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Wann liegt eine Verwirkung eines Rechts vor?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.11.2014
- Inhalt
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- voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der
- einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen
- . viele glauben, dass alleine eine lange Untätigkeit hierzu ausreichend ist – das jedoch reicht nicht. Zu
- Auch wenn ein Anspruch nicht verjährt ist, so kann seine Geltendmachung dennoch verwirkt sein
- Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf
BGH: Erschöpfungsgrundsatz ist beim Weiterverkauf von Download-Software durch Bekanntgabe des Produktschlüssels erfüllt, wenn Vorerwerber seine Kopien unbrauchbar gemacht hat
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.09.2015
- Inhalt
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- Der BGH hat mit Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 4/14 - Green-IT, in einer Leitsatzentscheidung
- gemacht hat . Leitsätze des BGH:a) Verfolgt der in erster Instanz erfolgreiche Kläger mit einem
- erstmals im Berufungsrechtszug gestellten Hilfsantrag dasselbe Klageziel wie mit dem erstinstanzlich
- Recht zur Nutzung für die gesamte Zeit der Funktionsfähigkeit des Computerprogramms ein, liegt eine
- Computerprogramms gemäß § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG erstreckt sich auf das Recht zum Weiterverbreiten der
Art 307 StGBEG
Verfall
- Inhalt
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- ) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, soweit das bisherige Recht für den Betroffenen günstiger ist.
- ), soweit das bisherige Recht den Verfall oder die Einziehung des Entgelts vorschreibt,2.über die Sch
- Verfalls ist auch insoweit zulässig, als nach § 27b des Strafgesetzbuches in der bisherigen
- Fassung eine höhere Geldstrafe hätte verhängt werden können als nach neuem Recht. An
- Rechts 1.über die Voraussetzungen des Verfalls (§§ 73, 73a des Strafgesetzbuches
§ 6 RVermG
Sonderregelung bei vereinbarter Verwaltungszuständigkeit
- Inhalt
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- (1) Ist nach dem 31. Juli 1951 und vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Rahmen von Verhandlungen
- ;ltig anerkannt worden 1.vom Bund, daß das Land ein Recht zur Verwaltung eines Vermö
- ;§ 2 bis 5 etwas anderes ergeben würde; 2.vom Land, daß es kein Recht zur Verwaltung eines
- sich auf dieses Recht nicht mehr berufen. (2) Der Absatz 1 gilt nicht, sofern nach den Vorschriften
- Absatz 1 gilt nicht für Beteiligungen an Unternehmen des privaten Rechts.
OLG Karlsruhe - 1 AK 20/04
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 26.10.2004
- Inhalt
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- den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 13.06.2002 - noch - nicht in nationales Recht
- (§ 83 a Abs. 2 IRG n.F.). Die Vorschrift enthält damit eine Fiktion, so dass es nach deutschem Recht im
- unerheblich, ob der Staat bereits den Rahmenbeschluss in nationales Recht umgesetzt hat, was bei Italien
- , S. 15). Aus diesem Grund findet das neue Recht über die Regelungen im Rahmenbeschluss der
- eine Ausschreibung zur Festnahme im Schengener Informationssystem (SIS) die in § 83 Abs 1 Nr. 1 bis 6
BFH - C-385/09
Bundesfinanzhof vom 21.10.2010
- Inhalt
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- Mehrwertsteuerpflichtige registriert sind - zusteht, im Einklang mit den das Recht auf Vorsteuerabzug regelnden
- Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG? 2. Falls Frage 1 zu bejahen ist: Steht es mit den in der
- Richtlinie 2006/112/EG verankerten allgemeinen Grundsätzen des Rechts auf Vorsteuerabzug im Einklang, wenn
- EuGH Anhängiges Verfahren, C-385/09 (Aufnahme in die Datenbank am 30.12.2009) Verfahren ist
- Regelung, wonach das Recht auf Vorsteuerabzug nur Mehrwertsteuerpflichtigen - d. h. nur
BGH - V ZB 117/12
Bundesgerichtshof vom 06.06.2013
- Inhalt
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- Grundschulden aus einem einheitlichen Recht hervorgegangen sind. IV. 10Eine Kostenentscheidung ist
- das vorrangige Recht Nr. 8a gestützt werden könne. III. 6Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund der
- und unterwarfen sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in das mit der Grundschuld belastete
- Grundschuld wurde mit einem Vermerk gemäß § 800 Abs. 1 ZPO in das Grundbuch eingetragen. 4Aus der
- Unterwerfungserklärung ordnungsgemäß abgegeben worden ist, muss der Schuldner im Wege der Erinnerung gegen die
LG Kaiserslautern - 3 S 28/05
