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BGH - II ZR 3/12
Bundesgerichtshof vom 09.04.2013
- Inhalt
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- tatrichterliche Feststellungen getroffen werden müssen. 14Allerdings ist das Berufungsgericht zu Recht
- Gesellschafterstellung nachwirkenden Rechte seien nicht ersichtlich. Die in den
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 3/12 Verkündet am: 9. April 2013 Vondrasek
- Vorsitzenden, die Richterin Dr. Reichart und die Richter Dr. Drescher, Born und Sunder für Recht erkannt: Auf
- Feststellungsanträge des Klägers zu Top 9 und Top 10 (Berufungsanträge zu IV.) entschieden hat. Im Umfang der
Einschlägiges Recht bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen?
Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 17.03.2011
- Inhalt
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- EuGH die Frage, nach welchen Kriterien in einem solchen Fall das anwendbare Recht zu bestimmen ist, zur
- Vorabentscheidung vor. Dieser entschied, dass das Recht des Staates anzuwenden ist, in welchem der
- Arbeitnehmer in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union seine Tätigkeit ausführt, das Recht des
- Staates maßgeblich, in dem der Arbeitnehmer seine Verpflichtungen im Wesentlichen erfüllt. Insoweit ist
- Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht in Zivil- und Handelssachen (Rom
§ 51 MarkenG
Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte
- Inhalt
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- ist. Das gleiche gilt für den Inhaber eines Rechts mit älterem Zeitrang an einer durch
- ;scht werden, wenn der Inhaber eines der in den §§ 9 bis 13 genannten Rechte mit ä
- (1) Die Eintragung einer Marke wird auf Klage wegen Nichtigkeit gelöscht, wenn ihr ein Recht
- im Sinne der §§ 9 bis 13 mit älterem Zeitrang entgegensteht.(2) Die Eintragung kann
- aufgrund der Eintragung einer Marke mit älterem Zeitrang nicht gelöscht werden, soweit der
§ 11 SpTrUG
Schutz der Gläubiger sowie der Inhaber
von Sonderrechten
- Inhalt
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- nicht zu, die im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer
- ;rechten, sind gleichwertige Rechte in einer der neuen Gesellschaften zu gewähren, soweit dies nicht
- durch eine Umgestaltung der bisherigen Rechte in der übertragenden Gesellschaft geschehen kann
- der Bekanntmachung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht steht Gläubigern
- ;berwacht ist. § 10 Abs. 3 Satz 3 gilt entsprechend.(2) Den Inhabern von Rechten in einer ü
§ 30 GBVfg
- Inhalt
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- Rechts sind tunlichst in den für die Eintragung des Rechts selbst bestimmten Spalten
- sich auf mehrere Rechte gemeinsam beziehen, wieder in den für Veränderungen bestimmten
- Eintragung eines Rechts mit zu übertragen.h)1.Jeder übertragene Vermerk, dessen Unterzeichnung
- ;chste fortlaufende Nummer; § 3 Abs. 2 ist anzuwenden.b)In der Aufschrift des neuen Blattes ist
- ültigen Eintragungen erforderlich ist. Im übrigen sind nur die laufenden Nummern der
Die Datenwoche im Datenschutz (KW49 2017)
Dr. Sebastian Kraska vom 10.12.2017
- Inhalt
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- damit Microsoft. Der Fall ist mittlerweile Jahre alt und Microsoft hat bereits in zwei Instanzen Recht
- Facebook-Kritiker Max Schrems will das nutzen, um große IT-Unternehmen endlich dazu zu zwingen, die Rechte
- -Themen dieser Woche (>>> IT-Unternehmen zu Nutzer-Rechten zwingen >>> Datenschutz
- -Datenschutz >>> Beweislastumkehr im Datenschutz >>> Wohnungsnot München: Datenpreisgabe
- Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter
OLG Frankfurt - 14 W 10/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 03.03.2006
- Inhalt
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- und die letzten Momente im Leben seines Opfers dokumentiert. Für Katie ist es ein Blick in letzten
- Momente im Leben seines Opfers dokumentiert. Für Katie ist es ein Blick in die tiefsten Abgründe der
- entwickeln und wahren kann. Dazu gehört auch das Recht, in diesem Bereich „für sich“ zu sein, „sich selbst zu
- Tat, die aus sich heraus geeignet ist, Grauen und Abscheu hervorzurufen, geht das Recht der
- wiedergibt. 48 Ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist auch nicht im Hinblick auf die
BVerwG - 2 C 62.11
Bundesverwaltungsgericht vom 28.02.2013
- Inhalt
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- innerstaatliche Recht in Einklang mit der Konvention auszulegen, soweit dies nach den anerkannten Methoden der
- materiellen Rechts; sie sind aber nicht darauf gerichtet, das materielle Recht zu ändern. Daher kann eine
