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OLG Köln - 21 UF 35/01

Oberlandesgericht Köln vom 17.05.2001
Inhalt
  • " Versorgungsausgleich nach deutschem Recht gem. Art. 17 Abs.3 S.2 EGBGB auf Antrag eines Ehegatten in
  • iranischen Rechts rechtskräftig geschieden. Im vorliegenden Verfahren beantragt die Antragstellerin die
  • 15.07.1997 nicht zum Erfolg verhelfen, in der es (unter anderem) heißt : 16 "Die weiteren Rechte wie
  • Betracht kommt, weil das gem. Art. 17 Abs. 1 in 1 Verb. mit 14 Abs. Nr.1 EGBGB auf die Scheidung
  • anzuwendende iranische Recht - dem nach Art. 17 Abs. 3 S. 1 EGBGB auch der Versorgungsausgleich unterliegt

§ 47 GBO

Inhalt
  • ein Recht für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen werden, so sind auch deren
  • (1) Soll ein Recht für mehrere gemeinschaftlich eingetragen werden, so soll die Eintragung in
  • der Weise erfolgen, daß entweder die Anteile der Berechtigten in Bruchteilen angegeben werden
  • Gesellschafter im Grundbuch einzutragen. Die für den Berechtigten geltenden Vorschriften gelten entsprechend für die Gesellschafter.

§ 13 SchRegDV

Inhalt
  • ersten Eintragung eines Rechts mit zu übertragen. Für gerötete, insbesondere gel
  • festen Bänden geführtes Register als Register in Bänden oder Einzelheften mit
  • Blatt ist zu schließen.(2) In der Aufschrift des Blattes ist auf das bisherige Blatt zu verweisen
  • auf das neue Blatt übertragen wird. Dabei sollen regelmäßig Veränderungen in den f
  • Art oder den Umfang der Eintragung, so sind die aus dem Register ersichtlichen Personen, deren Recht

§ 90u IRG

Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung
Inhalt
  • ;bt hat und eine andere Ermessensentscheidung nicht gerechtfertigt ist; kommt jedoch eine andere
  • Gesetzes geltenden Recht nicht erfüllt sind oder2.die auferlegten Überwachungsmaßnahmen
  • reicht ihr die Akten zur erneuten Ermessensausübung unter Beachtung der Rechtsauffassung des
  • Absatz 4 Satz 3 entscheidet das Amtsgericht durch Beschluss. In der Beschlussformel sind bei einer
  • ässig. Der Beschluss ist unanfechtbar.(3) Das Gericht ordnet die Überwachung der Maß

OLG Stuttgart - 17 UF 233/07

Oberlandesgericht Stuttgart vom 29.01.2008
Inhalt
  • Ehevertrag eine Brautgabe vereinbart und ist deutsches Recht Ehewirkungsstatut, liegt in der
  • einseitige Verstoßung seitens des Mannes ist, die wiederum unter türkischem Recht verboten ist (Öztan, FamRZ
  • nach deutschem Recht richten, zumal die in Deutschland geborenen Eheleute auch in Deutschland die
  • ist für die Anwendung ausländischen Rechts kein Raum. Alleine maßgeblich sind die deutschen
  • des deutschen Rechts - und nur dieses kommt vorliegend in Frage - Qualifikationen als

BGH - IXa ZB 47/03

Bundesgerichtshof vom 28.10.2002
Inhalt
  • . Beides hat sie nicht beigebracht, so daß die angefochtene Entscheidung zu Recht ergangen ist. a) Bei der
  • , der im Titel oder in der Klausel (§ 727 ZPO) als Vollstreckungsschuldner namentlich benannt ist
  • (mittelbare) Besitzposition und in die Rechte eingewiesen, die dem Schuldner als Eigentümer des Grundstücks
  • . Februar 1977 in Abteilung II Nr. 9 eingetragenes Nießbrauchrecht. Zugunsten der Gläubigerin besteht
  • aber auch dem Nießbraucher das Recht zu, den Gegenstand zu besitzen (§ 1036 BGB) und die Nutzungen aus

§ 15 DesignV

Inhalt des Designregisters
Inhalt
  • Recht am angemeldeten oder eingetragenen Design von einem Insolvenzverfahren erfasst worden ist
  • ; 30 Absatz 3 und § 32 des Designgesetzes).(3) Im Fall von Rechtsübergängen vor der
  • zum Zeitpunkt der Eintragung der Inhaber des durch die Anmeldung begründeten Rechts ist.(4) Ist
  • ürgerlichen Rechts (§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c),3.der Name und die Anschrift
  • gestellt wurde (§ 21 Absatz 1 Satz 1 des Designgesetzes),11.dass dingliche Rechte an dem

