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Tierhalterhaftung: Mitverursachung oder bloß mittelbare Verursachung ist ausreichend
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 11.04.2015
- Inhalt
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- Tierhalters die von dem Tier ausgehende Gefahr nicht die einzige Ursache eines eingetretenen Unfalls
„Der will doch nur spielen…“
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 19.02.2016
- Inhalt
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- , bekanntgegebenen Urteil (AZ: 13 S 79/15). Damit muss der Halter eines Labrador-Hundes für einen von seinem Tier
VG Düsseldorf - 23 K 4059/05
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 04.12.2006
- Inhalt
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- Anforderungen des § 2 TierSchG erforderlichen Maßnahmen anordnen. Nach § 2 TierSchG muss, wer ein Tier hält
- , betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seien Bedürfnissen entsprechend angemessen
- Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Das Wohlbefinden des Tieres beruht
- Tieres soll auch unter menschlicher Haltung so gestaltet sein, dass dem Tier die Bedarfsdeckung und die
- dem Tier gegenüber seinem Selbst- und Arterhaltungstrieb als lebensfeindlich empfunden werden, vgl
LAG Rheinland-Pfalz - 4 Sa 392/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 02.09.2004
- Inhalt
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- 2090/03 ArbG Trier Verkündet am: 02.09.2004 Tenor: Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des
- Arbeitsgerichts Trier vom 09.03.2004 - 2 Ca 2090/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die
- des Arbeitsgerichts Trier Az.: 2 Ca 2090/03 Berufung einlegen zu wollen. Weiter findet sich der
- 09.03.2004 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Trier - Az.: 2 Ca 2090/03 - zu erkennen: 1.Die Klage
LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 402/08
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 22.01.2009
- Inhalt
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- 402/08 2 Ca 1864/07 ArbG Trier Urteil vom 22.01.2009 Tenor: Das Versäumnisurteil vom 20.11.2008 wird
- Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 05.06.2008 verwiesen. Das Arbeitsgericht hat der Klage
- Arbeitsgerichts Trier vom 05.06.2008 Az.: 2 Ca 1864/07 wird aufgehoben. 2. Die Klage wird abgewiesen. Im
- . Der Beklagte beantragt nunmehr, 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 05.06.2008 Az.: 2 Ca
LSG Rheinland-Pfalz - L 5 KR 40/05
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 16.03.2006
- Inhalt
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- Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 16.03.2006 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht Trier
- wird das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 02.02.2005 wie folgt abgeändert: Der Bescheid der
- 20.7.2004 erhobene Klage hat das Sozial-gericht Trier mit Urteil vom 2.2.2005 den Bescheid der Beklagten
- Urteil des Sozialgerichts Trier vom 2.2.2005 aufzuheben und die Klage abzu-weisen. Die Klägerin
LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 869/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 19.04.2007
- Inhalt
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- Ca 378/06 ArbG Trier Entscheidung vom 19.04.2007 Tenor: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das
- Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 07.06.2006 - 4 Ca 378/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2
- den umfangreichen Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 07.06.2006 Bezug genommen. Der
- beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 07.06.2006 abzuändern und die Klage abzuweisen
LAG Rheinland-Pfalz - 4 Sa 791/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 19.01.2006
- Inhalt
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- LAG Mainz 19.01.2006 4 Sa 791/05 Kündigung Aktenzeichen: 4 Sa 791/05 4 Ca 1694/04 ArbG Trier
- Trier vom 08.06.2005 - 4 Ca 1694/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht
- Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 08.06.2005 verwiesen. Das Arbeitsgericht hat der
- nicht zu beanstanden. Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 08.06.2005
§ 69 AMG 1976
Maßnahmen der zuständigen Behörden
- Inhalt
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- Gefahren für die Gesundheit von Mensch oder Tier durch Arzneimittel geboten ist. Die Entscheidung der
- Mensch oder Tier oder zum Schutz der Umwelt dringend erforderlich sind. In den Fällen des Satzes
- Lagerung oder durch ihre Abgabe die Gesundheit von Mensch und Tier gefährdet wird.(2a) Die zust
§ 2 AMVV
- Inhalt
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- oder der Klinik der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen
- hergestellt werden sollen,8.Gültigkeitsdauer der Verschreibung,9.bei tierärztlichen
- Verschreibungen zusätzlicha)die Dosierung pro Tier und Tag,b)die Dauer der Anwendung undc)sofern das
§ 36 PflSchG 2012
Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung
- Inhalt
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- Bestimmungen insbesondere Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und zum
- und sachgerechte Anwendung sowie2.zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und zum Schutz vor
- Mensch und Tier und auf das Grundwasser und keine sonstigen nicht vertretbaren Auswirkungen
§ 3 SamEnV
Anforderungen beim Betrieb einer Besamungsstation
- Inhalt
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- die Bezeichnung der Linie, des Namens, soweit das Tier einen solchen hat, der Zuchtbuch- oder
- Nummern 4 bis 8 und § 4 Abs. 1 und 2 geführt werden, aus denen erkennbar wird, welches Tier zu
- bezeichnete Tierärztin a)die Untersuchungen nach den Nummern 4 bis 7 durchführt oder deren
Sammeltransporte durch Tierschutzvereine – EuGH in der Pflicht
martina heck vom 17.04.2014
- Inhalt
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- Tiere und damit fast ein Tier pro Tag. Am 07.01.2009 erließ der Beklagte ein Rundschreiben an die
- Aufwendungen des Vereins für das Tier, den Transport und die Vermittlung zurückbleibt oder diese gerade
- a) hinter den Aufwendungen des Vereins für das Tier, den Transport und die Vermittlung zurückbleibt
Verkehrsrecht: Promillegrenze für Autofahrer gilt auch für Pferdekutscher
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 01.06.2014
- Inhalt
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- Blut stehe”, desto sensibler reagiere das Tier, was die Gefahr eines “Ausbrechens” erhöhe. Der Fahrer
- Trabfahrt ständig zu beobachten und ihr Verhalten zu reflektieren. Sollte ein Tier ausbrechen, könne die
- einzuwirken. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das lebende Tier keinesfalls als so berechenbar erweist, wie
LAG Rheinland-Pfalz - 4 Sa 19/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.07.2005
- Inhalt
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- Aktenzeichen: 4 Sa 19/05 3 Ca 1252/04 ArbG Trier Entscheidung vom 21.07.2005 Tenor: 1. Die Berufung des
- Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 09.11.2004 - 3 Ca
- Widerspruch des Klägers wurde zurückgewiesen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier
- Trier vom 09.11.2004 verwiesen. Das Arbeitsgericht hat der Klage zum Teil entsprochen. Es hat
- Trier mit dem Aktenzeichen 3 Ca 1252/04 wird, soweit es mit der Berufung angegriffen wurde