
Rechtsanwältin Cornelia Klüting
Keine Ersatzpflicht der Teilkaskoversicherung von mutwillig verursachten Schäden bei einer missglückten Entwendung des Fahrzeugs
Fügt bei einem missglückten Entwendungsversuch eines Fahrzeugs der Täter aus Frust über die nicht geglückte Entwendung