Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 16 von 2512
Art 316f StGBEG
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
- Inhalt
-
- zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember
- begangen worden ist.(2) In allen anderen Fällen sind, soweit Absatz 3 nichts anderes bestimmt, die
- Störung vorliegt und aus konkreten Umständen in seiner Person oder seinem Verhalten eine
- hochgradige Gefahr abzuleiten ist, dass er infolge dieser Störung schwerste Gewalt- oder
- , wenn beim Betroffenen eine psychische Störung vorliegt und die in Satz 2 genannte Gefahr
BFH - I B 101/07
Bundesfinanzhof vom 24.04.2007
- Inhalt
-
- , Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 der Abgabenordnung (AO) zu gewähren ist. 2Die
- Klägerin, eine GmbH, ist ein …unternehmen. Im Jahr 2004 war beim Finanzgericht (FG) Düsseldorf
- beantworten, weil eine unüberschaubare Vielzahl von unterschiedlichen Situationen denkbar ist, in
- .). 12b) Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die des Weiteren aufgeworfene Rechtsfrage, ob das im
- über materielles Recht gleichkommt, welcher nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht unverschuldet
AGB-Recht: Keine Abwälzung von Bodenuntersuchungspflicht bei Kran-Vermietung in AGB
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.03.2016
- Inhalt
-
- eines Kran-Nutzungsvertrages geäußert und ebenso zu Recht wie wenig überraschend festgehalten
- : Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kranunternehmers, mit denen (…) dem Auftraggeber
- für die Eignung der Bodenverhältnisse für den vereinbarten Kraneinsatz und … “AGB-Recht: Keine
- Der Bundegserichtshof (I ZR 60/14) hat sich zur Abwälzung von Untersuchungspflichten im Rahmen
- Abwälzung von Bodenuntersuchungspflicht bei Kran-Vermietung in AGB” weiterlesen
Urheberrecht: Aktivlegitimation genau prüfen (hier: Filesharing)
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.01.2015
- Inhalt
-
- auf das hier in Rede stehende Recht gemäß § 19a UrhG nutzungs- und auswertungsberechtigt zu sein
- Vertag nach deutschem oder kalifornischem Recht zu beurteilen ist. Angesichts dieser eindeutigen
- UrhG und nicht nur die Nutzung in P2P-Netzwerken. Im Übrigen hat LG Landgericht Hamburg mit Urteil
- war nicht Inhaberin des in Rede stehenden Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG
- gelten.Die sachliche Nutzungsbefugnis (Video- und DVD-Rechte) der Zedentin ist hier nicht betroffen. Bei
Art 27 GrÄndStVtr BW/BY 3
- Inhalt
-
- Ortsrecht in Kraft; das bisherige Recht tritt außer Kraft.(3) Für Rechte und Rechtsverh
- (1) Mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages werden die aufgenommenen Gebietsteile in die an sie
- aufgenommenen Gebietsteilen das Recht des aufnehmenden Landes und das jeweilige Bezirks-, Kreis- und
- ;ndige Regierungspräsidium im Benehmen mit den beteiligten Gebietskörperschaften.
