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BGH - IV ZR 88/13
Bundesgerichtshof vom 16.07.2014
- Inhalt
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- Klägers von der Verbindlichkeit gegenüber seinem Verteidiger gerichtet (hierzu unter 3). 101. a) Im
- . 11; Kisch, Handbuch des Privatversicherungsrechts Band 3 S. 484). Bei der Insolvenz des
- , Handbuch des Privatversicherungsrechts Band 3 S. 510 f.; für einen Vorrang der Verfügung des
- Rn. 17; Herdter in Looschelders/Paffenholz, ARB § 17 Rn. 85; van Bühren/Plote, ARB 3. Aufl. § 1 Rn
- - V ZR 250/96, NJW 1998, 1219 unter 3 m.w.N.; vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 2013 - IV ZR 215/12
BVerfG - 1 BvR 2534/10
Bundesverfassungsgericht vom 03.03.2014
- Inhalt
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- die Verfassungsbeschwerde des Herrn T…, - Bevollmächtigte: Anwaltskanzlei Zuck, Vaihinger Markt 3
- , Schluckebier, Paulus am 3. März 2014 einstimmig beschlossen: 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts
- 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Er wird aufgehoben. Die Sache
- Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten. 3. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit
- der ersten Prämie. 3 2. Der Beschwerdeführer beantragte im Februar 2002 bei dem von ihm im
BGH - IV ZR 422/12
Bundesgerichtshof vom 26.03.2014
- Inhalt
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- Hinblick auf die Garantie der Vertragsfreiheit unzulässig (MünchKomm-VVG/Bruns, § 307 BGB Rn. 38). 36(3
- unklar i.S. von § 305c Abs. 2 BGB. 3. Der Risikoausschluss in Ziff. 7.14 (1) AHB 2008 ist unabhängig
- Versicherungsschein weist als Versicherungsbeginn den 3. September 2009 aus und gibt die versicherten
- angenommen werden kann, nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht statt. Diese Vorschrift hindert eine
- Abs. 3 Satz 2 BGB grundsätzlich auch auf das Hauptleistungsversprechen. Jedoch ist Ziffer 1.1 AHB von
OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 3391/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.12.2007
- Inhalt
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- sein Einsatz eine Härte bedeuten würde (§ 88 Abs. 3 BSHG; §§ 25f Abs. 1, 25c Abs. 3 BVG) von einer
- ungeachtet wäre es der Klägerin mit Blick auf §§ 25f Abs. 1, 25c Abs. 3 Satz 1 BVG aber auch nicht
- berücksichtigenden Faktoren in § 25c Abs. 3 Satz 1 BVG schließt es nicht aus, die Vorschrift auch bei anderen als im
- diejenigen, die Leistungen nach dem BSHG oder nach den §§ 25, 25a und 25c BVG erhalten oder wegen der
- Zuschuss oder wegen vorhandenen und nach Maßgabe von § 88 Abs. 2 und 3 BSHG bzw. § 25f Abs. 1 BVG
BGH - IX ZR 142/05
Bundesgerichtshof vom 24.05.2007
- Inhalt
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- und der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim vom 23. Juli 2004 aufgehoben. Es wird festgestellt
- anlässlich der Ehescheidung 7. Aufl. § 3 Rn. 60; Ruland/Tiemann, Versorgungsausgleich und
- . 3 BORA zum Ausdruck gekommenen Selbstverständnis der Anwaltschaft und begegnet auch keinen
- , 37, 49; 38, 122, 129; BGH, Urt. v. 16. Juni 1987 - X ZR 61/86, NJW 1987, 3254, 3255 unter II. 3
- Versorgungsausgleich (§ 2 VAHRG, § 1587e Abs. 3, § 1587f Nr. 3, § 1587g Nr. 1 Satz 2 BGB) oder auf Leistung von
BGH - IV ZR 122/09
Bundesgerichtshof vom 10.11.2010
- Inhalt
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- Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 Satz 1 VVG a.F. zu widerlegen und zu beweisen, dass ihn ein geringeres
- Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
- , Beschlüsse vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 5; vom 15. September 2005 - I ZR
- gemachte vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach § 7 I (2) Satz 3 AKB a.F. setzt
- (Senatsurteile vom 7. Juli 2004 - IV ZR 265/03, VersR 2004, 1117 unter 3; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10
BGH - I ZR 220/06
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- : BGHZ: BGHR: ja Versicherungsberater UWG 2004 § 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; RBerG Art. 1
- 2008 gegolten hat; im Weiteren: UWG 2004) i.V. mit Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG unlauter und gemäß §§ 3, 8
- . 1 § 1 Abs. 1 Satz 3 RBerG durften diese Tätigkeiten nur unter der der Erlaubnis entsprechenden
- Nr. 11 UWG 2004 führte. Die Bestimmung des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 3 RBerG enthielt lediglich das
- Rechtsmittelinstanzen gelangt ist, auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Irreführung als gemäß §§ 3, 5
EuGH - C-338/00 P
Europäischer Gerichtshof vom 18.09.2003
- Inhalt
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- über die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Vertriebs- und
- EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) freigestellt. 3. Die betreffenden Vereinbarungen sind in
- 3 Ziffern 8 und 9)“. 5. Artikel 1 der Verordnung Nr. 123/85 bestimmt: „Artikel 85 Absatz 1 des
- Vertrages wird gemäß Artikel 85 Absatz 3 [des Vertrages] unter den in dieser Verordnung genannten
- Verordnung Nr. 123/85 gilt die Erklärung nach Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages auch, „wenn die in