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BVerfG - 1 BvR 2349/96
Bundesverfassungsgericht vom 28.10.1998
- Inhalt
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- entzogene Recht nicht mehr im Grundbuch verzeichnet, weil auch das belastete Grundstück in
- Recht an einem Grundstück ein dem Grundeigentum im wesentlichen gleichstehendes Recht. Mit ihm werde der
- Beschwerdeführerin einschließlich der Erbbaurechte in Volkseigentum überführt. 1963 wurden die Rechte im
- Volkseigentum im Jahre 1954 weitergelaufen, der Zeitablauf also nicht gehemmt worden ist und deshalb die mit
- gesetzlichen Regelung. Diese kann, worauf das Bundesministerium der Justiz mit Recht hingewiesen hat
VerfGH Berlin - h Drs 14/1500
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 16.06.2001
- Inhalt
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- Art. 54 Abs. 2 VvB ist Vorschrift des objektiven Rechts und begründet kein subjektives
- Beschwerdeführer auf ihm in der Verfassung von Berlin gewährleistete Rechte beruft und sich aus seinem
- beanstandet, ist eine Vorschrift objektiven Rechts, die kein subjektives Verfassungsrecht für den einzelnen
- Annahme einer Entschließung über „Neuwahlen in Berlin am 21. Oktober 2001“ mit folgendem Wortlaut (Drs
- unzulässig sei. 14 II. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. 15 Nach § 49 VerfGHG kann jedermann
StGH Hessen - P.St. 387
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.03.2017
- Inhalt
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- vorsieht, dann ist er mit diesem Eingriff in die bestehenden Rechte nicht über das Maß dessen
- Gemeindegliedervermögens ändert, den Einzelnen nicht in seinem Recht; sie ist vielmehr jederzeit befugt
- der Beendigung in der Hand des niemand nachrücken kann und das Recht mit der Beendigung in der Hand
- Recht nicht entzogen; es bleibt in seinem Wesensgehalt unberührt, solange es in seiner Hand ist. Die
- nur dann gegeben ist, wenn ein solches Recht nach dem in der Gemeinde geltenden Orts- und
Art 92 WG
- Inhalt
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- abgegeben hat, ist im Inland gegenüber anderen Inländern gültig, wenn die Erklärung den Formerfordernissen des inländischen Rechts genügt.
- den Vorschriften des vorstehenden Absatzes ungültig ist, dem Recht des Landes entspricht, in
- (1) Die Form einer Wechselerklärung bestimmt sich nach dem Recht des Landes, in dessen Gebiet
- die Erklärung unterschrieben worden ist.(2) Wenn jedoch eine Wechselerklärung, die nach
- dessen Gebiet eine spätere Wechselerklärung unterschrieben worden ist, so wird durch Mä
§ 2366 BGB
Öffentlicher Glaube des Erbscheins
- Inhalt
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- Rechtsgeschäft einen Erbschaftsgegenstand, ein Recht an einem solchen Gegenstand oder die Befreiung von
- Erwirbt jemand von demjenigen, welcher in einem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, durch
- einem zur Erbschaft gehörenden Recht, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins
- , soweit die Vermutung des § 2365 reicht, als richtig, es sei denn, dass er die Unrichtigkeit kennt
Art 311 StGBEG
Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger und besonders Verpflichtete
- Inhalt
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- Dienst besonders verpflichtet werden sollen, nach bisherigem Recht mit Strafe oder Geldbuße
- nach neuem Recht vorgenommen werden soll, vorgelegen hatten.(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr
- - oder Geschäftsgeheimnisses, durch Personen, die nach neuem Recht für den öffentlichen
- bisherigen Rechts über die Verletzung eines fremden Geheimnisses weiter und2.für die nach dem 1
- . Januar 1975 begangenen Taten die Strafvorschriften des neuen Rechts (§ 203 Abs. 2, § 204
Art 311 StGBEG
Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger und besonders Verpflichtete
- Inhalt
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- Dienst besonders verpflichtet werden sollen, nach bisherigem Recht mit Strafe oder Geldbuße
- nach neuem Recht vorgenommen werden soll, vorgelegen hatten.(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr
- - oder Geschäftsgeheimnisses, durch Personen, die nach neuem Recht für den öffentlichen
- bisherigen Rechts über die Verletzung eines fremden Geheimnisses weiter und2.für die nach dem 1
- . Januar 1975 begangenen Taten die Strafvorschriften des neuen Rechts (§ 203 Abs. 2, § 204
LAG Hamm - 2 Sa 1083/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 18.02.2009
- Inhalt
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- . Das Arbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Sie ist unzulässig, weil es an dem