Landgericht Kaiserslautern vom 11.05.2005
- Inhalt
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- ihnen am Balkon der Wohnung im 2. Oberge-schoss rechts des Anwesens G. 8 a in Gö. angebrachte
- . Ihr Informationsinteresse ist nicht mit demjenigen von in der Bundesrepublik lebenden Ausländern
- Mietsache nicht verschlechtert wird. Dieser Grundsatz wird im Rahmen des Rechts auf Anbringung einer
- Jahre in der Bundesrepublik Deutschland leben und gleiche Rechte wie die übrigen Inländer genießen
- Bürgerliches Recht LG Kaiserslautern 11.05.2005 3 S 28/05 Zu dem Anspruch eines Mieters auf
BSG - B 4 RA 55/99 R
Bundessozialgericht vom 16.11.2000
- Inhalt
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- um "ordentliche" Beiträge gehandelt, weil nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht wegen des
- und die Klägerin in ihrem Recht auf zutreffende Festsetzung eines höheren Rentenwerts verletzt. Zwar
- fingiert). Diese Vorschrift ist - mit dem gesamten SGB VI - erstmals zum 1. Januar 1992 in Kraft getreten
- 1992 nach dem bis dahin maßgeblichen Recht bestanden, hat der Deutsche Bundestag mit seiner
- Rechtsbeziehungen in den Zeiten davor das bisherige Recht gültig bleibt (Art 83 RRG 1992), ausdrücklich
§ 10 HufBeschlG 2006
Übergangsregelungen
- Inhalt
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- - oder Klauenschutzmaterialien, gewerbsmäßig ausübt, bleibt dazu im bisherigen Umfang
- (1) Die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2006 nach bisherigem Recht erworbenen Prü
- und staatliche Anerkennungen nach diesem Gesetz fort.(2) Wer am 31. Dezember 2006 rechtmäß
- ;ig eine huf- oder klauenpflegerische Tätigkeit, ausgenommen die dauerhafte Anbringung von Huf
- ;tigkeit in gröblicher Weise oder wiederholt gegen Bestimmungen dieses Gesetzes oder gegen
§ 121 BRRG
- Inhalt
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- ;ffentlichen Rechts, die dieses Recht im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes besitzen oder denen es
- Das Recht, Beamte zu haben, besitzen außer dem Bund 1.die Länder, die Gemeinden und die
Stärkung Betroffener: Recht auf Vergessenwerden
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 11.12.2019
- Inhalt
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- aus. Zwar stellt es sich nicht grundsätzlich auf die Seite von Betroffenen, wenn es um das Recht
- Position [...] Der Beitrag Stärkung Betroffener: Recht auf Vergessenwerden erschien zuerst auf LEGAL SMART Online Blog.
- Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sprach sich für eine Stärkung des Rechts auf Vergessenwerden
- können, Dritten den Zugang zu bestimmten Artikeln in Online-Archiven zu erschweren. Stärkung der
§ 306 AO 1977
Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen
- Inhalt
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- Vollziehungsbeamte.(2) Absatz 1 gilt für die Vollstreckung in Ersatzteile, auf die sich das Recht an
- Luftfahrzeug nach § 71 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen erstreckt, gilt § 100 des
- Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen; an die Stelle des Gerichtsvollziehers tritt der
- § 106 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen zu berücksichtigen sind.
- (1) Für die Vollstreckung in Ersatzteile, auf die sich ein Registerpfandrecht an einem
LSG Bayern - L 17 U 334/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.03.2003
- Inhalt
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- Klägers ist zulässig, aber nicht begründet. Das SG hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen, denn
- Kniegelenk ist im Zeitraum 1998 bis 2000 ein Fortschreiten der Arthroseveränderungen in etwa gleichem
- nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, wie Dr.L. zu Recht ausführt. Nach
- Beschwerden des Klägers auf die unfallunabhängige Gonarthrose rechts - mit schicksalhafter Progredienz
- fortgeschrittenen Kniegelenksarthrose rechts beschrieben. In seinem Gutachten fehlen aber
BGH - V ZR 14/12
Bundesgerichtshof vom 01.03.2013
- Inhalt
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- auch auf den Besitz an dem Grundstück gestützt werden, gibt dem Besitzer aber nur das Recht, in der
- Störer Rechte gegenüber Dritten zustehen, deren Rechte er nicht verletzt hat. Auch das ist keine
- Vorschriften des öffentlichen Rechts nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung an, wenn staatliche Stellen
- -Räntsch, Dr. Czub und Dr. Kazele für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird - unter
- in allen Punkten stand. 51. Die Unterlassungsverurteilung ist nur teilweise gerechtfertigt. 6a