§ 4 KKVerbdG

Inhalt
  • Rechtsgeschäft oder im Weg der Zwangsversteigerung erworben worden ist, gehen mit Inkrafttreten
  • Reichsverband der Ortskrankenkassen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, übergegangen ist
  • Reichsverbands der Ortskrankenkassen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, im Besitz, so
  • ist, sowie das Eigentum an Grundstücken, das in der Zeit vom 1. Oktober 1937 bis zum 8. Mai
  • Reichsverbands der Ortskrankenkassen e.V. entspricht, der vor dem Rechtsübergang Eigentümer des

OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 1504/06

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.06.2007
Inhalt
  • Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens. "Privatleben" im Sinne dieser Bestimmung bezeichnet
  • entsprechend. Auch das Recht auf Privatleben des Klägers ist nicht einschlägig. Zwar verkennt der Senat
  • ) - ; Wildhaber, a.a.O., Rdnr. 267 ff. 14Gerade der Umstand, dass ein Recht auf Suizid - möglicherweise - im
  • ist, sondern nur darauf, ob ernstliche Zweifel im Hinblick auf das Ergebnis der Entscheidung
  • Gerichtsentscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird. 4Vgl. BVerfG, Beschluss vom

LG Wiesbaden - 1 O 16/00

Landgericht Wiesbaden vom 01.09.2006
Inhalt
  • im vorliegenden Rechtsstreit aus eigenem Recht klage. 12 Die Vertragsübernahme sei in Punkt 5.1 GMV
  • , trifft deswegen allerdings nicht zu. Eine Abtretungsforderung ist eine Forderung aus eigenem Recht im
  • abgeleitetem im Gegensatz zu originärem eigenem Recht hat sie allerdings in beiden Prozessen geklagt. Dies
  • Ansprüchen aus abgetretenem Recht im Vorprozess und von Ansprüchen aus eigenem Recht im späteren
  • Generalmietvertrag (im Folgenden GMV II genannt) über verschiedene Grundstückskomplexe in mehreren Städten

Der Rechtsschutz des Geschäftsgeheimnisses in der EU

Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov vom 23.06.2017
Inhalt
  • Produkte, um deren Inverkehrbringen oder ihren Umlauf im Markt zu verhindern.Der verletzende Recht
  • Erwerb eines Geschäftsgeheimnisses gilt als rechtmäßig, wenn das Geschäftsgeheimnis
  • ;ffentlich verfügbar gemacht wurde oder sich im rechtmäßigen Besitz des Erwerbers der
  • dürfen den Rechtschutzobjekten nicht möglich sein. Das exklusive Recht auf die
  • des Rechts der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmervertreter auf Information und Anhörung gemä

§ 61 BBauG

Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten
Inhalt
  • Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, ferner Ansprüche mit dem Recht
  • (1) Grundstücksgleiche Rechte sowie andere Rechte an einem im Umlegungsgebiet gelegenen
  • aufgehoben, geändert oder neu begründet werden. In Übereinstimmung mit den Zielen des
  • (Baulast) können im Einvernehmen mit der Baugenehmigungsbehörde aufgehoben, geändert
  • auf Befriedigung aus dem Grundstück oder persönliche Rechte, die zum Erwerb, zum Besitz

§ 95 GVG

Inhalt
  • (1) Handelssachen im Sinne dieses Gesetzes sind die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in
  • Handelsgesetzbuches, sofern er in das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist oder auf
  • Gesellschaft oder deren Mitgliedern;b)aus dem Rechtsverhältnis, welches das Recht zum Gebrauch der
  • Grund einer gesetzlichen Sonderregelung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • des Seerechts, insbesondere aus denen, die sich auf die Reederei, auf die Rechte und Pflichten des

Rechtsanwalt Martin Wepfer

Mathys Schmid Partner
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Internationales Wirtschaftsrecht Gewerblicher Rechtsschutz
Schule
  • Universität St. Gallen (HSG) Recht lic.iur.

OLG Köln - 22 U 99/07

Oberlandesgericht Köln vom 18.03.2008
Inhalt
  • Internationalen (Zivil- )Rechts daher allein Russisches Recht und nicht das Anfechtungsgesetz als deutsches
  • . Insbesondere sei durch dessen –bestrittene- Übertragung kein dingliches Recht an dem in Deutschland
  • des Streithelfers der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. 26Zu Recht hat das Landgericht die
  • verurteilt. Die Beklagte ist von ihrer sich aus 27 dem Mietvertrag vom 15.12.2004 in Verbindung mit § 535 Abs
  • nach russischem Recht demnach eine eigene Rechtspersönlichkeit hat, d.h. rechtsfähig ist, ist sie ohne