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LSG Rheinland-Pfalz - L 1 B 104/03 KR
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 16.09.2003
- Inhalt
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- Koblenz S 8 KR 195/02 Landessozialgericht Rheinland-Pfalz L 1 B 104/03 KR Der Beschluss des
- Sozialgerichts Koblenz vom 30.05.2003 - S 8 KR 195/02 - wird wie folgt abgeändert: Der Erinnerung der Klägerin
- gegen den Kostenansatz der Kostenbediensteten des Sozialgerichts Koblenz vom 28.02.2003 - S 8 KR
- dem Kostenansatz der Kostenbediensteten des Sozialgerichts Koblenz vom 28.02.2003 - S 8 KR 195/02
- 08.05.2002 bat die Vorsitzende der zuständigen Kammer des Sozialgerichts Koblenz die Beklagte um
§ 10.01 MoselSchPV 1997
Hochwassermarken
- Inhalt
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- ; 7,15Rheinpegel Koblenz 6,502.a)Die Hochwassermarken I und II gelten für folgende Strecken
- angebracht sind. Der Rheinpegel Koblenz ist bestimmend für das Unterwasser der Schleusen
- Koblenz bis zur Moselmündung. Für die Strecke zwischen Mosel-km 3,55 (Hafen Rauenthal und
- Liegestelle am rechten Ufer) und dem Unterwasser der Schleusen Koblenz wird die Hochwassermarke III durch
§ 8 Abs. 2 VOB/B wirksam: Insolventem Bauunternehmer kann gekündigt werden
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 06.08.2014
- Inhalt
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- Mehrkosten klagte der Bauherr gegen den Bürgen. Das Landgericht Koblenz wies die Klage in erster Instanz
- ab, weil es die Kündigung des Bauherrn für unwirksam erachtete. Das OLG Koblenz widersprach und gab
- der Berufung des Klägers statt (OLG Koblenz v. 5.5.2014 – 12 U 231/13). Die Parteien hatten nämlich
- gegen Regeln des Insolvenzrechts verstößt, insbesondere gegen § 119 InsO. Das OLG Koblenz hat die
Schlappe für VW im Abgasskandal - OLG Koblenz spricht Käufer Schadensersatz zu
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 13.06.2019
- Inhalt
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- sittenwidriger Schädigung muss VW im Abgasskandal Schadensersatz leisten. Das hat das OLG Koblenz
- Koblenz dürfte VW härter treffen, da Volkswagen als Hersteller zur Verantwortung gezogen
- Verfahren vor dem OLG Koblenz wurde die Klage eines Käufers verhandelt, der 2014 einen VW Sharan
- abgewiesen wurde, zog er weiter vor das OLG Koblenz und hatte im Berufungsverfahren Erfolg. Das
- OLG Koblenz führte aus, dass VW das Fahrzeug in den Verkehr gebracht und die Abgasmanipulationen
LAG Rheinland-Pfalz - 7 Ta 48/08
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 16.04.2008
- Inhalt
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- Koblenz Beschluss vom 16.04.2008 Tenor: 1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss
- des Arbeitsgerichts Koblenz vom 04.09.2006, Az. 3 Ca 2805/04 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat
- des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben. Auf Antrag der Beklagten hat das Arbeitsgericht Koblenz
- . 2 AZR 196/06) die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben habe. Das Arbeitsgericht Koblenz
- . ZPO zwar zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet. Das Arbeitsgericht Koblenz hat in seinem
Widerruf vom 21.12.2011
Stefanie Kolliniatis vom 10.04.2013
- Inhalt
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- Wiederaufnahmeverfahren wurde durch das OLG Koblenz abgelehnt. Dagegen reichte ich Verfassungsbeschwerde ein - 2 BvR 1766
- /12 -, die mit Erfolg endete. Auch dieses Verfahren lehnte das OLG Koblenz ab. Gegen den 2ten
- ablehnenden Beschluss des OLG Koblenz reichte ich gleichwohl eine zweite Verfassungsbeschwerde -2 BvR 2595
Der Streit um das private Schwimmbad im Außenbereich
Malte Winter vom 10.11.2014
- Inhalt
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- Die Kläger, Eheleute, sind Eigentümer eines genehmigten Wohngebäudes im Außenbereich von Koblenz
- Parkmöglichkeiten. Nachdem die zuständige Bauaufsichtsbehörde der Stadt Koblenz eine Baugenehmigung ...
Filesharing: AG Koblenz - Hotelbetreiber haftet nicht für Filesharing seiner Gäste udn Mitarbeiter
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.11.2014
- Inhalt
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- Das AG Koblenz hat mit Urteil vom 8. Juni 2014 - AZ: 116 C 145/14 entschieden, dass ein
- Koblenz urteilt:[...] Der WLAN-Anschluss des Beklagten war ausreichend gesichert. Der Beklagte hat
- Begründung hat das AG Koblenz die Täterhaftung, aber auch die Störerhaftung verneint und die Widerlegung
- hat das AG Koblenz damit einer allzu weitgehenden Haftung der Anbieter von Gäste-Netzwerken eine Grenze gesetzt
VG Koblenz: Keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für religiösen Verkaufs- und Infostand beim Kloster Maria Laach
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 20.08.2014
OVG Rheinland-Pfalz - 10 A 11156/09.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 12.02.2010
- Inhalt
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- OVG Koblenz 12.02.2010 10 A 11156/09.OVG Informationsfreiheitsrecht Oberverwaltungsgericht
- (Informationsfreiheitsgesetz) hat der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgrund der
VG Koblenz - 4 K 417/09.KO
Verwaltungsgericht Koblenz vom 09.11.2009
OVG Rheinland-Pfalz - 12 A 10966/05.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 10.10.2005
- Inhalt
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- OVG Koblenz 10.10.2005 12 A 10966/05.OVG Gebührenrecht Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
- Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgrund der Beratung vom 10. Oktober 2005, an der
- Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. Februar 2005 - 1 K 3265/04.KO - wird zurückgewiesen. Der Kläger
- Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. Februar 2005 - 1 K 3265/04.KO - die Bescheide des Beklagten vom 2. April 2003, 14
VG Koblenz - 4 K 1963/07.KO
Verwaltungsgericht Koblenz vom 17.11.2008
- Inhalt
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- VG Koblenz 17.11.2008 4 K 1963/07.KO Straßenverkehrsrecht Verkündet am: 17.11.2008
- ... Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Verwaltungsgericht Koblenz Urteil Im Namen des Volkes
- - wegen verkehrspolizeilicher Anordnung hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz aufgrund
OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 11155/08.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 02.02.2009
- Inhalt
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- OVG Koblenz 02.02.2009 7 A 11155/08.OVG Rehabilitierungsrecht Oberverwaltungsgericht Rheinland
- - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz
- Prozesskostenhilfe hat der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgrund der Beratung
- Koblenz vom 10. September 2008 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens
- Koblenz vom 30. Juli 2008 wird zurückgewiesen. ‑ 7 D 10888/08.OVG ‑ Gründe I. Der Antrag auf Zulassung
OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 11298/05.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 07.03.2006
- Inhalt
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- OVG Koblenz 07.03.2006 7 A 11298/05.OVG Schwerbehindertenrecht Oberverwaltungsgericht Rheinland
- der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgrund der Beratung vom 7
- Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Deinhardplatz 4, 56068 Koblenz, E-Mail-Adresse: gbk.ovg@ovg.jm.rlp.de