- betreffenden Rechts- und Verwaltungsfragen durch Vereinbarung, die der Genehmigung der zustä
Anlage I Kap V E III EinigVtr
Anlage I Kapitel VSachgebiet E - Recht der gewerblichen WirtschaftAbschnitt III
§ 106 LuftFzgG
- Inhalt
-
- bestimmten Frist eingereicht ist, bleiben unberücksichtigt.(5) Wird über ein Recht im Sinne des
- .auf die Zwangsvollstreckung in Ersatzteile, auf die sich das Recht an einem ausländischen
- an dem gepfändeten Luftfahrzeug; das Recht gewährt dem Gläubiger im Verhältnis zu
- § 103 nach der Beschlagnahme verfügt und ist die Verfügung nach Artikel IV des Genfer
- anderen Rechten dieselben Rechte wie ein Registerpfandrecht.(4) Bei der Zwangsvollstreckung in
Anlage I Kap III B III EinigVtr
Anlage I Kapitel III Sachgebiet B - Bürgerliches Recht Abschnitt III
- Inhalt
-
- in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet geltenden Recht.10.bis 14. (nicht mehr anzuwenden)
- Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben
- in Kraft: 1.bis 8. (nicht mehr anzuwenden)9.Verschollenheitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil
- Vorschriften des Verschollenheitsrechts in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-7, ver
- öffentlichten Fassungjeweils mit folgenden Maßgaben:a)(nicht mehr anzuwenden)b)Die Wirkung
Anlage I Kap XIX B III EinigVtr
Anlage I Kapitel XIXSachgebiet B - Recht der SoldatenAbschnitt III
- Inhalt
-
- Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben
- . Juni 1990 (BGBl. I S. 1211),mit folgenden Maßgaben:a)Das Gesetz findet in der ab 1. Januar
- Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 86 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie der §§ 64, 67
- in Kraft: 1.bis 4. (nicht mehr anzuwenden)5.Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung der
- Zeit und Berufssoldaten der ehemaligen Nationalen Volksarmee, die auf Grund der Regelung in Abschnitt
§ 8 AFBG
Staatsangehörigkeit
- Inhalt
-
- , wenn sie sich weiterhin rechtmäßig in Deutschland aufhalten.(5) Rechts- und
- in Deutschland ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet aufhalten.(2a) Geduldeten
- Jahre im Inland 1.aufgehalten haben und2.rechtmäßig erwerbstätig waren.Als Erwerbstä
- ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen, sowie anderen
- ;gigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind und ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben
Einrichtung eines Hinweisgebersystems
Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 22.04.2022
- Inhalt
-
- this feed on other websites breaches copyright. If this content is not in your news reader, it makes
- 2021 in nationales Recht umzusetzen. Deutschland ist diesbezüglich (mal wieder) säumig, so dass die
- Seit dem 17. Dezember 2021 sind Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit 50
- Hinweisgebers zu verfahren ist und welche Rechte und Pflichten sich für alle Beteiligten ergeben
- spätestens im Herbst in Kraft treten. Aufgaben eines Hinweisgebersystems Das
ralf moebius
Rechtsanwälte Laake & Möbius
IT-Recht
- Qualifikation
-
- Fachanwalt für IT-Recht
- Netzwerk
-
- Blog: http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com
BGH - XII ZB 74/11
Bundesgerichtshof vom 30.01.2013
- Inhalt
-
- materielle Recht anzuwenden, weil das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist und weil es
- begründet. Sie führt zur Aufhebung Der ursprüngliche Gesetzentwurf, nach dem das neue materielle Recht
- sonst weiterbetrieben werde" (BT-Drucks. 16/10144 S. 16, 86), wurde im Gesetzgebungsverfahren dahin
- bis zum 1. September 2009 geltenden Recht durchzuführen haben, da die vollständige interne Teilung der
- in der gesetzlichen Rentenversicherung ehezeitlich erworbenen Anwartschaften auch wenn sie mit
AG Köln - R II 1137/05
Amtsgericht Köln vom 27.10.2005
- Inhalt
-
- Vollstreckungsvoraussetzungen und zahlreiche Forderungsaufstellungen im Rahmen von zu beantragenden Rechts-mitteln gegen die
- keine Rechtsberatung dar, sondern eine tatsächliche Hilfe, da keine Rechte des Mandanten im Sinne des
- : Abteilung 364 Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 364 UR II 1137/05 Tenor: In der
- . Diese wird – sollten tatsächlich rechtliche Probleme in Zusammenhang mit der Stiftung Nehemia vorliegen
- Art und Weise der Zwangsvollstreckung überprüft. Insofern ist im Falle rechtskräftig titulierter
OLG Hamm - 1 Ss 26/04
Oberlandesgericht Hamm vom 04.03.2004
- Inhalt
-
- , mit der er mit näheren Ausführungen die Verletzung formellen und sachlichen Rechts rügt. II. 56Das
- Belehrung über das Schweigerecht. Beide Rechte des Beschuldigten hängen eng zusammen und sichern im
- System der Rechte zum Schutz des Beschuldigten seine verfahrensmäßige Stellung in ihren Grundlagen
- Beschuldigte seine Rechte kannte. Mit dieser Frage hat sich das erkennende Gericht jedoch, soweit ersichtlich
- Belehrungen litten darunter, dass nicht zweifelsfrei festgestellt worden sei, dass ihm das Recht zur