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Landgericht Bamberg zur Werbung mit Testergebnissen – Verlinkung des Testberichtes reicht nicht als Fundstelle

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 01.02.2014
Inhalt
  • Auffassung vertritt etwa Nordemann). Mit der laufenden BGH-Rechtsprechung ist das Gericht hier der
  • Fundstelle gerade nicht überflüssig. Denn, wie das Gericht zu Recht festhält, es bestimmt die Suchanfrage
  • angewendete Rechtsprechung des BGH im Kern aus einer Zeit stammt (1980er und 1990er), in der es
  • gerade kein Internet gab.Überraschend gleich in doppelter Hinsicht war dann folgender Absatz im
  • , warum in einer Printanzeige die Angabe eines URL nicht ausreichen soll.Die Entscheidung ist in Ihren

Bewertungsplattformen im Internet – Welche Rechte haben Unternehmen, wenn der gute Ruf auf dem Spiel steht?

Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel vom 11.02.2014
Inhalt
  • Unternehmen, das mit weniger als 4 Sternen bewertet ist…? Rechtlich geht es in diesen Fällen also meist
  • Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie Fragen zu den Themen Social Media Recht, Internetrecht
  • dort eingetragenen Rezensionen. Mit der Zunahme der Bewertungsmöglichkeiten im Internet steigt leider
  • allgemeine Persönlichkeitsschutz wird aus Art. 1 Abs. 1 (Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 2 Abs
  • Tatsachenbehauptungen sind fast immer unzulässig. Die Mitteilung wahrer Tatsachen ist dagegen in aller

Rechtsanwalt Joachim Städter

Südwestmetall
Arbeitsrecht Sozialrecht
Bietet
  • Fachanwaltliche Spezialisierung im Arbeitsrecht abgeschlossener Fachanwaltslehrgang im Sozialrecht Branchenkenntnis im Bereich E-Commerce, IT und Online-Marketing
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  • Mandanten und Erfahrungsaustausch im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und IT-Recht (Schwerpunkt E-Commerce)
Netzwerk
  • Homepage: http://www.suedwestmetall.de/swm/web.nsf/id/pa_kr_mitarbeiter.html

Die Bedrohung mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole löst keine OEG-Ansprüche aus

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 17.12.2014
Inhalt
  • Angriff im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes, auch wenn das Opfer die Waffe für echt hält.Die
  • Die Drohung mit einer Schreckschusspistole allein ist noch kein rechtswidriger tätlicher
  • Körper eines anderen zielt. Hieran fehlte es im vorliegenden Fall. Entscheidend ist insoweit, ob
  • tätlichen Angriff fehlt, weil das strafbare Verhalten z.B. in Drohung mit Gewalt, Erpressung oder
  • Gewaltanwendung oder Schädigung reicht für einen tätlichen Angriff dagegen nicht aus, auch wenn

Peter Meyer

IT-4ensic.de
Firma
  • IT-4ensic.de EDV-Berater ComputerNetzwerk & Sicherheit Gesellschafter/Partner Führungskraft/Manager Personengesellschaft
Interessiert
  • Datensicherheit, IT Forensik, Astrophysik, Geschichte, Philosophie, deutsches und internationales
  • Recht (speziell Strafrecht), Kriminologie, Kriminalistik, Kriminaltechnik
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  • IT Fachinformatiker, Rechtsassistent, IT-Forensik, Datenrettungs / Wiederherstellungstools und Prozesse sowie elektronische Beweissicherung.
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  • berufliche Neuorientierung in den Bereich IT-Forensik und IT -Sicherheit, neue Geschäftskontakte, Erfahrungsaustausch
Kontaktadresse
  • E-Mail: peter.meyer@it-4ensic.de

§ 2 MTAG 1993

Inhalt
  • der rechtmäßig ausgeübten Berufstätigkeit im Herkunftsmitgliedstaat und dem
  • .die rechtmäßig ausgeübte Berufstätigkeit im Herkunftsstaat nach Satz 1 sich auf
  • erworbene Rechte nach den dort maßgeblichen Vorschriften verleihen. Antragsteller mit einem
  • , die der Antragsteller im Rahmen seiner tatsächlichen und rechtmäßigen Ausübung des
  • Berufs ergibt,3.nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und4

§ 11 KultGüRückG 2007

Verjährung und Erlöschen des Rückgabeanspruchs
Inhalt
  • Gleiche gilt, wenn die Ausfuhr auf Grund einer nach ihr in Kraft getretenen Rechtsänderung Rechtmäßigkeit erlangt.
  • jedoch spätestens 30 Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem das Kulturgut unrechtmäßig aus
  • Sammlung des ersuchenden Staats im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b ist, erlischt der R
  • soweit er auch nach dem Recht des um die Rückgabe ersuchenden Staats keiner Verjährung und
  • (1) Der Rückgabeanspruch des ersuchenden Staats verjährt in einem Jahr von dem Zeitpunkt

