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§ 38 ErstrG

Weiterbenutzungsrecht
Inhalt
  • auf eine übereinstimmende Bezeichnung, die dort vor dem 1. Juli 1990 rechtmäßig als
  • übereinstimmende Bezeichnung, die dort vor dem 1. Juli 1990 rechtmäßig von einem
  • (1) Trifft eine in ein Verbandszeichen umgewandelte Herkunftsangabe im übrigen Bundesgebiet
  • ) Trifft eine in ein Verbandszeichen umgewandelte Herkunftsangabe im übrigen Bundesgebiet auf eine
  • äftsbetriebs fortführt, so ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, da

§ 84a IRG

Voraussetzungen der Zulässigkeit
Inhalt
  • kann, die ihr im deutschen Recht am meisten entspricht,2.auch nach deutschem Recht, ungeachtet
  • ält, in dem gegen sie das Erkenntnis ergangen ist, undc)sofern sie sich in dem Mitgliedstaat aufh
  • ält, in dem gegen sie das Erkenntnis ergangen ist, sich gemäß den Bestimmungen dieses
  • Mitgliedstaates mit der Vollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland einverstanden erklärt
  • ährungsbestimmungen enthält wie das Recht des anderen Mitgliedstaates.(3) Absatz 1 Nummer 2

§ 1 ERPSchG

Inhalt
  • vollständigen Ausgleich überträgt der Bund mit Wirkung vom 1. Juli 2007 die Rechte an R
  • Rechte des ERP-Sondervermögens in nominal gleicher Höhe. Vor der Übernahme nach Satz 1
  • können die zu übernehmenden Kreditforderungen und sonstigen Rechte im Rahmen des gemä
  • Kreditforderungen und sonstige Rechte mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes und dem Wirksamwerden des
  • ERP-Sondervermögen löst dementsprechend Rückstellungen im Wert von 1 Milliarde Euro

BGH - 5 StR 428/09

Bundesgerichtshof vom 13.04.2010
Inhalt
  • Limited mit Sitz in Tortola nach dem Recht der British Virgin Islands. Die Gesellschaft „besaß
  • “ der TV S. Limited (im Folgenden: „Limited“), einer Gesellschaft nach dem Recht der British Virgin
  • in Verbindung mit Anhang II (ABl. 2008, C 115/47, 137 – AEUV) in den Geltungsbereich der insoweit
  • Tatseite in seinen wesentlichen Elementen so dar, wie er im angefochtenen Urteil festgestellt ist, und
  • die Bestimmung der Fremdheit einer Sache ist die Anwendung ausländischen Rechts anerkannt (vgl. RGSt

LSG Bayern - L 7 AS 383/07

Bayerisches Landessozialgericht vom 25.04.2008
Inhalt
  • nicht als Trägerin eigener Rechte gerichtet ist. Bei der Klägerin kommt hier eine Doppelfunktion in
  • auch zu Recht im eigenen Namen Klage erhoben und Berufung eingelegt; keines dieser Rechtsmittel kann
  • postalisch der richtige Adressat, nicht jedoch inhaltlich. Somit hat sich die Klägerin zu Recht im
  • Frage, nämlich die als Trägerin eigener Rechte und als Vertreterin in der Wahrnehmung der Rechte ihres
  • Adressierung eines Bescheides ist, denn nur dann wird er der Person gegenüber, deren Rechte betroffen

§ 2b UStG 1980

Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Inhalt
  • juristischen Person des öffentlichen Rechts im Kalenderjahr aus gleichartigen Tätigkeiten
  • der öffentlichen Gewalt obliegen, auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten Z
  • .vergleichbare, auf privatrechtlicher Grundlage erbrachte Leistungen ohne Recht auf Verzicht (§ 9) einer
  • spezifische öffentliche Interessen bestimmt wird. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn a)die
  • 11.12.2006, S. 1) in der jeweils gültigen Fassung genannt sind, sofern der Umfang dieser Tätigkeiten nicht unbedeutend ist.

VG Minden - 9 L 629/06

Verwaltungsgericht Minden vom 12.10.2007
Inhalt
  • öffentlichen Rechts" noch eine "Behörde" im Sinne dieser Bestimmung. Er übt einen freien Beruf aus und
  • öffentlichen Rechts" Behörden im verfahrensrechtlichem Sinne sind, da sie Aufgaben öffentlicher Verwaltung
  • ist nach § 165 i.V.m. § 151 VwGO zulässig, jedoch in der Sache nicht begründet. 3Der Urkundsbeamte
  • Kosten zutreffend festgesetzt, es insbesondere zu Recht abgelehnt, eine Auslagenpauschale von 20,00 EUR
  • ist - soweit er Katastervermessungen durchführt - Beliehener. 6 Der Begriff der "Behörde" in § 162

