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LG Bochum: Verstoss gegen LGPL ist Urheberrechtsverletzung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.04.2013
- Inhalt
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- ThemaLGPL (en)LGPL (de)Hinweis: Rechtsanwalt Jens Ferner bearbeitet im Lexikon IT-Recht den Eintrag
- aber gleichwohl – zu Recht – entschieden, dass dies nichts am Urheberrechtsverstoß ändert. Insofern
- Das Landgericht Bochum (8 O 293/09) hat im Übrigen – wenig überraschend – bestätigt, dass eine
- Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Entscheidung selbst ist hinsichtlich der Lizenzrechtlichen Frage wenig ergiebig
- Entscheidung darin, dass die Bedingungen der LGPL in Deutschland Bestand haben.Es gibt also bei der Verwendung
Dürfen Kirchen nur christliche Stellenbewerber berücksichtigen?
Thorsten Blaufelder vom 23.03.2016
- Inhalt
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- zu machen, mit EU-Recht im Einklang steht (AZ: 8 AZR 501/14 (A)). Nach dem Allgemeinen
- und damit auch das Vorgehen der Kirchen mit EU-Recht im Einklang stehen. Bildnachweis: © Victor
- Luxemburg an, ob das in Deutschland den Kirchen eingeräumte Recht, Einstellungen von der Konfession abhängig
- deutsche Recht unter Umständen nicht anzuwenden ist. Lehnt der EuGH die deutschen Regelungen ab, droht ein
- vor. Es ist hierzu verpflichtet, wenn die Auslegung des entsprechenden europäischen Rechts umstritten
Dürfen Kirchen nur christliche Stellenbewerber berücksichtigen?
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.03.2016
- Inhalt
-
- zu machen, mit EU-Recht im Einklang steht (AZ: 8 AZR 501/14 (A)). Nach dem Allgemeinen
- und damit auch das Vorgehen der Kirchen mit EU-Recht im Einklang stehen. Bildnachweis: © Victor
- Luxemburg an, ob das in Deutschland den Kirchen eingeräumte Recht, Einstellungen von der Konfession abhängig
- deutsche Recht unter Umständen nicht anzuwenden ist. Lehnt der EuGH die deutschen Regelungen ab, droht ein
- vor. Es ist hierzu verpflichtet, wenn die Auslegung des entsprechenden europäischen Rechts umstritten
§ 2 MPhG
- Inhalt
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- jedoch nach dem Recht des Herkunftsmitgliedstaats erworbene Rechte nach den dort maßgeblichen
- Ausbildungsniveau beigefügt ist. Absatz 3 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. Antragsteller mit einem
- ergibt,3.nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und4.über
- Ausbildungsstandes gegeben ist. In die Prüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes sind
- und dem medizinischen Badewesen oder in der Physiotherapie im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der
Das Recht von 1066 auf Datenklau anwendbar
Rechtsanwalt Clemens Kochinke vom 23.01.2014
- Inhalt
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- Recht, das in die USA gelangte. Den Zirkel zum Datenklau nach dem Recht von 1066 zu schlagen, klingt jedoch gewagt.Dennoch ist er zulässig und [...]
