Rechtsanwalt Ronny Jänig

ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
10117, Berlin
Rechtsgebiete
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Internationales Wirtschaftsrecht
21.09.2022

500.000 Euro Bußgeld vs. Haftungsvermeidung – wofür entscheiden Sie sich?

Geschäftsführer haftet für illegale Mietwägen

Eine halbe Million Euro Bußgeld – das hat der Geschäftsführer eines Berliner Mietwagen-Unternehmens nun davon, dass er bei der Registrierung seines Geschäfts falsche Dokumente einreichte. Ob sich das gelohnt hat?

Bei Registrierung: Geschäftsführer reicht falsche Dokumente ein

Mehr als 100.000 Fahrten wurden zwischen August 2021 und März 2022 durch das illegale Mietwagen-Unternehmen organisiert. Die Planung und Abwicklung der Fahrten erfolgte über Plattformen wie Uber, FreeNow oder Bolt.

Polizei und Behörden wurden auf die Mietwägen aufmerksam. Bei einer Kontrolle flog das illegale Geschäft schließlich auf. Die falschen Dokumente bei Registrierung des Mietwagen-Unternehmens hatten zur Folge, dass der Unternehmer keine Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung einholen musste.

Folge: Halbe Million Euro Bußgeld für Geschäftsführer

Diese hätte er – gemessen an den richtigen Dokumenten – jedoch gebraucht. Dadurch, dass jegliche Fahrten ohne Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung stattfanden, handelte der Geschäftsführer ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 1 PBefG.

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) verhängte daher im vorliegenden Fall der Geschäftsführer-Haftung ein Bußgeld in Höhe von 500.000 EUR.

Damit ist der Geschäftsführer allerdings nicht der einzige Kriminelle seiner Sorte. In Berlin gibt es Ermittlungen zufolge viele schwarze Schafe unter den Mietwagen-Unternehmen. Wie man diese als Kunde erkennt, erklären wir gleich.

Gesetzliche Anforderungen an Mietwagen-Unternehmen

Die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen an Mietwagen-Unternehmen findet man in:

  • § 1 Abs. 1 PBefG: regelt den Geltungsbereich des PBefG für die die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen
  • § 2 PBefG: regelt die Genehmigungspflicht der Personenbeförderung
  • § 2 Abs. 1b iVm § 1 Abs. 3: Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
  • § 49 Abs. 4 PBefG: spezielle Regelungen für Mietwagen-Unternehmen

Wer diese grundlegenden gesetzlichen Anforderungen missachtet, läuft Gefahr, ein Bußgeld zu kassieren.

Illegale Mietwägen – Risiko für Geschäftsführer

Illegale Mietwägen sind nicht nur der Gesetzeswidrigkeit wegen „kriminell“, sondern bergen auch Gefahren für Kunden, die sich einen der Wägen für eine Fahrt mieten wollen. Es ist davon auszugehen, dass solche illegalen Fahrzeuge sowie deren Insassen nicht hinreichend gegen Schäden versichert sind. Außerdem riskiert man, dass sich das Fahrzeug nicht in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befindet.

Daran erkennt man legale Mietwägen:

  1. Blaue Plakette
  2. mit weißer Ordnungsnummer
  3. an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe

Lässt sich diese Plakette nicht ausfindig machen, sollte man sich des Risikos bewusst sein, wenn man dennoch den Mietwagen in Betrieb nimmt.

Geschäftsführer-Haftung: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Insbesondere Geschäftsführer sollten sich in Dingen Haftungsvermeidung gut beraten lassen, denn anders als Gesellschafter, haften Geschäftsführer unter Umständen mit ihrem Privatvermögen für begangene Fehler (Geschäftsführer-Haftung). Geschäftsführer sollten daher effektiv ihre Haftung begrenzen!

Benötigen Sie rechtliche Beratung zur Haftungsvermeidung bei Geschäftsführern, stehen Ihnen die Anwälte von ROSE & PARTNER, insbesondere unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht, grundsätzlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gesellschaftsrecht-ma/gesellschaftsrecht/geschaeftsfuehrer-basiswissen/leitfaden-haftungsvermeidunghtml.html