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§ 28 BBauG

Verfahren und Entschädigung
Inhalt
  • Erklärung mit. Hat die Gemeinde auf die Ausübung ihrer Rechte verzichtet, bedarf es eines
  • deutlich überschreitet. In diesem Falle ist der Verkäufer berechtigt, bis zum Ablauf eines
  • Gemeinde der Übergang des Eigentums in das Grundbuch eingetragen ist.(5) Die Gemeinde kann fü
  • Zeugnisses nach Absatz 1 Satz 3 nicht, soweit nicht ein Widerruf erklärt ist.(6) Hat die
  • , hat sie dafür Entschädigung zu leisten, soweit dem Dritten ein vertragliches Recht zum

OLG Düsseldorf - I-24 U 46/05

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 02.12.2005
Inhalt
  • ihrem Geschäftsführer vertreten wird (§ 35 Abs. 1 GmbHG). Durch diese Konstellation, die im Recht
  • von mehr als einem Jahr eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist der schriftlich
  • der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht gegeben ist, war bereits hinreichend deutlich zum Ausdruck
  • auf die auf Mietzahlung gerichtete Klage in Höhe des für den Monat Juli 2004 mit der Berufung weiter
  • verfolgten Teilbetrags (1.104,80 EUR nebst Zinsen) sowie den Feststellungsantrag zu Recht abgewiesen

§ 439 StPO

Nachverfahren
Inhalt
  • behauptete Recht nicht erwiesen, so ist der Antrag unbegründet.(5) Vor der Entscheidung kann das
  • Verschulden weder im Verfahren des ersten Rechtszuges noch im Berufungsverfahren die Rechte des
  • glaubhaft, daß er 1.zur Zeit der Rechtskraft der Entscheidung ein Recht an dem Gegenstand gehabt
  • (1) Ist die Einziehung eines Gegenstandes rechtskräftig angeordnet worden und macht jemand
  • hat, das infolge der Entscheidung beeinträchtigt ist oder nicht mehr besteht, und2.ohne sein

§ 45 GNotKG

Rangverhältnisse und Vormerkungen
Inhalt
  • einer sonstigen Vormerkung ist der Wert des vorgemerkten Rechts; § 51 Absatz 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
  • ein nachrangiges Recht gegenüber einer vorrangigen Vormerkung wirksam sein soll. Der Ausschluss
  • Verbindung mit § 1179b Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, ist wie ein Rangrü
  • vortretenden Rechts, höchstens jedoch der Wert des zurücktretenden Rechts.(2) Die
  • ;cktritt des Rechts zu behandeln, als dessen Inhalt der Ausschluss vereinbart wird.(3) Geschäftswert

WEG: Haftet der Erwerber für die Hausgeldschulden des Voreigentümers?

martina heck vom 02.10.2013
Inhalt
  • dinglichen Rechte. Die Vorschrift regelt ihrem Eingangssatz zufolge, welche Ansprüche „ein Recht auf
  • , weil das in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG enthaltene Vorrecht kein dingliches Recht der
  • systematischen Vergleich von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG mit § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG. Im Gegenteil zählen zu den in § 10
  • begrenzten dinglichen Haftung im geltenden Recht steht aber schon entgegen, dass der Gesetzgeber für die
  • geregelten dinglichen Rechte der Grundpfandgläubiger. Für die bis zum 30.06.2007 in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG

§ 1 BAB-KAbgV

Höhe der Konzessionsabgabe
Inhalt
  • Konzessionsinhaber den Nebenbetrieb selbst betreibt oder das Recht auf Ausübung der Konzession auf
  • Autobahnnebenbetriebs beträgt 1,1 vom Hundert des Umsatzes im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.(4) Bei
  • Nebenbetrieb im Sinne des § 15 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes geworden ist, erm
  • entrichtenden Konzessionsabgabe richtet sich nach der Menge des in dem Nebenbetrieb abgegebenen Kraftstoffs
  • und dem Umsatz für andere Geschäfte in dem Nebenbetrieb, unabhängig davon, ob der

§ 76 LuftFzgG

Inhalt
  • Luftfahrzeug im Range vor. Bestehen mehrere Rechte der in § 75 genannten Art an demselben Luftfahrzeug, so
  • Das Recht gewährt dem Berechtigten im Verhältnis zu anderen Rechten an dem Luftfahrzeug
  • dieselben Rechte wie ein Registerpfandrecht. Es geht jedoch allen anderen Rechten an dem