- Germanen an der Thingstätte Recht sprachen, entwickelten die Geschworenen der Jury damals in England das
- CK - Washington. Wer amerikanisches Recht sagt, denkt vielleicht an Fortschritt oder Übertreibung
- . An die Wurzeln dieses Rechts denkt er eher nicht. Die reichen ins Jahr 1066 zurück.So wie die
BPatG - 2 Ni 50/04
Bundespatentgericht vom 08.02.2006
- Inhalt
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- Die Klage, mit der der in Artikel II § 6 Absatz 1 Nr. 1 IntPatÜG, Artikel 138 Absatz 1 lit a EPÜ i
- Patentschrift (mit Korrektur des Bezugszeichens im Anspruch 1, Merkmal IA, sowie zweier Übersetzungsfehler im
- nichthaftend ist; welchen Schritten in dieser Reihenfolge die nachstehenden Schritte folgen: IE
- durchgehenden Hohlraum 14 aufweist, in welchem sich ein Trägerelement 6 mit darauf angebrachtem IC
- Aufnahme des elektronischen Elements (Trägerelements 6 mit IC-Baustein 5) befindet, wobei letzteres in
§ 206 BRAO
Niederlassung
- Inhalt
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- auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des Völkerrechts in Deutschland
- übt, der in der Ausbildung und den Befugnissen dem Beruf des Rechtsanwalts nach diesem Gesetz
- ;gabe, daß die Befugnis zur Rechtsbesorgung auf das Recht des Herkunftsstaates beschränkt
- ist, entsprechend, wenn die Gegenseitigkeit mit dem Herkunftsstaat verbürgt ist. Das
- entspricht, ist berechtigt, sich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung
§ 92 UrhG
Ausübende Künstler
- Inhalt
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- Recht übertragen oder einem Dritten hieran ein Nutzungsrecht eingeräumt, so behält er
- Nutzungsarten zu nutzen.(2) Hat der ausübende Künstler im Voraus ein in Absatz 1 genanntes
- gleichwohl die Befugnis, dem Filmhersteller dieses Recht hinsichtlich der Verwertung des Filmwerkes
- Verwertung des Filmwerks die Einräumung des Rechts, die Darbietung auf eine der dem ausü
- (1) Schließt ein ausübender Künstler mit dem Filmhersteller einen Vertrag über
§ 89 UrhG
Rechte am Filmwerk
- Inhalt
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- ausschließliche Recht ein, das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische
- bezeichnete Nutzungsrecht im voraus einem Dritten eingeräumt, so behält er gleichwohl stets die
- Befugnis, dieses Recht beschränkt oder unbeschränkt dem Filmhersteller einzuräumen.(3
- Filmmusik, bleiben unberührt.(4) Für die Rechte zur filmischen Verwertung der bei der
- ;r den Fall, daß er ein Urheberrecht am Filmwerk erwirbt, dem Filmhersteller im Zweifel das
BSG - B 4 RA 45/99 R
Bundessozialgericht vom 24.07.2001
- Inhalt
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- auch hier - in aller Regel um Spezialregelungen im Verhältnis zum innerstaatlichen Recht (vgl schon
- das Recht zur freiwilligen Versicherung in der deutschen GRV mit Wirkung zum 1. Januar 1987 durch
- "belohnt" also den Inhaber eines Rechts auf RAR, der sein Recht nicht ausübt, durch Anhebung des
- also die ihm zustehenden monatlichen Zahlungen nicht in Anspruch, wird der Wert seines Recht auf RAR
- . Sie hat deshalb zu Recht die Monate als nicht belegbar abgezogen, die mit Ersatz- oder
Anhang EV BBergG
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III(BGBl. II 1990, 889, 1003)- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
- Inhalt
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- erlöschen mit Fristablauf. Rechte, denen die Bestätigung versagt wird, erlöschen mit
- ;tigung alter Rechte im Sinne des Buchstaben b) sowie für die nach Buchstabe i) als Baubeschr
- Abschnitt III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden
- ist für die Erteilung einer Erlaubnis und insoweit mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden
- Gewinnungsrecht nicht voll umfassenden Bestätigung unberührt. Ist die Rechtsnachfolge in
§ 2 PsychThG
Approbation
- Inhalt
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- im Rahmen seiner tatsächlichen und rechtmäßigen Ausübung des Berufs des
- Jugendlichenpsychotherapeuten entsprechenden Beruf erforderlich ist. Diplome im Sinne dieses Gesetzes sind Ausbildungsnachweise
- Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungsniveau beigefügt ist. Satz 2 gilt auch
- Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entsprechen, ihrem Inhaber jedoch nach dem Recht des
BSG - S 11 RA 549/01
Bundessozialgericht vom 06.03.2003
- Inhalt
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- ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in dessen Rechte eingreift. Dies ist hier nicht geschehen
- Rechte und Anwartschaften muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem Gesetz verfolgten
- Entziehungsentscheidungen begehrt, weil nach seiner Ansicht ein gegen Art 14 GG verstoßender Eingriff in das Recht auf
- mit Wirkung nur für Bezugszeiträume in der Vergangenheit vom 29. Oktober 2001 ist auch nicht nach
- Recht erfolgt ist, kann auf Grund der Feststellungen des SG nicht abschließend beurteilt werden. Der
§ 873 BGB
Erwerb durch Einigung und Eintragung
- Inhalt
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- ;cks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung
- Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes
- des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die
Art 5 GG
- Inhalt
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- (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu
- allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persö
- . Eine Zensur findet nicht statt.(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der