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LSG Hessen - L 10 Ar 813/84
Hessisches Landessozialgericht vom 22.06.1984
- Inhalt
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- den Tarifgebieten Nord-Württemberg/Nord-Baden und Hessen im Arbeitskampf. In zahlreichen Unternehmen
- gefordert. In den Tarifgebieten Nord-Württemberg/Nord- Baden und Hessen fordert die IG Metall als
- Stunden täglich und 10 Stunden monatlich vorgesehen; in Hessen eine Begrenzung auf 7 Stunden
- . Auch die Abgeltung der Mehrarbeitszuschläge soll unterschiedlich geregelt werden. In Hessen ist
- messen. Hiernach sei der Erlaß rechtmäßig, weil § 116 Abs. 1 sowie § 116 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AFG den
VG Darmstadt - 2 K 1921/08.DA
Verwaltungsgericht Darmstadt vom 14.10.2009
- Inhalt
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- Grundsatz des § 28 der Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Hessen ist das Prinzip der
- Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Hessen in der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung. Da nach
- streitgegenständlichen Bescheides ist § 28 der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen
- vom 12.10.1988 (Justizministerialblatt für Hessen 1988, Seite 788), zuletzt geändert durch Beschluss
- aus der Vertreterversammlung vom 16. Juni 2008 (Justizministerialblatt für Hessen 2008, Seite 248
LSG Hessen - L 4 V 516/73
Hessisches Landessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Deutschland noch das Land Hessen Rechtsnachfolgerin des Landes Sachsen-Anhalt geworden seien; das
- Impfschaden nicht im Lande Hessen verursacht worden sei. Eine Versorgung gemäß § 51 Abs. 3
- , die durch eine Impfung herbeigeführt wurden, Versorgung von dem Land geleistet, in dessen Gebiet die
- 1965 die Verpflichtung des Landes Hessen zur Gewährung von Versorgung wegen Impfschadens abgelehnt
HessVGH - 7 A 165/08
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 12.02.2008
- Inhalt
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- streiten (auch) darüber, ob für das Anbieten und Vermitteln von Sportwetten in Hessen eine
HessVGH - 5 UE 3981/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 29.04.1992
- Inhalt
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- . dazu Ermel, Gesetz über kommunale Abgaben in Hessen, 2. Aufl., § 10 Anm. 5 ff. mit weiteren Nachweisen
- ; Borchmann/Breithaupt/Viola, Kommunalrecht in Hessen, 1986, S. 149). Sofern das wirtschaftliche Unternehmen
HessVGH - 5 TH 1334/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 18.09.1986
- Inhalt
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- handelt es sich lediglich um einen Vertrag, dessen Rechtswirkungen nach § 25 Abs. 2 des Gesetzes über
- die eines Zweckverbandes, Aufgaben für einen an der Vereinbarung Beteiligten durchzuführen, dessen
- Grundsatz des Gesetzesvorbehalts, der in Hessen durch Art. 2 Abs. 2 HV als Grundrecht ausgestaltet ist
HessVGH - 5 UE 2935/98
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 29.03.2000
- Inhalt
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- -Tankstelle G. Am 8. Dezember 1992 und am 1. Juni 1993 führte der TÜV Hessen für die Beklagte als
- Überprüfungen sei ausweislich der den streitigen Kostenbescheiden beigefügten Prüfungsberichte des TÜV Hessen
- Betrieb des Klägers findet mit der Entgegennahme des angelieferten Treibstoffs und dessen Einfüllung
- , dass nach dem Wortlaut des Gesetzes und nach dessen Sinn und Zweck als kostenpflichtige Überwachung
LAG Hessen - 3 Sa 679/07
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 27.07.2007
- Inhalt
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- : Urteil Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau
- -diakonische Einrichtung und Mitglied im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau. Die zuständige
- evangelische Kirche für Hessen und Nassau (EKHN) hat in Artikel 71 ihrer Kirchenordnung folgendes geregelt: 3
- Evangelischen Kirsche in Hessen und Nassau können im Rahmen des kirchlichen Auftrages unter
- kirchlich-diakonischen Werk in Hessen und Nassau (AngAVO/DW) vom 25. September 1980 zuletzt geändert am
HessVGH - 9 TG 3476/96
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.02.1997
- Inhalt
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- abweichende landesrechtliche Regelung besteht in Hessen nicht. 7§ 10 Hessisches Kindergartengesetz (HKgG
- , zitiert nach der Rechtsdokumentation des Landesjugendamtes Hessen). Daraus folgt, dass die
VG Kassel - 1 E 3293/98
Verwaltungsgericht Kassel vom 25.03.2003
- Inhalt
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- nach BAT IV b. Von den beamteten Gesundheitsaufsehern in Hessen seien im Jahre 1997 zwei nach
- gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit. Weder die Fürsorgepflicht noch der
- über die Besoldung bzw. Vergütung der Gesundheitsaufseher in Hessen spricht schließlich Besoldung bzw
- . Vergütung der Gesundheitsaufseher in Hessen spricht schließlich ebenfalls dafür, dass der Beklagte
SozG Marburg - S 12 KA 979/06
Sozialgericht Marburg vom 31.10.2007
OLG Frankfurt - 6 U 198/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.10.2004
HessVGH - 1 TG 1445/96
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 02.07.1996
- Inhalt
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- Staatsgerichtshof des Landes Hessen, an das Bundesverfassungsgericht und an ein oberstes Bundesgericht
- Verwaltungsgerichtshof für den Dienstherrn ergibt sich nicht zuletzt aus dessen
- Verwaltungsgerichtshof für den Dienstherrn ergibt sich nicht zuletzt aus dessen Beförderungspraxis. Der Senat verweist in
BAG - 4 AZR 432/04
Bundesarbeitsgericht vom 25.01.2006
LSG Hessen - L 7 KA 1441/00
Hessisches Landessozialgericht vom 26.02.2003