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OVG Rheinland-Pfalz - 8 A 11500/05.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 15.02.2006
- Inhalt
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- OVG Koblenz 15.02.2006 8 A 11500/05.OVG Baurecht Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil Im
- . Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgrund der mündlichen Verhandlung vom
OLG Koblenz - 10 U 686/09
Oberlandesgericht Koblenz vom 28.05.2010
- Inhalt
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- OLG Koblenz 28.05.2010 10 U 686/09 Eine "medizinisch notwendige Heilbehandlung, in deren Verlauf
- Schäfer, Justizbeschäftigte 16 O 288/08 LG Koblenz als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des
- , Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte … Der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat durch den Vorsitzenden
- erkannt: Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz
OLG Koblenz - 8 U 1425/05
Oberlandesgericht Koblenz vom 21.04.2006
- Inhalt
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- Bürgerliches Recht Zivilprozessrecht Zwangsversteigerungsrecht OLG Koblenz 21.04.2006 8 U 1425/05 1
- , - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat durch den
OVG Rheinland-Pfalz - 6 A 10975/07.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 15.01.2008
- Inhalt
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- OVG Koblenz 15.01.2008 6 A 10975/07.OVG Rechtsanwaltsversorgung Oberverwaltungsgericht Rheinland
- Koblenz, - Beklagter und Berufungsbeklagter - beigeladen: … wegen Beitrags zur
- Rechtsanwaltsversorgung hat der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgrund der mündlichen
VG Koblenz - 3 K 206/09.KO
Verwaltungsgericht Koblenz vom 08.02.2010
- Inhalt
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- VG Koblenz 08.02.2010 3 K 206/09.KO Ausländerrecht, Aufenthaltsgesetz Verwaltungsgericht Koblenz
- . Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8. Februar 2010, an der
- Jahren verlassen. Bezüglich der Klägerinnen zu 4) und 5) hat das Oberlandesgericht Koblenz in seinem
LAG Rheinland-Pfalz - 7 Sa 30/08
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 23.04.2008
- Inhalt
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- ArbG Koblenz Urteil vom 23.04.2008 Tenor: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des
- Arbeitsgerichts Koblenz vom 07.12.2007, Az. 2 Ca 1045/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die
- am 09.05.2007 beim Arbeitsgericht Koblenz eingegangen Kündigungsschutzklage hat sich der Kläger gegen
- Koblenz hat mit Teilurteil vom 07.12.2007 festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die
- . 121 ff. d. A.) verwiesen. Die Beklagte beantragt, das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom
LAG Rheinland-Pfalz - 5 Sa 289/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.09.2007
- Inhalt
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- /06 ArbG Koblenz Entscheidung vom 17.09.2007 Tenor: 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil
- des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15.03.2007 - 3 Ca 2774/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2
- abzuweisen. Das Arbeitsgericht Koblenz hat die Klage daraufhin durch Urteil vom 15.03.2007 - 3 Ca 2774/06
- Abänderung des am 15.03.2007 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz Az.: 3 Ca 2774/06
OLG Zweibrücken - 3 W 94/05
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 02.05.2005
- Inhalt
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- Koblenz 5 a VR 781 Amtsgericht Koblenz Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss In der
- gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 17. März 2005 ohne mündliche
- zugrunde liegende Zwangsgeldbeschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 17. November 2004 werden aufgehoben. G r
LAG Rheinland-Pfalz - 11 Ta 228/08
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 22.01.2009
- Inhalt
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- /08 ArbG Koblenz Beschluss vom 22.01.2009 Tenor: 1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den
- Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11.12.2008, Az.: 4 Ca 2515/08, wird verworfen. 2. Die
- Koblenz Klage und kündigte folgende Anträge an: 1. Die Beklagte wird verurteilt, das mit dem Kläger
- Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11.12.2008 ein. Dieses Schreiben war
Anspruch auf Löschung von Intimfotos und privater Sexvideos vom Ex-Partner nach Beziehungsende
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 29.08.2014
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- Urteil des OLG KoblenzDer 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Urteilvom 20. Mai
- Besitz hat und über sie verfügt. Das OLG Koblenz führt dann aber weiter aus, dass der Widerruf eines
- Urlaubssituationen zeigen, besteht nach Ansicht des OLG Koblenz kein Löschungsanspruch. In diesen
- das Urteil der ersten Instanz des LG Koblenz - 1 O 103/13 bestätigt worden. Rechtliche Grundlagen zum
Einziehung von 75 Prozent des Einkommens für Rente rechtmäßig!
Rechtsanwalt Dan Fehlberg vom 23.08.2010
- Inhalt
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- Koblenz, Urteil vom 5. Juli 2010, 3 K 1055/09.KO).Da hat der Betroffene aber noch Glück, dass er über
Keine Abschleppkosten wenn Schilder nicht zu sehen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.10.2020
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- . Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (Urteil […] Related
Zahlungsverzug bei Webhosting-Verträgen begründet keine Sperrung der Internetseite
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 06.02.2013
- Inhalt
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- wurde nun Gegenstand eines Urteils des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 30.09.2010, Az. 2 U 1388
- /09). Das Oberlandesgericht Koblenz hatte dabei über die Wirksamkeit der folgenden Klausel zu
- benachteiligen würde. Die Entscheidung des Oberlandesgericht Koblenz lehnt sich damit in diesem Punkt an
- Oberlandesgericht Koblenz benachteilige auch diese Klausel den Kunden angemessen und sei deshalb unwirksam. Das
LAG Rheinland-Pfalz - 8 Sa 545/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 30.01.2008
- Inhalt
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- Sa 545/07 4 Ca 3228/02 ArbG Koblenz Urteil vom 30.01.2008 Tenor: 1. Die Berufung des Klägers gegen
- das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18.4.2007, Az.: 4 Ca 3228/02, wird kostenpflichtig
- abgesehen; insoweit wird Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom
- Landgerichts Koblenz vom 04.09.2007 vom diesbezüglichen Tatvorwurf freigesprochen worden sei. Die Annahme
- Koblenz vom 27.04.2006 abgewiesen worden sei. Wie sich aus einer am 15.02.2003 getroffenen schriftlichen
LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 540/10
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 27.01.2011
- Inhalt
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- 540/10 6 Ca 614/09 ArbG Koblenz - AK Neuwied - Entscheidung vom 27.01.2011 Tenor: Die Berufung des
- Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 07.07.2010
- Zusammenfassung im Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied -vom 07.07.2010
- brutto zu zahlen. Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen. Das Arbeitsgericht Koblenz hat Beweis
- Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz, Auswärtige Kammern Neuwied, Az.: 6 Ca 614/09, zu