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OLG Köln - 21 UF 35/01
Oberlandesgericht Köln vom 17.05.2001
- Inhalt
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- " Versorgungsausgleich nach deutschem Recht gem. Art. 17 Abs.3 S.2 EGBGB auf Antrag eines Ehegatten in
- iranischen Rechts rechtskräftig geschieden. Im vorliegenden Verfahren beantragt die Antragstellerin die
- 15.07.1997 nicht zum Erfolg verhelfen, in der es (unter anderem) heißt : 16 "Die weiteren Rechte wie
- Betracht kommt, weil das gem. Art. 17 Abs. 1 in 1 Verb. mit 14 Abs. Nr.1 EGBGB auf die Scheidung
- anzuwendende iranische Recht - dem nach Art. 17 Abs. 3 S. 1 EGBGB auch der Versorgungsausgleich unterliegt
§ 47 GBO
- Inhalt
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- ein Recht für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen werden, so sind auch deren
- (1) Soll ein Recht für mehrere gemeinschaftlich eingetragen werden, so soll die Eintragung in
- der Weise erfolgen, daß entweder die Anteile der Berechtigten in Bruchteilen angegeben werden
- Gesellschafter im Grundbuch einzutragen. Die für den Berechtigten geltenden Vorschriften gelten entsprechend für die Gesellschafter.
§ 13 SchRegDV
- Inhalt
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- ersten Eintragung eines Rechts mit zu übertragen. Für gerötete, insbesondere gel
- festen Bänden geführtes Register als Register in Bänden oder Einzelheften mit
- Blatt ist zu schließen.(2) In der Aufschrift des Blattes ist auf das bisherige Blatt zu verweisen
- auf das neue Blatt übertragen wird. Dabei sollen regelmäßig Veränderungen in den f
- Art oder den Umfang der Eintragung, so sind die aus dem Register ersichtlichen Personen, deren Recht
§ 90u IRG
Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung
- Inhalt
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- ;bt hat und eine andere Ermessensentscheidung nicht gerechtfertigt ist; kommt jedoch eine andere
- Gesetzes geltenden Recht nicht erfüllt sind oder2.die auferlegten Überwachungsmaßnahmen
- reicht ihr die Akten zur erneuten Ermessensausübung unter Beachtung der Rechtsauffassung des
- Absatz 4 Satz 3 entscheidet das Amtsgericht durch Beschluss. In der Beschlussformel sind bei einer
- ässig. Der Beschluss ist unanfechtbar.(3) Das Gericht ordnet die Überwachung der Maß
OLG Stuttgart - 17 UF 233/07
Oberlandesgericht Stuttgart vom 29.01.2008
- Inhalt
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- Ehevertrag eine Brautgabe vereinbart und ist deutsches Recht Ehewirkungsstatut, liegt in der
- einseitige Verstoßung seitens des Mannes ist, die wiederum unter türkischem Recht verboten ist (Öztan, FamRZ
- nach deutschem Recht richten, zumal die in Deutschland geborenen Eheleute auch in Deutschland die
- ist für die Anwendung ausländischen Rechts kein Raum. Alleine maßgeblich sind die deutschen
- des deutschen Rechts - und nur dieses kommt vorliegend in Frage - Qualifikationen als
BGH - IXa ZB 47/03
Bundesgerichtshof vom 28.10.2002
- Inhalt
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- . Beides hat sie nicht beigebracht, so daß die angefochtene Entscheidung zu Recht ergangen ist. a) Bei der
- , der im Titel oder in der Klausel (§ 727 ZPO) als Vollstreckungsschuldner namentlich benannt ist
- (mittelbare) Besitzposition und in die Rechte eingewiesen, die dem Schuldner als Eigentümer des Grundstücks
- . Februar 1977 in Abteilung II Nr. 9 eingetragenes Nießbrauchrecht. Zugunsten der Gläubigerin besteht
- aber auch dem Nießbraucher das Recht zu, den Gegenstand zu besitzen (§ 1036 BGB) und die Nutzungen aus
§ 15 DesignV
Inhalt des Designregisters
- Inhalt
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- Recht am angemeldeten oder eingetragenen Design von einem Insolvenzverfahren erfasst worden ist (§
- ; 30 Absatz 3 und § 32 des Designgesetzes).(3) Im Fall von Rechtsübergängen vor der
- zum Zeitpunkt der Eintragung der Inhaber des durch die Anmeldung begründeten Rechts ist.(4) Ist
- ürgerlichen Rechts (§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c),3.der Name und die Anschrift
- gestellt wurde (§ 21 Absatz 1 Satz 1 des Designgesetzes),11.dass dingliche Rechte an dem
§ 4 KKVerbdG
- Inhalt
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- Rechtsgeschäft oder im Weg der Zwangsversteigerung erworben worden ist, gehen mit Inkrafttreten
- Reichsverband der Ortskrankenkassen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, übergegangen ist
