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§ 28 BBauG
Verfahren und Entschädigung
- Inhalt
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- Erklärung mit. Hat die Gemeinde auf die Ausübung ihrer Rechte verzichtet, bedarf es eines
- deutlich überschreitet. In diesem Falle ist der Verkäufer berechtigt, bis zum Ablauf eines
- Gemeinde der Übergang des Eigentums in das Grundbuch eingetragen ist.(5) Die Gemeinde kann fü
- Zeugnisses nach Absatz 1 Satz 3 nicht, soweit nicht ein Widerruf erklärt ist.(6) Hat die
- , hat sie dafür Entschädigung zu leisten, soweit dem Dritten ein vertragliches Recht zum
OLG Düsseldorf - I-24 U 46/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 02.12.2005
- Inhalt
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- ihrem Geschäftsführer vertreten wird (§ 35 Abs. 1 GmbHG). Durch diese Konstellation, die im Recht
- von mehr als einem Jahr eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist der schriftlich
- der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht gegeben ist, war bereits hinreichend deutlich zum Ausdruck
- auf die auf Mietzahlung gerichtete Klage in Höhe des für den Monat Juli 2004 mit der Berufung weiter
- verfolgten Teilbetrags (1.104,80 EUR nebst Zinsen) sowie den Feststellungsantrag zu Recht abgewiesen
§ 439 StPO
Nachverfahren
- Inhalt
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- behauptete Recht nicht erwiesen, so ist der Antrag unbegründet.(5) Vor der Entscheidung kann das
- Verschulden weder im Verfahren des ersten Rechtszuges noch im Berufungsverfahren die Rechte des
- glaubhaft, daß er 1.zur Zeit der Rechtskraft der Entscheidung ein Recht an dem Gegenstand gehabt
- (1) Ist die Einziehung eines Gegenstandes rechtskräftig angeordnet worden und macht jemand
- hat, das infolge der Entscheidung beeinträchtigt ist oder nicht mehr besteht, und2.ohne sein
§ 45 GNotKG
Rangverhältnisse und Vormerkungen
- Inhalt
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- einer sonstigen Vormerkung ist der Wert des vorgemerkten Rechts; § 51 Absatz 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
- ein nachrangiges Recht gegenüber einer vorrangigen Vormerkung wirksam sein soll. Der Ausschluss
- Verbindung mit § 1179b Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, ist wie ein Rangrü
- vortretenden Rechts, höchstens jedoch der Wert des zurücktretenden Rechts.(2) Die
- ;cktritt des Rechts zu behandeln, als dessen Inhalt der Ausschluss vereinbart wird.(3) Geschäftswert
WEG: Haftet der Erwerber für die Hausgeldschulden des Voreigentümers?
martina heck vom 02.10.2013
- Inhalt
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- dinglichen Rechte. Die Vorschrift regelt ihrem Eingangssatz zufolge, welche Ansprüche „ein Recht auf
- , weil das in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG enthaltene Vorrecht kein dingliches Recht der
- systematischen Vergleich von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG mit § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG. Im Gegenteil zählen zu den in § 10
- begrenzten dinglichen Haftung im geltenden Recht steht aber schon entgegen, dass der Gesetzgeber für die
- geregelten dinglichen Rechte der Grundpfandgläubiger. Für die bis zum 30.06.2007 in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG
§ 1 BAB-KAbgV
Höhe der Konzessionsabgabe
- Inhalt
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- Konzessionsinhaber den Nebenbetrieb selbst betreibt oder das Recht auf Ausübung der Konzession auf
- Autobahnnebenbetriebs beträgt 1,1 vom Hundert des Umsatzes im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.(4) Bei
- Nebenbetrieb im Sinne des § 15 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes geworden ist, erm
- entrichtenden Konzessionsabgabe richtet sich nach der Menge des in dem Nebenbetrieb abgegebenen Kraftstoffs
- und dem Umsatz für andere Geschäfte in dem Nebenbetrieb, unabhängig davon, ob der
§ 76 LuftFzgG
- Inhalt
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- Luftfahrzeug im Range vor. Bestehen mehrere Rechte der in § 75 genannten Art an demselben Luftfahrzeug, so
- Das Recht gewährt dem Berechtigten im Verhältnis zu anderen Rechten an dem Luftfahrzeug
- dieselben Rechte wie ein Registerpfandrecht. Es geht jedoch allen anderen Rechten an dem
§ 2367 BGB
Leistung an Erbscheinserben
- Inhalt
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- unter die Vorschrift des § 2366 fallendes Rechtsgeschäft vorgenommen wird, das eine Verfügung über das Recht enthält.