- abzuweisen. 8 Die Klägerin beantragt, die Revision zurückzuweisen. II 9 Die Revision des Beklagten ist mit
- Disziplinarverfahrens ist wesentlich im Sinne von § 55 BDG, wenn sich nicht mit hinreichender Sicherheit
- bleiben, findet der Grundsatz Anwendung, dass im Zweifel zugunsten des Beamten zu entscheiden ist („in
BFH - IV B 66/08
Bundesfinanzhof vom 12.11.2009
- Inhalt
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- Glaubhaftmachung - Missbräuchliche Richterablehnung - Recht auf Akteneinsicht - Anforderungen an einen
- . Februar 2004 IV R 50/01, BFHE 205, 234, BStBl II 2004, 502, unter II.2.b.bb.(4) der Gründe). Die
- sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (BFH-Beschluss vom 7. Mai 2009 IX B 13
- nahe gelegen. Im Schreiben vom 17. März 2008 ist die Klägerin zur Vorlage geeigneter Unterlagen
- tatsächlich Unmögliches verlangen. 19c) Die von der Klägerin abgelehnten Richter haben zu Recht an der
OLG Köln - 16 W 26/99
Oberlandesgericht Köln vom 29.10.1999
- Inhalt
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- Antragstellerin ist zulässig (Art. 4o EuGVÜ). In der Sache kann sie aber keinen Erfolg haben. 6Mit Recht und mit
- Heimatrecht, dh nach deutschem Recht. Nach deutschem Recht ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts aber
- 2267 Codice Civile), sondern eine GbR nach deutschem Recht (§§ 7o5 ff BGB); denn diese ist in der
- eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Klauselerteilungsverfahren nach dem EuGVÜ nicht
- Recht - Rechts- und damit auch prozessuale Parteifähigkeit zuerkennt, und es überdies nicht ohne
Die Datenwoche im Datenschutz (KW39 2011)
Dr. Sebastian Kraska vom 02.10.2011
- Inhalt
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- Anbieter von Webseiten im Norden gleich mit in die Verantwortung. Er fordert sie auf, bis Freitag den
- Aufgabe. Vor allem dann, wenn der IT-Sparzwang gültige Rechtsnormen, Sicherheitsanforderungen und
- die Sache blitzschnell brandheiß. (…) Mehr denn je muss der Chief Information Officer (CIO) oder IT
- , Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, meint, das Grundgesetz solle ein Recht auf
- abgewogen werden müsste. (…) In einem von ihm bestellten Gutachten wurde kritisiert, dass der im
Filesharing - Urteil des BGH im eigenen Fall im Volltext - Keine Haftung als Störer für Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
- Inhalt
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- die im März 2013 ausgesprochene Abmahnung ist § 97a UrhG in der bis zum 8. Oktober 2013 geltenden
- ). Diese Voraussetzungen sind gegeben. Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass der Klägerin im
- das Internet zuzugreifen (vgl. Hoffmann in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 3
- werden. Die Modalitäten dieser Anordnungen sind im Recht der Mitgliedstaaten zu regeln (vgl
- - Alone in the Dark). Die Annahme einer Verhaltenspflicht ist im Streitfall jedenfalls deshalb
§ 1821 BGB
Genehmigung für Geschäfte über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke
- Inhalt
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- ;cks von einem solchen Recht gerichtet ist;3.zur Verfügung über ein eingetragenes Schiff oder
- Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück;2.zur Verfügung über eine
- einem Grundstück gerichtet ist.(2) Zu den Rechten an einem Grundstück im Sinne dieser
- oder Übertragung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Befreiung eines Grundstü
- Erwerb eines Grundstücks, eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerks oder eines Rechts an
§ 27 MarkenG
Rechtsübergang
- Inhalt
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- Recht im Zweifel von der Übertragung oder dem Übergang des Geschäftsbetriebs oder des
- des durch die Eintragung einer Marke begründeten Rechts wird auf Antrag eines Beteiligten in das
- ;ndete Recht kann für alle oder für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für
- Register eingetragen, wenn er dem Patentamt nachgewiesen wird.(4) Betrifft der Rechtsübergang
- ;rt die Marke zu einem Geschäftsbetrieb oder zu einem Teil eines Geschäftsbetriebs, so wird
§ 6 PAZEignPrG
Prüfungsleistungen
- Inhalt
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- verfahrensrechtlichen Kenntnisse im deutschen Recht erworben hat. Ausbildungsinhalte sind durch ein Pr
- Recht für das berufliche Verhalten der Patentanwälte und das Pflichtfach nach § 5 Abs
- (1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie wird in
- ganz oder teilweise Prüfungsleistungen, wenn er nachweist, dass er in seiner bisherigen
- Ausbildung oder durch anschließende Berufsausübung in einem Prüfungsgebiet die für die