- Reichsverbands der Ortskrankenkassen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, im Besitz, so
- ist, sowie das Eigentum an Grundstücken, das in der Zeit vom 1. Oktober 1937 bis zum 8. Mai
- Reichsverbands der Ortskrankenkassen e.V. entspricht, der vor dem Rechtsübergang Eigentümer des
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 1504/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.06.2007
- Inhalt
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- Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens. "Privatleben" im Sinne dieser Bestimmung bezeichnet
- entsprechend. Auch das Recht auf Privatleben des Klägers ist nicht einschlägig. Zwar verkennt der Senat
- ) - ; Wildhaber, a.a.O., Rdnr. 267 ff. 14Gerade der Umstand, dass ein Recht auf Suizid - möglicherweise - im
- ist, sondern nur darauf, ob ernstliche Zweifel im Hinblick auf das Ergebnis der Entscheidung
- Gerichtsentscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird. 4Vgl. BVerfG, Beschluss vom
LG Wiesbaden - 1 O 16/00
Landgericht Wiesbaden vom 01.09.2006
- Inhalt
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- im vorliegenden Rechtsstreit aus eigenem Recht klage. 12 Die Vertragsübernahme sei in Punkt 5.1 GMV
- , trifft deswegen allerdings nicht zu. Eine Abtretungsforderung ist eine Forderung aus eigenem Recht im
- abgeleitetem im Gegensatz zu originärem eigenem Recht hat sie allerdings in beiden Prozessen geklagt. Dies
- Ansprüchen aus abgetretenem Recht im Vorprozess und von Ansprüchen aus eigenem Recht im späteren
- Generalmietvertrag (im Folgenden GMV II genannt) über verschiedene Grundstückskomplexe in mehreren Städten
Der Rechtsschutz des Geschäftsgeheimnisses in der EU
Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov vom 23.06.2017
- Inhalt
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- Produkte, um deren Inverkehrbringen oder ihren Umlauf im Markt zu verhindern.Der verletzende Recht
- Erwerb eines Geschäftsgeheimnisses gilt als rechtmäßig, wenn das Geschäftsgeheimnis
- ;ffentlich verfügbar gemacht wurde oder sich im rechtmäßigen Besitz des Erwerbers der
- dürfen den Rechtschutzobjekten nicht möglich sein. Das exklusive Recht auf die
- des Rechts der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmervertreter auf Information und Anhörung gemä
§ 61 BBauG
Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten
- Inhalt
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- Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, ferner Ansprüche mit dem Recht
- (1) Grundstücksgleiche Rechte sowie andere Rechte an einem im Umlegungsgebiet gelegenen
- aufgehoben, geändert oder neu begründet werden. In Übereinstimmung mit den Zielen des
- (Baulast) können im Einvernehmen mit der Baugenehmigungsbehörde aufgehoben, geändert
- auf Befriedigung aus dem Grundstück oder persönliche Rechte, die zum Erwerb, zum Besitz
§ 95 GVG
- Inhalt
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- (1) Handelssachen im Sinne dieses Gesetzes sind die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in
- Handelsgesetzbuches, sofern er in das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist oder auf
- Gesellschaft oder deren Mitgliedern;b)aus dem Rechtsverhältnis, welches das Recht zum Gebrauch der
- Grund einer gesetzlichen Sonderregelung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
- des Seerechts, insbesondere aus denen, die sich auf die Reederei, auf die Rechte und Pflichten des
Rechtsanwalt Martin Wepfer
Mathys Schmid Partner
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Internationales Wirtschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
- Schule
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- Universität St. Gallen (HSG) Recht lic.iur.
OLG Köln - 22 U 99/07
Oberlandesgericht Köln vom 18.03.2008
- Inhalt
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- Internationalen (Zivil- )Rechts daher allein Russisches Recht und nicht das Anfechtungsgesetz als deutsches
- . Insbesondere sei durch dessen –bestrittene- Übertragung kein dingliches Recht an dem in Deutschland
- des Streithelfers der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. 26Zu Recht hat das Landgericht die
- verurteilt. Die Beklagte ist von ihrer sich aus 27 dem Mietvertrag vom 15.12.2004 in Verbindung mit § 535 Abs
- nach russischem Recht demnach eine eigene Rechtspersönlichkeit hat, d.h. rechtsfähig ist, ist sie ohne