- Abmahnung in der Personalakte verbleibt, das Recht der Klägerin zum Behaltendürfen der Abmahnung nicht
- Klägerin beabsichtige mit ihrer Klage in Wirklichkeit, die Rechtswirksamkeit der Abmahnung vom
- , 3789). In diesem Sinne ist die Klage auf das Bestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet, denn es
- der Klägerin durch richterliche Feststellung zu beseitigende Unsicherheit über ihr Recht, die
Rechtsanwältin Arnhilt Kuder
IT-Recht
Urheberrecht und Medienrecht
Datenschutzrecht
- Organisationen
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- Medien); Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und in der AG IT-Recht im DAV (davit
- Mitglied im Anwaltsverein Heidelberg (dort auch Vorstandsmitglied und Leiterin AG IT-Recht/Neue
- ); Ehrenamtliches Vorstandsmitglied der Landesanstalt für Kommunikation in Baden-Württemberg (LfK)
BSG - B 4 RA 45/03 R
Bundessozialgericht vom 29.07.2004
- Inhalt
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- wurden beide Rechte durch ein Recht auf Regelaltersrente (RAR) aus dem SGB VI ersetzt. Die Beklagte
- -anwartschaften des Beitrittsgebiets nur, soweit sie als subjektive Rechte mit Inkrafttreten des GG im
- : Versicherter). Diesem war in der DDR ab 1. Dezember 1966 das Recht auf eine Ehrenpension für Kämpfer
- Entschädigungsrente in Höhe von 1.400,00 DM gezahlt. Das Recht auf Zusatz-AR aus der AVIwiss wurde
- 1,0 zu Grunde gelegt (§ 77 Abs 2 Nr 4 Buchst a SGB VI). Die Klägerin zieht zu Recht auch nicht in
BGH - V ZR 244/01
Bundesgerichtshof vom 08.11.2002
- Inhalt
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- beteiligt gewesen ist oder ihr zugestimmt hat. 2. Zu Recht rügt die Revision indes, daß das
- mit befreiender Wirkung an den Zwangsverwalter gezahlt hat. Dies ist dann in Betracht zu ziehen
- Rechts wegen Tatbestand: Die Tochter der Klägerin ist Eigentümerin landwirtschaftlicher Nutzflächen
- sollte statt seiner ("im eigenen Namen") die Rechte aus dem Unterpachtverhältnis geltend machen dürfen
- die Klägerin zu über- tragen und die Klägerin – wie vorgetragen – in den Stand zu setzen, die Rechte
§ 11 RDG
Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen
- Inhalt
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- im Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung und in den übrigen Teilbereichen des
- in einem ausländischen Recht erfordern besondere Sachkunde in dem ausländischen Recht oder
- in den Teilbereichen des ausländischen Rechts, für die eine Registrierung beantragt wird
- ätigkeit bedeutsamen Gebieten des Rechts, insbesondere des Bürgerlichen Rechts, des Handels
- (1) Inkassodienstleistungen erfordern besondere Sachkunde in den für die beantragte Inkassot
Arbeitsrecht: Verwirkung des Rechts zur ordentlichen Kündigung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.06.2017
- Inhalt
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- Verwirkung aber hoch anzusetzen sind: Die Beklagte hatte im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ihr Recht
- in … Arbeitsrecht: Verwirkung des Rechts zur ordentlichen Kündigung weiterlesen The post
- Das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 42/16) konnte nochmals klarstellen, dass das Recht zur
- Arbeitsrecht: Verwirkung des Rechts zur ordentlichen Kündigung appeared first on Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf.
OLG Braunschweig zur Zuständigkeit bei Streitigkeiten aus dem Recht am eigenen Bild
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 18.11.2019
- Inhalt
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- Das OLG Braunschweig hat mit Beschluss vom 21.08.2019, 1 W 57/19 für Klagen auf das Recht am
- entschieden hat. Leitsätze: 1. Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Recht am eigenen Bild im
- Klägerin ist Fotomodell und macht Ansprüche aus dem Recht am eigenen Bild geltend, weil die Beklagte
- . 2084 (Ziff. II.1 lit. a); Herrmann, in: BeckOK InfoMedienR, 24. Edition, Stand 1. Mai 2019, § 22
- Rechte eines Fotografen und nicht – wie hier – die Rechte der abgebildeten Person. II
Die Datenwoche im Datenschutz (KW40 2015)
Dr. Sebastian Kraska vom 04.10.2015
- Inhalt
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- Wien: Judith Hecht, Die Presse.com… *** Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil in der Rechtssache C
- unterstützt ein strukturiertes Prüfen von IT-Prozessen, was bisher mangels eines eigenen Prüfmodells
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- -Themen dieser Woche (>>> Datenschutz Verkaufsargument gegenüber Konkurrenten >>> Safe
- Harbor: USA widersprechen EuGH-Generalanwalt >>> Österreich: Was bringt das Ende von Safe