- einem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, auf Grund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts eine
- Leistung bewirkt oder wenn zwischen ihm und einem anderen in Ansehung eines solchen Rechts ein nicht
- Die Vorschrift des § 2366 findet entsprechende Anwendung, wenn an denjenigen, welcher in
OLG Hamm - 6 U 177/98
Oberlandesgericht Hamm vom 07.06.1999
- Inhalt
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- : 16Unstreitig ist der BMW des Klägers bei dem Unfall rechts hochgedrückt worden. Der vordere rechte
- Kollision durch eine Lenkbewegung nach rechts dafür gesorgt hat, daß das rechte Vorderrad des BMW
- gegen 19:20 Uhr in E ereignete. 4Mit seinem BMW befuhr er die B 1, die im Bereich der Unfallstelle 3
- gezogen werden können, daß sich in der Verwandtschaft des mit dem Kläger persönlich bekannten Kfz
- Klägers am 28. Januar 1996 in B mit dem BMW, den später der Kläger übernahm, auf einen Porsche 928
Wettbewerbsrecht: Abmahnung der Rechtsanwälte Feldmann, Klug & Partner für Konstantin da Silva Boaventura - ("Hairfusion")
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.05.2016
- Inhalt
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- Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und
- , ist mit der gleichen Formulierung auch der Hinweis im Impressum zu platzieren.Mit der Abmahnung wird
- - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. im März erste
- Verbraucherangelegenheiten) in Kraft.Die Streitbeilegungsplattform ist unter https://webgate.ec.europa.eu/odr zu
- im Impressum sowie in den AGB enthalten ist.Der Link sollte nach meiner Meinung idealerweise in das
§ 4 SportFortbV
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Inhalt
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- ;Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und des
- werden können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1
- geprüft werden: 1.rechtliche Zusammenhänge,2.steuerrechtliche Bestimmungen.(4) Im
- .Volks- und Betriebswirtschaft60 Minuten,2.Rechnungswesen90 Minuten,3.Recht und Steuern60 Minuten,4
- , ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei
§ 4 IndFachwirtPrV 2010
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Inhalt
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- .(3) Im Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des B
- ;nnen geprüft werden: 1.rechtliche Zusammenhänge,2.steuerrechtliche Bestimmungen.(4) Im
- Betriebswirtschaft60 Minuten,2.Rechnungswesen90 Minuten,3.Recht und Steuern60 Minuten,4.Unternehmensführung90
- nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem
- ürgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts nachgewiesen werden
§ 4 VeranstFachwPrV
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Inhalt
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- ;Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und des
- werden können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1
- üft werden: 1.Rechtliche Zusammenhänge,2.Steuerrechtliche Bestimmungen.(4) Im
- .Recht und Steuern 60 Minuten,4.Unternehmensführung 90
- als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem
§ 4 WFachwPrV
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Inhalt
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- ) Im Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des bü
- geprüft werden: 1.rechtliche Zusammenhänge,2.steuerrechtliche Bestimmungen.(4) Im
- Betriebswirtschaft60 Minuten,2.Rechnungswesen90 Minuten,3.Recht und Steuern60 Minuten,4.Unternehmensführung90
- einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem
- ;rgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts nachgewiesen werden
OLG Hamm - 15 W 444/06
Oberlandesgericht Hamm vom 19.09.2007
- Inhalt
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- ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO, da die Beteiligte zu 5) für sich ein Recht in
- also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 II 1 WEG nimmt (vgl
- der Sonderrechtsnachfolger bei seinem Eintritt in die Gemeinschaft nicht mehr Rechte erwerben kann
- Gemeinschaft liegt die Teilungserklärung vom 22.07.1981 zugrunde, in deren Ziffer II es u.a. heißt: 5"Soweit
- Darstellung in der angefochtenen Entscheidung verwiesen. II.) 1011Die sofortige weitere Beschwerde