CK - Washington. Wer amerikanisches Recht sagt, denkt vielleicht an Fortschritt oder Übertreibung. An die Wurzeln dieses Rechts denkt er eher nicht. Die reichen ins Jahr 1066 zurück.
So wie die Germanen an der Thingstätte Recht sprachen, entwickelten die Geschworenen der Jury damals in England das Recht, das in die USA gelangte. Den Zirkel zum Datenklau nach dem Recht von 1066 zu schlagen, klingt jedoch gewagt.
Dennoch ist er zulässig und [...]
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23.01.2014