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OLG Köln - 19 U 85/03
Oberlandesgericht Köln vom 05.12.2003
- Inhalt
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- die rechte Fahrspur räumen wollte, nicht weiter in die Parklücke hineingefahren ist, anstatt die
- quer über die rechte, vom Kläger befahrene Fahrspur, in die auf dem rechten Seitenstreifen
- rechts in die Parklücke wegen der auf dem rechten Fahrstreifen parkenden Fahrzeuge ein
- , der Kläger könne ihm auffahren, die Flucht nach vorne rechts in die Parklücke angetreten haben
- Zeitpunkt noch gelungen sein könnte, den Entschluß zu fassen, sich mit seinem Fahrzeug nach vorne rechts
Erschöpft oder nicht erschöpft, das ist hier die Frage
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 30.04.2012
- Inhalt
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- den Lehrgängen der Deutschen Anwaltsakademie zur Erlangung des Titels Fachanwalt für IT-Recht teil
- werden. Dies ist die Richtlinie 2009/24/EG. In dieser lautet der Artikel zur Erschöpfung wie folgt: Mit
- Zustim mung erschöpft sich in der Gemeinschaft das Recht auf die Verbreitung dieser Kopie; ausgenommen
- hiervon ist jedoch das Recht auf Kontrolle der Weitervermietung des Programms oder einer Kopie davon
- Richtlinie 2009/24 dahin auszulegen ist, dass das Recht zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms
Anlage II Kap IX EinigVtr
Anlage II Kapitel IXGeschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung
- Inhalt
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- (Fundstelle in der Anlage II des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1217)siehe Kapitel XIX Recht des ö
- ;ffentlichen Dienstes einschließlich des Rechts der Soldaten
§ 1 KredAnstWiAG
Rechtsform, Bezeichnung, Sitz und Kapital
- Inhalt
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- Rechts. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und kann eine Zweigniederlassung in Berlin und in Bonn
- sechshunderteinundsechzigtausendzweihundertvierundvierzig Euro in Grundkapital umgewandelt. Mit
- (1) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Anstalt) ist eine Anstalt des öffentlichen
- errichten. Im Geschäfts- und Rechtsverkehr kann sie die Bezeichnung „KfW“ verwenden
- .(2) Das Grundkapital der Anstalt beträgt drei Milliarden siebenhundertfünfzig Millionen
LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 B 168/09 AS
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 14.08.2009
- Inhalt
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- liegt vor, wenn eine verständige, nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise
- , weil die Beklagte den Widerspruch zu Recht als unzulässig verworfen habe und der hilfsweise gestellte
- Feststellungsbegehren bietet keine Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO, weil es in keinem echten Eventualverhältnis
- /Leitherer a. a. O. § 92 Rn. 2). Darüber hinaus hat das Sozialgericht zu Recht das erforderliche
- wird zurückgewiesen. Gründe: 12Die Beklagte bewilligte den Klägern in Bedarfsgemeinschaft
BGH - 4 StR 80/14
Bundesgerichtshof vom 22.05.2014
- Inhalt
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- Staatsanwaltschaft, mit der die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wird, ist
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 80/ 14 vom 22. Mai 2014 in der Strafsache gegen
- wegen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des
- Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut
- den Angeklagten vom Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer
Art 2 AusglVtrNLDG
- Inhalt
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- ;ß Anwendung.(3) Mit dem Inkrafttreten des deutschen Rechts nach den Absätzen 1 und 2
- , treten mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Grenzänderungen die in den angrenzenden
- niederländischen zum deutschen Recht finden die Artikel 24, 25 und 30 des Grenzvertrags sinngemä
- tritt das niederländische Recht außer Kraft.
- (1) In den Gebietsteilen, die am 31. Dezember 1937 zum Königreich der Niederlande gehö
§ 880 BGB
Rangänderung
- Inhalt
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- ) Rechte, die den Rang zwischen dem zurücktretenden und dem vortretenden Recht haben, werden durch die Rangänderung nicht berührt.
