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§ 38 ErstrG
Weiterbenutzungsrecht
- Inhalt
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- auf eine übereinstimmende Bezeichnung, die dort vor dem 1. Juli 1990 rechtmäßig als
- übereinstimmende Bezeichnung, die dort vor dem 1. Juli 1990 rechtmäßig von einem
- (1) Trifft eine in ein Verbandszeichen umgewandelte Herkunftsangabe im übrigen Bundesgebiet
- ) Trifft eine in ein Verbandszeichen umgewandelte Herkunftsangabe im übrigen Bundesgebiet auf eine
- äftsbetriebs fortführt, so ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, da
§ 84a IRG
Voraussetzungen der Zulässigkeit
- Inhalt
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- kann, die ihr im deutschen Recht am meisten entspricht,2.auch nach deutschem Recht, ungeachtet
- ält, in dem gegen sie das Erkenntnis ergangen ist, undc)sofern sie sich in dem Mitgliedstaat aufh
- ält, in dem gegen sie das Erkenntnis ergangen ist, sich gemäß den Bestimmungen dieses
- Mitgliedstaates mit der Vollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland einverstanden erklärt
- ährungsbestimmungen enthält wie das Recht des anderen Mitgliedstaates.(3) Absatz 1 Nummer 2
§ 1 ERPSchG
- Inhalt
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- vollständigen Ausgleich überträgt der Bund mit Wirkung vom 1. Juli 2007 die Rechte an R
- Rechte des ERP-Sondervermögens in nominal gleicher Höhe. Vor der Übernahme nach Satz 1
- können die zu übernehmenden Kreditforderungen und sonstigen Rechte im Rahmen des gemä
- Kreditforderungen und sonstige Rechte mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes und dem Wirksamwerden des
- ERP-Sondervermögen löst dementsprechend Rückstellungen im Wert von 1 Milliarde Euro
BGH - 5 StR 428/09
Bundesgerichtshof vom 13.04.2010
- Inhalt
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- Limited mit Sitz in Tortola nach dem Recht der British Virgin Islands. Die Gesellschaft „besaß
- “ der TV S. Limited (im Folgenden: „Limited“), einer Gesellschaft nach dem Recht der British Virgin
- in Verbindung mit Anhang II (ABl. 2008, C 115/47, 137 – AEUV) in den Geltungsbereich der insoweit
- Tatseite in seinen wesentlichen Elementen so dar, wie er im angefochtenen Urteil festgestellt ist, und
- die Bestimmung der Fremdheit einer Sache ist die Anwendung ausländischen Rechts anerkannt (vgl. RGSt
LSG Bayern - L 7 AS 383/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.04.2008
- Inhalt
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- nicht als Trägerin eigener Rechte gerichtet ist. Bei der Klägerin kommt hier eine Doppelfunktion in
- auch zu Recht im eigenen Namen Klage erhoben und Berufung eingelegt; keines dieser Rechtsmittel kann
- postalisch der richtige Adressat, nicht jedoch inhaltlich. Somit hat sich die Klägerin zu Recht im
- Frage, nämlich die als Trägerin eigener Rechte und als Vertreterin in der Wahrnehmung der Rechte ihres
- Adressierung eines Bescheides ist, denn nur dann wird er der Person gegenüber, deren Rechte betroffen
§ 2b UStG 1980
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Inhalt
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- juristischen Person des öffentlichen Rechts im Kalenderjahr aus gleichartigen Tätigkeiten
- der öffentlichen Gewalt obliegen, auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten Z
- .vergleichbare, auf privatrechtlicher Grundlage erbrachte Leistungen ohne Recht auf Verzicht (§ 9) einer
- spezifische öffentliche Interessen bestimmt wird. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn a)die
- 11.12.2006, S. 1) in der jeweils gültigen Fassung genannt sind, sofern der Umfang dieser Tätigkeiten nicht unbedeutend ist.
VG Minden - 9 L 629/06
Verwaltungsgericht Minden vom 12.10.2007
- Inhalt
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- öffentlichen Rechts" noch eine "Behörde" im Sinne dieser Bestimmung. Er übt einen freien Beruf aus und
- öffentlichen Rechts" Behörden im verfahrensrechtlichem Sinne sind, da sie Aufgaben öffentlicher Verwaltung
- ist nach § 165 i.V.m. § 151 VwGO zulässig, jedoch in der Sache nicht begründet. 3Der Urkundsbeamte
- Kosten zutreffend festgesetzt, es insbesondere zu Recht abgelehnt, eine Auslagenpauschale von 20,00 EUR
- ist - soweit er Katastervermessungen durchführt - Beliehener. 6 Der Begriff der "Behörde" in § 162
BGH - IX ZR 133/05
Bundesgerichtshof vom 09.11.2006
- Inhalt
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- Recht auf Befriedigung aus Gegenständen "zusteht", die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche
- 2001 eingegangenen Mieten abzüglich der objektbezogenen Ausgaben. 16Mit Recht ist das Berufungsgericht
- Behauptung der Beklagten, sie habe ihr Recht zur abgesonderten Befriedigung aus den Mieterträgen im
- Gläubiger sich zum Schutz seines dinglichen Rechts eine im Erfolg der Zwangsverwaltung
- InsO weder aufgrund der Vorausabtretung noch aufgrund der Abrede mit den Erben Rechte an den
Rechtsanwalt slavomir jancok
Internationales Wirtschaftsrecht
Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
- Firma
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- JSM Pannonica, Kft CEO Dienstleistungen Vorstand/Geschäftsführung Geschäftsführer/CEO Gesellschaft in privater Hand
- Schule
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- P.J. Safarik Universität Košice - Kaschau Allgemeine Recht Magister (Mgr.) II.
