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Wann liegt eine Verwirkung eines Rechts vor?

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.11.2014
Inhalt
  • voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der
  • einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen
  • . viele glauben, dass alleine eine lange Untätigkeit hierzu ausreichend ist – das jedoch reicht nicht. Zu
  • Auch wenn ein Anspruch nicht verjährt ist, so kann seine Geltendmachung dennoch verwirkt sein
  • Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf

BGH: Erschöpfungsgrundsatz ist beim Weiterverkauf von Download-Software durch Bekanntgabe des Produktschlüssels erfüllt, wenn Vorerwerber seine Kopien unbrauchbar gemacht hat

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.09.2015
Inhalt
  • Der BGH hat mit Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 4/14 -  Green-IT, in einer Leitsatzentscheidung
  • gemacht hat . Leitsätze des BGH:a) Verfolgt der in erster Instanz erfolgreiche Kläger mit einem
  • erstmals im Berufungsrechtszug gestellten Hilfsantrag dasselbe Klageziel wie mit dem erstinstanzlich
  • Recht zur Nutzung für die gesamte Zeit der Funktionsfähigkeit des Computerprogramms ein, liegt eine
  • Computerprogramms gemäß § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG erstreckt sich auf das Recht zum Weiterverbreiten der

Art 307 StGBEG

Verfall
Inhalt
  • ) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, soweit das bisherige Recht für den Betroffenen günstiger ist.
  • ), soweit das bisherige Recht den Verfall oder die Einziehung des Entgelts vorschreibt,2.über die Sch
  • Verfalls ist auch insoweit zulässig, als nach § 27b des Strafgesetzbuches in der bisherigen
  • Fassung eine höhere Geldstrafe hätte verhängt werden können als nach neuem Recht. An
  • Rechts 1.über die Voraussetzungen des Verfalls (§§ 73, 73a des Strafgesetzbuches

§ 6 RVermG

Sonderregelung bei vereinbarter Verwaltungszuständigkeit
Inhalt
  • (1) Ist nach dem 31. Juli 1951 und vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Rahmen von Verhandlungen
  • ;ltig anerkannt worden 1.vom Bund, daß das Land ein Recht zur Verwaltung eines Vermö
  • ;§ 2 bis 5 etwas anderes ergeben würde; 2.vom Land, daß es kein Recht zur Verwaltung eines
  • sich auf dieses Recht nicht mehr berufen. (2) Der Absatz 1 gilt nicht, sofern nach den Vorschriften
  • Absatz 1 gilt nicht für Beteiligungen an Unternehmen des privaten Rechts.

OLG Karlsruhe - 1 AK 20/04

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 26.10.2004
Inhalt
  • den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 13.06.2002 - noch - nicht in nationales Recht
  • (§ 83 a Abs. 2 IRG n.F.). Die Vorschrift enthält damit eine Fiktion, so dass es nach deutschem Recht im
  • unerheblich, ob der Staat bereits den Rahmenbeschluss in nationales Recht umgesetzt hat, was bei Italien
  • , S. 15). Aus diesem Grund findet das neue Recht über die Regelungen im Rahmenbeschluss der
  • eine Ausschreibung zur Festnahme im Schengener Informationssystem (SIS) die in § 83 Abs 1 Nr. 1 bis 6

BFH - C-385/09

Bundesfinanzhof vom 21.10.2010
Inhalt
  • Mehrwertsteuerpflichtige registriert sind - zusteht, im Einklang mit den das Recht auf Vorsteuerabzug regelnden
  • Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG? 2. Falls Frage 1 zu bejahen ist: Steht es mit den in der
  • Richtlinie 2006/112/EG verankerten allgemeinen Grundsätzen des Rechts auf Vorsteuerabzug im Einklang, wenn
  • EuGH Anhängiges Verfahren, C-385/09 (Aufnahme in die Datenbank am 30.12.2009) Verfahren ist
  • Regelung, wonach das Recht auf Vorsteuerabzug nur Mehrwertsteuerpflichtigen - d. h. nur

BGH - V ZB 117/12

Bundesgerichtshof vom 06.06.2013
Inhalt
  • Grundschulden aus einem einheitlichen Recht hervorgegangen sind. IV. 10Eine Kostenentscheidung ist
  • das vorrangige Recht Nr. 8a gestützt werden könne. III. 6Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund der
  • und unterwarfen sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in das mit der Grundschuld belastete
  • Grundschuld wurde mit einem Vermerk gemäß § 800 Abs. 1 ZPO in das Grundbuch eingetragen. 4Aus der
  • Unterwerfungserklärung ordnungsgemäß abgegeben worden ist, muss der Schuldner im Wege der Erinnerung gegen die