- das zurücktretende Recht mit dem Recht eines Dritten belastet, so findet die Vorschrift des
- dadurch verloren, dass das zurücktretende Recht durch Rechtsgeschäft aufgehoben wird.(5
- § 876 entsprechende Anwendung.(4) Der dem vortretenden Recht eingeräumte Rang geht nicht
- ;nderung ist die Einigung des zurücktretenden und des vortretenden Berechtigten und die Eintragung
BSG - B 8 SO 23/11 R
Bundessozialgericht vom 15.11.2012
- Inhalt
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- besonderer Vertreter oder ein von diesem bestellter Prozessbevollmächtigter in der Lage ist, im
- Grundgesetz ), in dem der besondere Vertreter alle Rechte des Prozessunfähigen wahrnehmen kann (§ 72
- Revision des Klägers ist im Sinne der Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache
- ), also ua eine solche, die nicht geschäftsfähig iS des § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist, weil
- Dr. V wird bestätigt durch das prozessuale Gesamtverhalten des Klägers, der sich mit in der Regel
§ 80 NeuGlV
Eintragung von Inhabern eines Eintragungsscheins
- Inhalt
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- Zweifel über die Gültigkeit des Eintragungsscheins oder über den rechtmäßigen
- Eintragungsschein dem Aufsichtsführenden. Dieser prüft den Eintragungsschein. Entstehen
- Besitz, so klärt sie der Aufsichtsführende nach Möglichkeit. Soweit Zweifel bestehen
- bleiben, verfährt der Aufsichtsführende entsprechend § 77 Abs. 2; den Eintragungsschein fügt er der Anlage bei.
FG Baden-Württemberg - 14 K 249/05
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 27.09.2007
- Inhalt
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- 21 Die Klage ist nicht begründet. 22 Zu Recht hat das beklagte Finanzamt die von der Klägerin
- . Hinzu kommt, dass, wie die Oberfinanzdirektion mit Schreiben vom 01. Dezember 2003 zu Recht ausführt
- diesen Zweck im Rahmen des kirchlichen und staatlichen Rechts insbesondere durch die Übernahme der
- daran fest, dass nach § 2 Abs. 3 UStG juristische Personen des öffentlichen Rechts nur im Rahmen
- das Unternehmen der juristischen Person des öffentlichen Rechts dar. Die Klägerin unterliege im
AG Krefeld - 72 C 318/04
Amtsgericht Krefeld vom 06.01.2005
- Inhalt
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- Beklagte zu 1) ihr Ausweichmanöver nach rechts dadurch verursacht hat, dass er mit seinem Pkw Audi so
- nah zwischen ihr und dem vorausfahrenden Bus auf die rechte Fahrspur gewechselt ist, dass ein
- Ausweichmanöver nach rechts veranlaßt sehen dürfen, da sie habe befürchten müssen, anderenfalls mit dem Pkw Audi
- : Zivilgericht Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 72 C 318/04 Sachgebiet: Recht (allgemein - und
- Entstehen des Unfalls ursächlich beigetragen hat. Hierfür ist ein bestimmtes Verhalten des in Anspruch
Automatisierter Datenabgleich im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende rechtmäßig
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 26.05.2015
- Inhalt
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- datenschutzrechtlichen Regelungen im SGB I und SGB X, die den Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf
- Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs in das Recht auf informationelle
- Bundeszentralamt für Steuern auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit der
- SGB II-Bezieher müssen den Datenabgleich der Jobcenter in der von § 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II
- vorgesehenen Form hinnehmen. Die Vorschrift ist eine gesetzliche Grundlage im Sinne der
§ 75 AuslSchuldAbkAG
- Inhalt
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- nach den Anleihebedingungen Berechtigten zustehen, so gehen diese Rechte mit der Annahme des
- Forderungen aus Schuldverschreibungen dienen, die unter Anlage II oder Anlage IV Artikel 34 Nr. 12 des
- Anlage IV des Abkommens vorgesehen ist und 2.die Gläubigervertreter die Annahme des
- Berechtigten. Ist in dem Regelungsangebot vorgesehen, daß für die Gläubiger, die es annehmen
- Regelungsangebotes auf die in diesem bezeichnete andere Person insoweit über, als es im
Art 5 BGBEG
Personalstatut
- Inhalt
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- mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am
- (1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie
- staatenlos oder kann ihre Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden, so ist das Recht des
- Aufenthalt hat.(3) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, in dem eine Person ihren Aufenthalt oder
- Person den Aufenthalt ohne den Willen des gesetzlichen Vertreters, so führt diese Änderung allein nicht zur Anwendung eines anderen Rechts.