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179.000,00 € Schmiergeld angenommen – Vorruhestandsgelder futsch
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 14.09.2011
- Inhalt
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- Arbeitsgerichts Trier waren dies insgesamt 179.000,00 €. Der Logistikleiter habe aktiv bei einer
- Arbeitsgericht Trier die fristlose Kündigung des Vorruhestandsvertrages. Der Verstoß gegen das
LAG Rheinland-Pfalz - 4 Ta 147/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.08.2006
- Inhalt
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- Trier Entscheidung vom 21.08.2006 Tenor: Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des
- Arbeitsgerichts Trier vom 06.06.2006 - 4 Ca 904/03 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Gründe: I
§ 18 TierSchVersV
Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern
- Inhalt
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- verwendetes Tier verwendet werden könnte, nur dann verwendet werden, wenn 1.das Tier nicht in
- Gesundheitszustand und sein Wohlbefinden vollständig wiederhergestellt sind,3.das Tier im Rahmen des weiteren
- erneute Verwendung im Einklang mit einer tierärztlichen Empfehlung steht, die Art und Umfang der
- Schmerzen, Leiden und Schäden berücksichtigt, die das jeweilige Tier während seines
- weiteren Versuchsvorhaben genehmigen, wenn das Tier 1.nicht mehr als einmal in einem Tierversuch
§ 10 MilzbRbV
- Inhalt
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- ein Tier nicht absondert,5.entgegen § 3 Nummer 2 ein Tier verbringt,6.ohne Genehmigung nach
- Tier verbringt,7.einer mit einer Genehmigung nach § 3 Nummer 3 Satz 2 oder Nummer 4, § 4
- Tier tötet,12.entgegen § 5 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 6, ein Tier abhä
§ 43 AMG 1976
Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte
- Inhalt
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- Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an Halter der von ihnen
- die Abgabe von Arzneimitteln zur Durchführung tierärztlich gebotener und tierärztlich
- Grund tierärztlicher Indikation festgestellten Bedarf nicht überschreiten darf. Weiterhin
- § 47 Abs. 1 nicht genannte Personen nur in der Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke oder
- des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke im Einzelfall in einer für eine kurzfristige
Anlage I Kap X G II EinigVtr
Anlage I Kapitel X
Sachgebiet G - Tierärzte
Abschnitt II
- Inhalt
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- Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben, geändert oder ergänzt: 1.Bundes-Tierä
- Erteilung die Tierärztliche Prüfung nicht bestanden oder die Ausbildung nach § 4 Abs. 1a
- Landes, in dem der Antragsteller die Tierärztliche Prüfung oder in den Fällen des
- § 15 Abs. 6 die Tierärztliche Hauptprüfung abgelegt hat." bb)In Absatz 2 Satz 1 werden
- Gebiet zur Ausübung des tierärztlichen Berufs berechtigt, gilt als Approbation im Sinne
LAG Rheinland-Pfalz - 4 Sa 615/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 26.10.2006
- Inhalt
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- LAG Mainz 26.10.2006 4 Sa 615/06 Kündigung ktenzeichen: 4 Sa 615/06 3 Ca 2053/05 ArbG Trier
- Entscheidung vom 26.10.2006 Tenor: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier
- 21.12.2005 zum 31.07.2006. Die Klägerin hat mit am 29.12.2005 beim Arbeitsgericht Trier
- den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 27.06.2006 verwiesen. Das Arbeitsgericht hat
- Mitarbeiter beauftragt worden. Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 27.06.2006
OVG Rheinland-Pfalz - 10 A 11452/10.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 02.02.2011
- Inhalt
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- Trier -, Dasbachstraße 15b, 54292 Trier, - Beklagte und Antragsgegnerin - wegen Flüchtlingsrechts