LG Kaiserslautern - 3 S 28/05

Landgericht Kaiserslautern vom 11.05.2005
Inhalt
  • ihnen am Balkon der Wohnung im 2. Oberge-schoss rechts des Anwesens G. 8 a in Gö. angebrachte
  • . Ihr Informationsinteresse ist nicht mit demjenigen von in der Bundesrepublik lebenden Ausländern
  • Mietsache nicht verschlechtert wird. Dieser Grundsatz wird im Rahmen des Rechts auf Anbringung einer
  • Jahre in der Bundesrepublik Deutschland leben und gleiche Rechte wie die übrigen Inländer genießen
  • Bürgerliches Recht LG Kaiserslautern 11.05.2005 3 S 28/05 Zu dem Anspruch eines Mieters auf

BSG - B 4 RA 55/99 R

Bundessozialgericht vom 16.11.2000
Inhalt
  • um "ordentliche" Beiträge gehandelt, weil nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht wegen des
  • und die Klägerin in ihrem Recht auf zutreffende Festsetzung eines höheren Rentenwerts verletzt. Zwar
  • fingiert). Diese Vorschrift ist - mit dem gesamten SGB VI - erstmals zum 1. Januar 1992 in Kraft getreten
  • 1992 nach dem bis dahin maßgeblichen Recht bestanden, hat der Deutsche Bundestag mit seiner
  • Rechtsbeziehungen in den Zeiten davor das bisherige Recht gültig bleibt (Art 83 RRG 1992), ausdrücklich

§ 10 HufBeschlG 2006

Übergangsregelungen
Inhalt
  • - oder Klauenschutzmaterialien, gewerbsmäßig ausübt, bleibt dazu im bisherigen Umfang
  • (1) Die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2006 nach bisherigem Recht erworbenen Prü
  • und staatliche Anerkennungen nach diesem Gesetz fort.(2) Wer am 31. Dezember 2006 rechtmäß
  • ;ig eine huf- oder klauenpflegerische Tätigkeit, ausgenommen die dauerhafte Anbringung von Huf
  • ;tigkeit in gröblicher Weise oder wiederholt gegen Bestimmungen dieses Gesetzes oder gegen

§ 121 BRRG

Inhalt
  • ;ffentlichen Rechts, die dieses Recht im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes besitzen oder denen es
  • Das Recht, Beamte zu haben, besitzen außer dem Bund 1.die Länder, die Gemeinden und die

Stärkung Betroffener: Recht auf Vergessenwerden

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 11.12.2019
Inhalt
  • aus. Zwar stellt es sich nicht grundsätzlich auf die Seite von Betroffenen, wenn es um das Recht
  • Position [...] Der Beitrag Stärkung Betroffener: Recht auf Vergessenwerden erschien zuerst auf LEGAL SMART Online Blog.
  • Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sprach sich für eine Stärkung des Rechts auf Vergessenwerden
  • können, Dritten den Zugang zu bestimmten Artikeln in Online-Archiven zu erschweren. Stärkung der

§ 306 AO 1977

Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen
Inhalt
  • Vollziehungsbeamte.(2) Absatz 1 gilt für die Vollstreckung in Ersatzteile, auf die sich das Recht an
  • Luftfahrzeug nach § 71 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen erstreckt, gilt § 100 des
  • Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen; an die Stelle des Gerichtsvollziehers tritt der
  • § 106 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen zu berücksichtigen sind.
  • (1) Für die Vollstreckung in Ersatzteile, auf die sich ein Registerpfandrecht an einem

LSG Bayern - L 17 U 334/01

Bayerisches Landessozialgericht vom 12.03.2003
Inhalt
  • Klägers ist zulässig, aber nicht begründet. Das SG hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen, denn
  • Kniegelenk ist im Zeitraum 1998 bis 2000 ein Fortschreiten der Arthroseveränderungen in etwa gleichem
  • nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, wie Dr.L. zu Recht ausführt. Nach
  • Beschwerden des Klägers auf die unfallunabhängige Gonarthrose rechts - mit schicksalhafter Progredienz
  • fortgeschrittenen Kniegelenksarthrose rechts beschrieben. In seinem Gutachten fehlen aber

BGH - V ZR 14/12

Bundesgerichtshof vom 01.03.2013
Inhalt
  • auch auf den Besitz an dem Grundstück gestützt werden, gibt dem Besitzer aber nur das Recht, in der
  • Störer Rechte gegenüber Dritten zustehen, deren Rechte er nicht verletzt hat. Auch das ist keine
  • Vorschriften des öffentlichen Rechts nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung an, wenn staatliche Stellen
  • -Räntsch, Dr. Czub und Dr. Kazele für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird - unter
  • in allen Punkten stand. 51. Die Unterlassungsverurteilung ist nur teilweise gerechtfertigt. 6a