Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
18.04.2011

Wie die Allianz-Versicherung wieder mal Kunden vergrault…

Die Allianz hatte vor ca. 2 Jahren schon mal so ein Phase, in der einfach nichts lief. Hintergrund war die Einführung eines zentralen Bearbeitungssystems des Schriftverkehrs. Da wurde dann schon mal locker-flockig behauptet, unsere Schreiben/Faxe/E-Mails wären nicht eingegangen. Eingegangen waren Sie schon, aber nicht verarbeitet oder fehlzugeordnet (wie sich nach intensivem Schriftverkehr in allen Fällen herausstellte). Die Mängel im organisatorischen gingen dann mit einem fehlenden Zahlungsverhalten einher. Bei der Bearbeitung von Haftpflichtschäden führte dies zu einer Vielzahl von Klagen, auf die dann die erwünschte Zahlung erfolgte. In Rechtsschutzfällen führte dies zu einer direkten Inanspruchnahme der Mandanten mit einer entsprechenden Information über die Hintergründe. Ausbaden mussten dies dann also der Mandant oder die örtlichen Versicherungsvertreter, die sich natürlich mit entsprechenden bösen Kunden konfrontiert sahen.

Die Allianz-Versicherung scheint hieraus nicht gelernt zu haben. Seit ein paar Monaten geht das Spielchen wieder von vorne los. Angeblich liegen Schreiben nicht vor, Fristen bleiben unbeachtet. Zusätzlich ist festzustellen, dass bei der Bearbeitung von Personengroßschäden äußerst kleinlich reguliert wird und man es offensichtlich – für beide Seiten unschön – auf einen Rechtsstreit ankommen läßt.

So wird denn auch eine “stinknormale” Bußgeldsache, die im Sinne aller Beteiligten möglichst unbürokratisch abgewickelt werden sollte, zu einem bürokratischen Monster. Dem Mandanten wurde vorgeworfen, beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Der Mandant warf dem anderen Unfallbeteiligten vor, entgegen der Fahrtrichtung über den Parkplatz gefahren zu sein und die Fahrbahn auch geschnitten zu haben. Es gibt zum Vorfall auch einen Haftpflichtfall. Das Verfahren wurde – nachdem dem Mandanten zum Schweigen geraten wurde – von der Bußgeldbehörde eingestellt. Mit diesen Information und einer Vergütungsrechnung wurde die Allianz angeschrieben, natürlich unter Angabe der Versicherungsnummer. Die Allianz reagiert zumindestens flott und verlangte die Vorlage des Einlassungsschreibens gegenüber der Verwaltungsbehörde. Hintergrund war wohl die angesetzte Befriedungsgebühr gem. Nr. 5115 VV RVG. Der Allianz wurde mitgeteilt, warum die Gebühr angefallen sei. Darauf antwortete die Allianz, das Schreiben können ohne Angabe der Versicherungsnummer nicht zugeordnet werden. Obwohl das erste Schreiben unter der gleichen Nummer beantwortet wurde, ging es auf einmal also nicht ? Nach einer entsprechenden Nachfrage verlangte die Allianz erneut das Schreiben an die Verwaltungsbehörde. Der Allianz wurde sodann fruchtlos eine Frist zur Zahlung gesetzt. Sodann wurde der Mandant in Anspruch genommen, der natürlich nicht wenig überrascht war. Offensichtlich nach einer entsprechenden Beschwerde des Mandanten bei seinem örtlichen Versicherungsmitarbeiter löste eine Reaktion der Allianz aus. Diese meinte allerdings, wir hätten noch nicht das ursprüngliche Schreiben beantwortet. Der Allianz wurde mitgeteilt, dass ihr alle nötigen Informationen vorliegen, um eine Zahlung zu veranlassen und dass ich hierüber keinen weiteren Schriftverkehr mehr führe. Daraufhin meldete sich die Allianz wieder nicht über Wochen, so dass der Mandant erneut angehalten wurde, die Rechnung zu bezahlen. Dann meldete sich die Allianz erneut (“…bevor die Sache eskaliert..”- Frechheit !) und meinte zu behaupten, dass eine Stellungnahme nicht vorliegt. Der Mandant wurde informiert, zahlte aber genausowenig wie die Allianz. Der Mandant wurde daher erneut zur Zahlung aufgefordert und darauf hingewiesen, dass es ihm selbstverständlich freistehe, mir ein neues Mandat zur Klage gegen die Allianz auf Freistellung zu erteilen. Daraufhin setzte sich der Mandant erneut mit der Allianz in Verbindung. Und was behauptet die Allianz dann nach all dem Hin und Her ? Sie hätte unsere Rechnung nicht erhalten.

Ich bin sprachlos ob einer solchen Unfähigkeit, eine einfache Rechnung zu bezahlen. Da muss sich die Allianz wirklich nicht wundern, dass die Kunden zu anderen Versicherungen wechseln (wobei ich nicht weiß, ob sie da besser aufgehoben sind…).

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(C) RA FRESE, http://www.ra-frese.de
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