- mündlichen Verhandlung vom 22. November 2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Trier wird
Anlage GOT
(zu §§ 1 und 2)
- Inhalt
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- (Fundstelle: BGBl I 2008, 1110 - 1138)Gebührenverzeichnis für tierärztliche
- gestellt werden)a)Pferd, Rindaa)bis zu 20 Tieren 28,63bb)jedes weitere Tier 1,14b)Kalbaa)bis zu
- , Geschlechtsbestimmung bei Geflügel, ein Tier 28,63g)Laparoskopie, Geschlechtsbestimmung bei
- jedem weiteren Tier 22,90403Heliotherapie 6,88 Z404Interferenzstromtherapie 6,88 Z405Laserakupunktur
- Tieren, je Tier 1,14jedes weitere Tier 0,57ad)Fischebis zu 5 Tieren, je Tier 1,71jedes weitere Tier
§ 30 TierImpfStV 2006
Erfassen und Auswerten von Risiken
- Inhalt
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- Gesundheit von Mensch oder Tier die bei der Anwendung von Mitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind
- ;rden anderer Staaten, den zuständigen Behörden, den Arzneimittelkommissionen der Tierä
- Risiken der Mittel erfassen.(2) Im Falle eines Mittels, das zur Anwendung am Tier bestimmt ist
- eines Mittels, das zur Anwendung am Tier bestimmt ist, mit. Tierärzte haben den Verdacht einer
- Tier bestimmt sind, 1.der zuständigen Zulassungsstelle den Verdacht der schwerwiegenden
Anlage 5 TAppV
(zu § 16 Abs. 1)
- Inhalt
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- ;fungsausschusses für die Tierärztliche Prüfung an der
- ................................(Universität) in ....................................(Ort) Zeugnis über das Ergebnisder Tierä
- ;rztlichen Prüfung und das Gesamtergebnis der Tierärztlichen Prüfung Der/Die
- ........................................ hat in der Tierärztlichen Prüfung1.in Tierhaltung und Tierhygiene die Note
- Note ...... erhalten und somit am ................*) die Tierärztliche Prüfung mit dem
Anlage 1 TierSchTrV 2009
(zu § 6)
- Inhalt
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- 5,01152510,01053015,01053530,0105402.Eintagsküken TierartFläche je Tier qcmAnzahl der Tiere je Beh
- TierkategorieHöhe des Trans- portbehältnisses cmFläche je Tier bei Transport bis zu
- 300 km qcmFläche je Tier bei Transport über 300 km
- öhe cmFläche je Tier qcm1234520 4030 30 1 20030 5540 40 2
- ;ltnisses cmFläche je Tier qcm123115250320500über 3256005.2Andere Kaninchen Lebendgewicht
Anlage 8 TAppV
(zu § 58 Abs. 3)
- Inhalt
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- ersten Abschnitt der praktischen Ausbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis (§ 57 Abs
- Gebieten meines tierärztlichen Tätigkeitsbereiches unterrichtet und zu regelmäß
- . 1 der Verordnung zurApprobation von Tierärztinnen und Tierärzten erfülle
§ 2 ViehSeuchG
- Inhalt
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- ;ndigen Landesbehörden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.(2) Die Mitwirkung der Tier
- Tierärzte), richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Anstelle der beamteten Tier
- Tierärzte zugezogen werden. Diese sind innerhalb des ihnen erteilten Auftrags befugt und
- verpflichtet, alle Amtsverrichtungen wahrzunehmen, die in diesem Gesetz den beamteten Tierärzten ü
OVG Rheinland-Pfalz - 1 A 10810/09.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 27.01.2010
- Inhalt
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- , 54290 Trier, gegen die Verbandsgemeinde Trier-Land, vertreten durch den Bürgermeister, Gartenfeldstraße
- 12, 54295 Trier, - Beklagte und Berufungsklägerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Trilsbach
- , Jakobs und Kollegen, Ostallee 53, 54290 Trier, wegen Wasserrechts hat der 1. Senat des
- : Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 2. April 2009 wird
- Abwasseranlage herrührten. Das diesbezüglich eingeschaltete Gesundheitsamt bei der Kreisverwaltung Trier