Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
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Arbeitsrecht
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Erneut: Drohung mit Krankschreibung

Eine Kündigung wegen Drohung mit Krankheit kann unzulässig sein. Nach einem Jahrzehnte unbeanstandeten Arbeitsverhältn
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Hände weg vom Po der Auszubildenden!

Weil er eine junge Auszubildende in den Arm nahm, ihr dabei mit der Hand an den Po packte und sie kräftig an sich drückt
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

“Pass auf, was du sagst, Junge!”

Einem Arbeitnehmer, der einen Vorgesetzten nach einer Beleidigung lautstark in die Schranken weist, darf nicht gekündigt