Suche nach "trier"

Ergebnisse 1508

Seite 31 von 101

Wenn ein Schaf Amok läuft

Thorsten Blaufelder vom 21.04.2012
Inhalt
  • stürzte. Danach flüchtete das Tier zurück in die Anonymität der Schafgruppe, so dass der Passant später
  • Gefahr verwirklicht. Auch wenn sich nicht sagen lasse, welches Tier den Passanten umgerempelt hat

§ 6 HufBeschlV

Einführungslehrgang
Inhalt
  • Huf- oder der Klauentiere, ihrer Nutzungsarten und zum Umgang mit dem Tier sowie zu den tä
  • praktischen Teil des Lehrgangs sind Grundfertigkeiten des Umgangs mit dem Tier, insbesondere dem Pferd, der

§ 765a ZPO

Vollstreckungsschutz
Inhalt
  • , die in § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen. Betrifft die Maßnahme ein Tier, so
  • Menschen für das Tier zu berücksichtigen.(2) Eine Maßnahme zur Erwirkung der Herausgabe

BArtSchV 2005

Bundesartenschutzverordnung

§ 78 AMG 1976

Preise
Inhalt
  • ßhandel, in Apotheken oder von Tierärzten im Wiederverkauf abgegeben werden,2.Preise f
  • ür Arzneimittel, die in Apotheken oder von Tierärzten hergestellt und abgegeben werden, sowie
  • Arzneimittelverbraucher, der Tierärzte, der Apotheken und des Großhandels Rechnung tragen. Ein

Randalierendes Rind – haftet der Landwirt?

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.06.2011
Inhalt
  • dieser sorgfältig auf sein Tier aufgepasst hat. Für Nutztiere sieht § 833 Satz 2 des Bürgerlichen
  • Gesetzbuches (BGB) vor, dass der Tierhalter nicht haftet, wenn er seiner Aufsichtspflicht über das Tier
  • Tierhalterhaftung, je nachdem ob das Tier zu wirtschaftlichen Zwecken gehalten wird oder nicht, als eine

Das Quad und der Hund

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 25.04.2012
Inhalt
  • nach § 833 BGB, wenn “durch” sein Tier (u.a.) das Eigentum eines anderen verletzt wird. Schon daran
  •   “durch” ein Tier ist nicht erforderlich,  dass es die Verletzung durch einen körperlichen Kontakt
  • verursacht. Es genügt, wenn das Tier mittelbar durch sein Verhalten einen Schaden herbeiführt, auch

§ 20 PflSchG 2012

Versuchszwecke
Inhalt
  • und Tier oder sonstige nicht vertretbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu erwarten sind. Das
  • ;hrung des Versuchs schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder nicht
  • auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf das Grundwasser sowie keine sonstigen nicht

§ 1 TierImpfStV 2006

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • äßer Anwendung des Mittels nach dessen letzter Anwendung am Tier bis zur Gewinnung von
  • Lebensmitteln, die von diesem Tier stammen, zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier einzuhalten ist

§ 2 TierGesG

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • ,der oder das zur Anwendung am oder im Tier bestimmt ist,17.In-vitro-Diagnostikum:ein System, das
  • oder im Tier angewendet zu werden,18.Tierhalter:derjenige, der ein Tier besitzt.

Rechtsbehelfsbelehrung muß nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Klageerhebung hinweisen

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 19.07.2011
Inhalt
  • des VG Trier (1 K 365/09) kam das Sozialgericht Marburg jedoch in seinem Urteil vom 15. Juni 2011 in
  • hingewiesen werden (a.A. VG Neustadt , Urt. v. 10.09.2010 – 2 K 156/10.NW – juris Rdnr. 27; VG Trier, Urt. v

OLG Zweibrücken - 3 W 175/10

Pfälzisches Oberlandesgericht vom 08.12.2010
Inhalt
  • Sonstiges OLG Zweibrücken 08.12.2010 3 W 175/10 Aktenzeichen: 3 W 175/10 14 III 12/10 AG Trier
  • ) vom 30. September 2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Trier vom 11. September 2010 ohne

BGH - VIII ZB 38/06

Bundesgerichtshof vom 07.11.2006
Inhalt
  • 38/06 - OLG Koblenz LG Trier Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. November 2006
  • Dr. Wolst Dr. Milger Dr. Koch Dr. Hessel Vorinstanzen: LG Trier, Entscheidung vom 14.07.2005 - 6 O

OLG Celle - 11 U 70/02

Oberlandesgericht Celle vom 31.10.2002
Inhalt
  • Kläger, als dieser sich dem Tier in Begleitung seines jüngeren Bruders näherte. Das Tier wurde unstreitig
  • , habe es der Beklagten oblegen, dafür zu sorgen, dass das Tier nicht uneingezäunt und unbeaufsichtigt
  • bleiben konnte. Zum Ort des Geschehens trägt der Kläger nunmehr vor, dass das Tier zwar in der
  • zurückzuweisen. Auch sie erweitert und vertieft ihr erstinstanzliches Vorbringen. Sie behauptet, das Tier sei
  • angepflockte Tier vorgefunden, hätte die Beklagte diese Aufstellung des Tieres nicht beanstanden

§ 1 BTÄO

Inhalt
  • tierischer Herkunft hinzuwirken.(2) Der tierärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.