BGH - KZR 4/03

Bundesgerichtshof vom 10.02.2004
Inhalt
  • Geltendmachung eines fremden Rechts kann im deutschen Recht – nach dem sich, soweit nichts anderes bestimmt
  • Vorabentscheidungsersuchens zu machen. b) Im Ergebnis mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß die von den
  • durch die Klägerin verneint hat. aa) Mit Recht weist das Berufungsgericht darauf hin, daß in dem
  • – beauftragt ist. Sie soll diese Rechte im eigenen Namen gel- tend machen. Die Sortenschutzinhaber
  • Senat auch keine Veranlassung, die Frage, ob die Klägerin die in Rede stehenden Rechte im Wege der

§ 52 GNotKG

Nutzungs- und Leistungsrechte
Inhalt
  • ;fts der Beginn des Rechts noch nicht feststeht oder das Recht in anderer Weise bedingt ist, ist ein
  • mehrerer Personen ab, ist maßgebend, 1.wenn das Recht mit dem Tod des zuletzt Sterbenden erlischt
  • herrschende Grundstück hat.(2) Ist das Recht auf eine bestimmte Zeit beschränkt, ist der auf die
  • entfallende Wert, soweit sich aus Absatz 4 nichts anderes ergibt.(4) Ist das Recht auf die Lebensdauer einer
  • , das Lebensalter der jüngsten Person,2.wenn das Recht mit dem Tod des zuerst Sterbenden erlischt

LSG Bayern - L 10 AL 138/01

Bayerisches Landessozialgericht vom 20.02.2003
Inhalt
  • zuzumuten ist) als auch einen Anordnungsanspruch (materielles Recht, für das einstweiliger
  • 10.10.1996 in Kraft getretene Verordnung zur Änderung des AE-Rechts geschaffen (BGBl I S 1491). Danach
  • Entscheidung in der Hauptsache (Az: L 10 AL 138/01) im grenzüberschreitenden Güterverkehr
  • . für seinen Einsatz als Fahrer auf Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr in der
  • mit Wohnsitz in der Türkei gesteuert werden. Nach der von der Antragsgegnerin (Ag) zunächst als

OLG Köln - 25 UF 82/96

Oberlandesgericht Köln vom 30.04.1996
Inhalt
  • Ehescheidungsverfahren anhängig. Demgemäß ist der angefochtene Beschluß in einem isolierten Verfahren
  • aus der ehelichen Wohnung ist nach dem Ergebnis der im ersten Rechtszuge durchgeführten
  • anzumerken, daß nicht türkisches, sondern deutsches materielles Recht - die vorgenannte Vorschrift
  • türkische Recht kennt aber gemäß Art. 137 ZGB nur während eines Ehescheidungsprozesses die
  • gerade in Fällen der vorliegend einschlägigen Art: es wäre unerträglich, mit deutschem

SozG Marburg - S 12 KA 169/08

Sozialgericht Marburg vom 17.06.2009
Inhalt
  • zurückzuerstatten, sowie die zu Unrecht erfolgte Belastung in Höhe von 12.100,00 Euro im Quartal II/05
  • in Höhe von 12.100,00 EUR ist Teil der Restzahlung für das Quartal II/05. Sie ist nicht durch
  • .). Erst recht gilt dies für die Anstellung eines Arztes durch ein bestehendes MVZ, hier in der
  • HVV noch im Beschluss des Bewertungsausschusses noch in den gesetzlichen Regelungen bestimmt und ist
  • diese weitgehend zu Recht erfolgt, wie die Kammer mit Urteil vom 17.06.2009 – S 12 KA 171/08

BVerwG - 1 BvR 424/71

Bundesverwaltungsgericht vom 19.05.2005

FG Köln - 2 K 5994/01

Finanzgericht Köln vom 02.04.2003
Inhalt
  • Klägerin, eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in der Schweiz, war 1990 zu 99,17
  • Einkünfte, die nach dem Recht des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den
  • " sonstige Einkünfte, die nach dem Recht des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist
  • nach dem Recht des Vertragsstaats, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den
  • uneingeschränkt auf das Recht des Quellenstaates, hier das deutsche Recht. Vielmehr sei in Art. 10 Abs. 4 DBA

OLG Stuttgart - 2 U 84/04

Oberlandesgericht Stuttgart vom 17.02.2005
Inhalt
  • Unangemessenheit zu überführen. Danach hat das Landgericht zu Recht in seinem Urteil als unstreitig
  • Bestreiten der Übereinstimmung der Tarifherleitung der Beklagten mit dem Regelwerk in der VV II
  • ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung (Stockenhuber in Grabitz/Hilf, Das Recht der
  • Verbändevereinbarung "II Plus". In diesem Rahmen werden uns Entgelte für die Netznutzung in Rechnung gestellt. Da
  • von 6,15 ct/kWh netto in Rechnung gestellt, für sog. Mess- und Verrechnungsleistungen, also Kosten