BGH - IX ZR 133/05

Bundesgerichtshof vom 09.11.2006
Inhalt
  • Recht auf Befriedigung aus Gegenständen "zusteht", die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche
  • 2001 eingegangenen Mieten abzüglich der objektbezogenen Ausgaben. 16Mit Recht ist das Berufungsgericht
  • Behauptung der Beklagten, sie habe ihr Recht zur abgesonderten Befriedigung aus den Mieterträgen im
  • Gläubiger sich zum Schutz seines dinglichen Rechts eine im Erfolg der Zwangsverwaltung
  • InsO weder aufgrund der Vorausabtretung noch aufgrund der Abrede mit den Erben Rechte an den

Rechtsanwalt slavomir jancok

Internationales Wirtschaftsrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
Firma
  • JSM Pannonica, Kft CEO Dienstleistungen Vorstand/Geschäftsführung Geschäftsführer/CEO Gesellschaft in privater Hand
Schule
  • P.J. Safarik Universität Košice - Kaschau Allgemeine Recht Magister (Mgr.) II.

§ 93b BTGO 1980

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Inhalt
  • Angelegenheiten der Europäischen Union prüft, ob er von seinem Recht gemäß Absatz
  • die Rechte, die dem Bundestag in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingerä
  • ;umt sind, wahrzunehmen. Soweit die Rechte im Integrationsverantwortungsgesetz ausgestaltet sind
  • Regelungen wahrnehmen. Das Recht des Bundestages, über eine Angelegenheit der Europäischen
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union von seinem Recht gemäß

§ 9 ZVGEG

Inhalt
  • (1) Soweit ein nach Landesgesetz begründetes Recht an einem Grundstück, das nicht in
  • ;schen eines solchen Rechts ist auf Verlangen eines Beteiligten als Versteigerungsbedingung zu bestimmen
  • , bleibt das Recht nach Maßgabe des Landesgesetzes von der Zwangsversteigerung unberührt, auch
  • , wenn durch das Fortbestehen ein dem Recht vorgehendes oder gleichstehendes Recht des Beteiligten
  • Dienstbarkeit oder eine Reallast als Leibgedinge, Leibzucht, Altenteil oder Auszug eingetragen ist

§ 9 ZVGEG

Inhalt
  • (1) Soweit ein nach Landesgesetz begründetes Recht an einem Grundstück, das nicht in
  • ;schen eines solchen Rechts ist auf Verlangen eines Beteiligten als Versteigerungsbedingung zu bestimmen
  • , bleibt das Recht nach Maßgabe des Landesgesetzes von der Zwangsversteigerung unberührt, auch
  • , wenn durch das Fortbestehen ein dem Recht vorgehendes oder gleichstehendes Recht des Beteiligten
  • Dienstbarkeit oder eine Reallast als Leibgedinge, Leibzucht, Altenteil oder Auszug eingetragen ist

Die Markeneintragung in Russland

Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov vom 04.06.2020
Inhalt
  • . Wenn die Begutachtung erfolgreich nicht ist, dann hat der Antragsteller das Recht umstrittenen
  • In 2019 Jahr wurden von dem Gericht für Intellektuelles Rechts Russland von 791
  • Bescheid des Patentamtes im Gericht für Intellektuelles Rechts verklagen.Die Rechtschutz
  • Intellectual Property Organisation (WIPO) ist die Markeneintragung in Russland bester Voraussetzung für
  • nationale Registration wird die Anwendung russisches Recht, gleiche Interpretation der Bezeichnung und

Filesharing: Die groß angekündigten Grundsatzurteile des BGH scheinen ein Bärendienst für abgemahnte Anschlussinhaber zu sein!

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2015
Inhalt
  • Schadensberechnung einbezogenen Musiktitel ausgegangen. Das Berufungsgericht hat schließlich mit Recht
  • zurückgewiesen.Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Eintragung der Klägerinnen in die Phononet
  • Musiktitel ausgegangen. Das Berufungsgericht hat schließlich mit Recht auch einen Anspruch auf Ersatz
  • Auskunftstabelle reicht – wie in dem zum Geschäftszeichen I ZR 19/14 geführten Rechtsstreit eingewandt
  • Sie sind groß angekündigt worden, als neue Grundsatzurteile des BGH in Sachen Filesharing, mit

Podiumsdiskussion „Recht am eigenen Bild nach EU-DSGVO“ am 27.06.2018

Rechtsanwalt Lars Rieck vom 26.06.2018
Inhalt
  • Unter dem Titel „Recht am eigenen Bild nach EU-DSGVO – eine Zäsur in der Medienlandschaft
  • Personen, deren Recht am eigenen Bild grundrechtlich manifestiert ist. Über das sogenannte
  • Freundeskreis Haus der Photographie, führt in die Grundlagen des Rechts am eigenen Bild ein und
  • Recht, Fotografie, Journalismus und Datenschutz. „EU-Datenschutzrecht – wird das Fotografieren bald
  • ?“ spricht Jens O. Brelle, Vorsitzender des Freundeskreises und Rechtsanwalt, mit Gästen aus dem Bereich