§ 2367 BGB

Leistung an Erbscheinserben
Inhalt
  • unter die Vorschrift des § 2366 fallendes Rechtsgeschäft vorgenommen wird, das eine Verfügung über das Recht enthält.
  • einem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, auf Grund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts eine
  • Leistung bewirkt oder wenn zwischen ihm und einem anderen in Ansehung eines solchen Rechts ein nicht
  • Die Vorschrift des § 2366 findet entsprechende Anwendung, wenn an denjenigen, welcher in

OLG Hamm - 6 U 177/98

Oberlandesgericht Hamm vom 07.06.1999
Inhalt
  • : 16Unstreitig ist der BMW des Klägers bei dem Unfall rechts hochgedrückt worden. Der vordere rechte
  • Kollision durch eine Lenkbewegung nach rechts dafür gesorgt hat, daß das rechte Vorderrad des BMW
  • gegen 19:20 Uhr in E ereignete. 4Mit seinem BMW befuhr er die B 1, die im Bereich der Unfallstelle 3
  • gezogen werden können, daß sich in der Verwandtschaft des mit dem Kläger persönlich bekannten Kfz
  • Klägers am 28. Januar 1996 in B mit dem BMW, den später der Kläger übernahm, auf einen Porsche 928

Wettbewerbsrecht: Abmahnung der Rechtsanwälte Feldmann, Klug & Partner für Konstantin da Silva Boaventura - ("Hairfusion")

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.05.2016
Inhalt
  •  Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für Urheber- und
  • , ist mit der gleichen Formulierung auch der Hinweis im Impressum zu platzieren.Mit der Abmahnung wird
  • - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. im März erste
  • Verbraucherangelegenheiten)  in Kraft.Die Streitbeilegungsplattform ist unter https://webgate.ec.europa.eu/odr zu
  • im Impressum sowie in den AGB enthalten ist.Der Link sollte nach meiner Meinung idealerweise in das

§ 4 SportFortbV

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Inhalt
  • ;Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und des
  • werden können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1
  • geprüft werden: 1.rechtliche Zusammenhänge,2.steuerrechtliche Bestimmungen.(4) Im
  • .Volks- und Betriebswirtschaft60 Minuten,2.Rechnungswesen90 Minuten,3.Recht und Steuern60 Minuten,4
  • , ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei

§ 4 IndFachwirtPrV 2010

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Inhalt
  • .(3) Im Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des B
  • ;nnen geprüft werden: 1.rechtliche Zusammenhänge,2.steuerrechtliche Bestimmungen.(4) Im
  • Betriebswirtschaft60 Minuten,2.Rechnungswesen90 Minuten,3.Recht und Steuern60 Minuten,4.Unternehmensführung90
  • nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem
  • ürgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts nachgewiesen werden

§ 4 VeranstFachwPrV

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Inhalt
  • ;Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und des
  • werden können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1
  • üft werden: 1.Rechtliche Zusammenhänge,2.Steuerrechtliche Bestimmungen.(4) Im
  • .Recht und Steuern   60 Minuten,4.Unternehmensführung   90
  • als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem

§ 4 WFachwPrV

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Inhalt
  • ) Im Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des bü
  • geprüft werden: 1.rechtliche Zusammenhänge,2.steuerrechtliche Bestimmungen.(4) Im
  • Betriebswirtschaft60 Minuten,2.Rechnungswesen90 Minuten,3.Recht und Steuern60 Minuten,4.Unternehmensführung90
  • einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem
  • ;rgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts nachgewiesen werden

OLG Hamm - 15 W 444/06

Oberlandesgericht Hamm vom 19.09.2007
Inhalt
  • ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO, da die Beteiligte zu 5) für sich ein Recht in
  • also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 II 1 WEG nimmt (vgl
  • der Sonderrechtsnachfolger bei seinem Eintritt in die Gemeinschaft nicht mehr Rechte erwerben kann
  • Gemeinschaft liegt die Teilungserklärung vom 22.07.1981 zugrunde, in deren Ziffer II es u.a. heißt: 5"Soweit
  • Darstellung in der angefochtenen Entscheidung verwiesen. II.) 1011Die sofortige weitere Beschwerde