§ 93b BTGO 1980
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
- Inhalt
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- Angelegenheiten der Europäischen Union prüft, ob er von seinem Recht gemäß Absatz
- die Rechte, die dem Bundestag in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingerä
- ;umt sind, wahrzunehmen. Soweit die Rechte im Integrationsverantwortungsgesetz ausgestaltet sind
- Regelungen wahrnehmen. Das Recht des Bundestages, über eine Angelegenheit der Europäischen
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union von seinem Recht gemäß
§ 9 ZVGEG
- Inhalt
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- (1) Soweit ein nach Landesgesetz begründetes Recht an einem Grundstück, das nicht in
- ;schen eines solchen Rechts ist auf Verlangen eines Beteiligten als Versteigerungsbedingung zu bestimmen
- , bleibt das Recht nach Maßgabe des Landesgesetzes von der Zwangsversteigerung unberührt, auch
- , wenn durch das Fortbestehen ein dem Recht vorgehendes oder gleichstehendes Recht des Beteiligten
- Dienstbarkeit oder eine Reallast als Leibgedinge, Leibzucht, Altenteil oder Auszug eingetragen ist
§ 9 ZVGEG
- Inhalt
-
- (1) Soweit ein nach Landesgesetz begründetes Recht an einem Grundstück, das nicht in
- ;schen eines solchen Rechts ist auf Verlangen eines Beteiligten als Versteigerungsbedingung zu bestimmen
- , bleibt das Recht nach Maßgabe des Landesgesetzes von der Zwangsversteigerung unberührt, auch
- , wenn durch das Fortbestehen ein dem Recht vorgehendes oder gleichstehendes Recht des Beteiligten
- Dienstbarkeit oder eine Reallast als Leibgedinge, Leibzucht, Altenteil oder Auszug eingetragen ist
Die Markeneintragung in Russland
Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov vom 04.06.2020
- Inhalt
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- . Wenn die Begutachtung erfolgreich nicht ist, dann hat der Antragsteller das Recht umstrittenen
- In 2019 Jahr wurden von dem Gericht für Intellektuelles Rechts Russland von 791
- Bescheid des Patentamtes im Gericht für Intellektuelles Rechts verklagen.Die Rechtschutz
- Intellectual Property Organisation (WIPO) ist die Markeneintragung in Russland bester Voraussetzung für
- nationale Registration wird die Anwendung russisches Recht, gleiche Interpretation der Bezeichnung und
Filesharing: Die groß angekündigten Grundsatzurteile des BGH scheinen ein Bärendienst für abgemahnte Anschlussinhaber zu sein!
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2015
- Inhalt
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- Schadensberechnung einbezogenen Musiktitel ausgegangen. Das Berufungsgericht hat schließlich mit Recht
- zurückgewiesen.Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Eintragung der Klägerinnen in die Phononet
- Musiktitel ausgegangen. Das Berufungsgericht hat schließlich mit Recht auch einen Anspruch auf Ersatz
- Auskunftstabelle reicht – wie in dem zum Geschäftszeichen I ZR 19/14 geführten Rechtsstreit eingewandt
- Sie sind groß angekündigt worden, als neue Grundsatzurteile des BGH in Sachen Filesharing, mit
Podiumsdiskussion „Recht am eigenen Bild nach EU-DSGVO“ am 27.06.2018
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 26.06.2018
- Inhalt
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- Unter dem Titel „Recht am eigenen Bild nach EU-DSGVO – eine Zäsur in der Medienlandschaft
- Personen, deren Recht am eigenen Bild grundrechtlich manifestiert ist. Über das sogenannte
- Freundeskreis Haus der Photographie, führt in die Grundlagen des Rechts am eigenen Bild ein und
- Recht, Fotografie, Journalismus und Datenschutz. „EU-Datenschutzrecht – wird das Fotografieren bald
- ?“ spricht Jens O. Brelle, Vorsitzender des Freundeskreises und Rechtsanwalt, mit Gästen aus dem Bereich