Fällen wird die elektronische Rechnung jedoch nicht mal
  • auf elektronischem Wege zu versenden. Und in der Hektik des Alltags bleibt die elektronische Rechnung
  • ausgedruckt und verschwindet dann im Nirvana der E-Mail und Spam Flut. Betriebsausgaben können
  • jedoch nur dann gewinnmindernd abgezogen werden, wenn zumindest ein Beleg vorliegt und der
  • Rechnung ergeben sich aus § 14 Abs. 4 UStG und sind seit 1.7.2004 für alle Unternehmer verbindlich

Steuerhinterziehung in der GmbH – Tatbestand und Strafmaß

Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 26.04.2010
Inhalt
  • . Stiftungen in Liechtenstein und in der Schweiz aktueller denn je. Das Thema Steuerhinterziehung
  • und Steuerfahndung beschäftigt jedoch nicht nur die Topverdiener in Deutschland, die sich mit
  • verschaffen wollten. Auch der “normale” Geschäftsführer einer GmbH kann hin und
  • zur Steuerhinterziehung und Steuerfahndung dieser Komplex näher beleuchtet werden, angefangen
  • beim Tatbestand der Steuerhinterziehung und der Strafzumessung. Inhalt: 1. Rechtsgrundlage der

Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführer

Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 06.03.2010
Inhalt
  • Aufgabengebiet, das von der gesamten kaufmännischen und technischen Geschäftsleitung bis hin
  • umschreiben, welche Aufgaben und Pflichten den Geschäftsführer betreffen. Inhalt: 1. Der
  • ) Auskunfts- und Meldepflichten b) Sonstige sozialversicherungsrechtliche Pflichten
  • wegen uneingeschränkt zur Geschäftsführung der GmbH berechtigt und auch verpflichtet, es
  • . § 46 GmbHG). Im Verhältnis zwischen GmbH und Geschäftsführer ist die

Das Geschäftsführer-Gehalt im Focus

Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 06.03.2010
Inhalt
  • zentral an Geschäftsführer einer GmbH und – seit 2008 – auch an den Geschä
  • jedoch nur auf den ersten Blick so, weil ich im Hintergrund sehr viel an meinem Blog zur GmbH und UG
  • ;ber das Grundgehalt und die gewinnabhängige Tantieme bis hin zum Dienstwagen und anderen
  • ütung Geschäftsführer finden. Auch in den kommenden Tagen und Wochen werde ich die
  • bereits vorhandenen Artikel überarbeiten und ergänzen. Es wird also weniger neue Artikel geben

Rückblick auf 1 Jahr Unternehmergesellschaft

Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 28.01.2010
Inhalt
  • setzte sich auch in 2009 umgebremst fort und zum Ende des Jahres 2009 waren es bereits rund 20.000
  • Vor gut einem Jahr ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Bekämpfung von
  • ;UG (haftungsbeschränkt) – ein Jahr alt und verdient einen Rückblick, ob sich die
  • Ziele und die mit der neuen Rechtsform verbundenen Erwartungen erfüllt haben. Inhalt
  • : Vorbemerkungen Unternehmergesellschaft als Mini-GmbH Dienstleistungen und

500.000 Euro Bußgeld vs. Haftungsvermeidung – wofür entscheiden Sie sich?

Rechtsanwalt Ronny Jänig vom 21.09.2022
Inhalt
  • Fahrten wurden zwischen August 2021 und März 2022 durch das illegale Mietwagen-Unternehmen
  • organisiert. Die Planung und Abwicklung der Fahrten erfolgte über Plattformen wie Uber, FreeNow oder
  • Bolt.Polizei und Behörden wurden auf die Mietwägen aufmerksam. Bei einer Kontrolle flog das
  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) verhängte daher im vorliegenden
  • Gesellschaftsrecht, grundsätzlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie

Geschäftsführer können sich nicht immer auf ihre D&O-Versicherung verlassen

Rechtsanwalt Dirk Mahler vom 07.08.2018
Inhalt
  • ). Die Forderung des Insolvenzverwalters sei kein Schadensersatzanspruch und nur solche müsse die
  • Unternehmensleitung und leitende Angestellte abgeschlossen. Begünstigt werden in der Regel Geschä
  • ;ftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte.Werden diese wegen einer
  • zwischen Schadensersatz und Ersatz eigener Art ist zwar logisch, nicht aber wertend nachvollziehbar
  • durchzulesen und falls nötig mit Hilfe eines Rechtsanwalts die konkreten Haftungsrisiken

Gesellschaftsrecht: Mehrheitserfordernis in Anwalts-GmbH auf dem Prüfstand

Rechtsanwalt Ronny Jänig vom 29.05.2020
Inhalt
  • - und Buchprüfungsgesellschaft ist, ihre Geschäftsanteile neu zu ordnen. Gesellschafter dieser
  • Anwalts-GmbH waren ein Anwalt und ein Steuerberater. Bisher hielt der Anwalt die Mehrheit des
  • Stammkapital und der Stimmrechte. Die gesetzlichen Vorgaben waren damit erfüllt.Geplant war nun aber
  • Satzung geändert und der Steuerberater insgesamt mehr Beteiligung erhalten. Die Satzung sah
  • und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ist, als Rechtsanwaltsgesellschaft zur Anwaltschaft

Auch konkludente Beendigung eines GmbH-Geschäftsführervertrages möglich

Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 29.05.2020
Inhalt
  • ;hrervertrages eine ordnungsgemäße Kündigung und die Einhaltung von Fristen. Dass aufgrund der
  • Landgericht Osnabrück wurde jüngst über die Abberufung eines Geschäftsführers und
  • Folge sei in der Vergangenheit immer wieder thematisiert und auch von dem Geschäftsführer
  • .: 18 O 428/18), dass die Abberufung eines Geschäftsführers und die Beendigung eines
  • aus den Umständen des Einzelfalls und dem Verhalten des Geschäftsführers könne

Bundesrechnungshof erklärt Stiftungen zur Erfüllung von Bundesaufgaben als ungeeignet

Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 27.09.2018
Inhalt
  • dazu verpflichtet ihr Stiftungsvermögen zu erhalten und gleichzeitig mit den Erträgen aus
  • diese von ihrem Gründer unabhängig und ist fortan lediglich durch den ihr gegebenen
  • keinesfalls außer Acht lassen.Weitere Infos zu den Themen Stiftung und Stiftungsrecht finden Sie hier.
  • einer querschnittlichen Überprüfung von Stiftungen, die der Bund gegründet, oder
  • Stiftungsvorstands sowie des Kuratorium dürfe der Bund die Richtlinien daher nach Ansicht des Rechnungshofs

V PLUS FONDS (V+) – GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG AM 13.2.2017

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 16.02.2017
Inhalt
  • Gesellschafterversammlungen der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG und der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG statt. Beide
  • verunsichert sind und es daher anscheinend vorziehen, die Liquiditätsreserve keinem Verlustrisiko
  • sich zu Wort und teilte mit, dass sie von ihrem Anlageberater nicht auf die Risiken des Fonds
  • Laufzeit und kein Hinweis auf eingeschränkte Handelbarkeit erfolgt waren. Äußerst problematisch ist
  • sichere Altersvorsorge empfohlen worden waren und den Anlegern zum Teil von den Beratern dazu geraten